eben.. also lieber beim Dachaufsetzer geblieben ;)
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Das Video funktioniert nicht. Wo kann ich es bitte sehen?
Wenn Du das Video aus dem Eröffnungsbeitrag meinst: Das ist nicht mehr vorhanden.
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo !
Was findest Du denn "Schwachsinn", und welche möglichkeiten hat man den noch an einem Feuerwehrauto, außer Blaulicht ?
Keine, sonst würden die ja kein Springlicht verwenden. Darüber hinaus kann man das Springlicht auf Antrag einer Ausnahmegenehmigung durchaus einsetzen, in einigen Bundesländern wird dies auch gemacht.
Aber, was mir an dem Video zeigt, das es doch eher um Spielerei geht als um wirklich wichtige und Sinnvolle Kennzeichnung im Straßenverkehr, dann hätten die Drehleiter und das LF 16-TS zusätzlich Frontblitzer und Presslufthörner und keine Quietschhupen ...
so interpretiere ich dieses Video ...
Aber unbeantwortet bleibt die Frage Einsatzfahrzeuge mit Spring -oder Wechsellichtzeichen zusätzlich auszustatten, Warum ist das für viele Spielerei ?
In vielen anderen EU-Ländern und den USA geht es ja auch.
mfG
Warum ich es als schwachsinn empfinde erkläre ich gerne...
Das es selten ist ist denke ich nicht unbegründet, wenn ein Auto fahrer ein Fahrzeug das mit einer Blaulicht beleuchtung ausgestattet ist Sprich 2 Rundumleuchten Vorne auf dem dach und zwei Blitzer... (beschränke mich nun mal der einfachheit darauf) hab ich nun mein Blauclicht und Horn an und der nimmt das Fahrzeug nicht wahr wird auch kein Springlicht das ändern, halte ich auf jedenfall für unwahrscheinlich. Und so wird die mehrheit das auch sehen, da es sonst wohl häufiger vorkommen würde.
Naja... man kann an allem Positive und Negative dinge finden, es ist halt nur MEINE meinung. Wenn du ne andere hast kannste des Ja.
Bevor ich aber in sowas investiere wäre der griff zu Xenon Blitzer oder LED sicher klüger... noch nen Vernünftiges Horn drauf, bringt 10mal mehr.
Und nur weil es woanders anders gehandhabt wird heißt es ja ned das dies auch Sinnvoll ist. Die haben auch andere Farben... na da kann man lange hin und her reden... so wie es im Regelfall in Deutschland ist find ich es ausreichend, zumindest was diese Thema angeht.
Möchte auch ned weiter drauf eingehen da es nicht mehr viel mit dem Topic gemeinsam hat.
Ob man das aus der Verwendung des Springlichtes schließen kann, ist m.E. fraglich.
Erstens war als einziger Weg schon immer eine Ausnahmegenehmigung nötig (Du stellst das oben irgendwie als Sonderfall dar), zweites gab es IIRC mal vom Bundesverkehrsministerium eine Veröffentlichung, dass solche Ausnahmegenehmigungen das Springlicht betreffend eben nicht mehr erteilt werden dürfen. Damit ist die Sache m.E. durch, auch wenn ich diesen Schrieb gerade nicht finde.Zitat:
Darüber hinaus kann man das Springlicht auf Antrag einer Ausnahmegenehmigung durchaus einsetzen, in einigen Bundesländern wird dies auch gemacht.
Kinderwagen mit Frontblitzern
http://de.youtube.com/watch?v=htyliTJ3GDg
Falls die Eltern es eilig haben :D