Wieder falsch.
Es gibt auch BF's, die entsprechende Führerscheinklassen bei der Einstellung voraussetzen.
Und dass das als Arbeitgeber eine etwas andere Lage ist, als im ehrenamtlichen Bereich, wurde hier nicht nur einmal erwähnt.
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Öhm... ihrh abt aber gesehn das ich mich auf die ebenfalls städtisch oder Kommunal beschäftgigen vom Bauhof beziehe :) Die bekommen den ja auch.
@ überhose:
Gut ich kenne das so, dass nur Klasse B Vorraussetzung ist.
Und der BFler kann nicht kurz darauf den Arbeitgeber wechseln?
Ich kenne jemanden, der das kurz nach dem BmD(F) gemacht hat, was beim alten Dienstherren nur mäßige Begeisterungsstürme hervorgerufen hat.
Wieso ist der mögliche (bei vernünftiger Personalauswahl total fiktive) Austritt bei vielen anderen Ausbildungen, für die die Kommune auch bezahlen muss (und sei es nur der Lohnersatz für einen zweiwöchigen FIII-Lehrgang), kein Problem?
Die Gefahr der Fehlinvestitionen kann man durch geeignete Personalauswahl recht gut reduzieren, und wenn dann halt wirklich mal einer von zehn plötzlich austritt (oder krank wird oder tot umfällt), dann muss man damit eben zurecht kommen. Man hat dann wenigstens noch neun andere. Andernfalls bleiben die Autos komplett stehen.
An der vollen Bezahlung des Führerscheins auch für FF-Angehörige führt IMO bei den meisten Kommunen langfristig kein Weg vorbei. Selbst wenn ich das Geld hätte, würde ich es sicher nicht für die Feuerwehr ausgeben. Und immer mehr meiner Kameraden denken genau so, auch wenn es immer noch einige geben, die auch mal mehrere tausend Euro dafür bezahlen, um die roten Autos fahren zu dürfen.
Weil man mit den meisten anderen Lehrgängen (die ein Bruchteil eines Führerscheins kosten) in der "freien Welt" nichts anfangen kann!
Es gibt zwar ein paar wenige Gegenbeispiele:
<b>Führerschein</b> - überall wo Großfahrzeuge bewegt werden sollen (bis hin zur Spedition)
Motorsäge - immerhin kann man mancherorts als "Brennholzselbstwerber" in den Wald
Atemschutz {+G26.3} - Gefahrstoff verarbeitende Betriebe
aber
Funk - ? (um sich mit der Antenne bei der Arbeit nicht das Auge auszustechen?!*g*)
Gefahrgut - ?
Technische Hilfe - ?
Truppmann - ?
Truppführer - ?
Gruppenführer - ?
Zugführer - ?
Brandsicherheitswachdienst - ?
etc etc - ?
Mit dem Zugführerlehrgang hast du z.B. in manchen Bundesländern die Befähigung zum Brandschutzbeauftragten. Kannst du auch was mit anfangen. Kosten für die Firma keine, für die Gemeinde einiges, weil wer ZF hat, hat nicht nur TM, TF, GF und ZF Lehrgang...
Ja und?
Ich will den Führerschein aber nicht in der "freien Welt" nutzen, ich will/soll/muss ihn für die Feuerwehr nutzen. Deswegen sollte der Träger der Feuerwehr den auch bezahlen, sonst bleiben die Kisten eben stehen. Eigentlich wäre es sogar logisch, den Führerschein zu bezahlen, wenn man ihn auch außerhalb nutzen kann. Quasi als Mehrnutzen für den, der nicht unwesentlich Freizeit und Arbeit für etwas investiert, dass die Gemeinde ansonsten für wesentlich mehr Geld anderweitig sicherstellen müsste. Für die Frage, ob die Gemeinde Führerscheine bezahlen muss, um den Brandschutz sicherzustellen, ist die Frage, ob man den Führerschein noch anderweitig nutzen kann, doch total unerheblich.
Umgekehrt würde die Logik doch bedeuten, dass jemand, der den Führerschein über seinen Arbeitgeber bekommen hat, von diesem die Auflage erhält, damit keine Feuerwehrfahrzeuge zu fahren. Dafür hat der AG den Führerschein schließlich nicht bezahlt. Bißchen Panne, oder?
Bei Leute in entsprechenden Positionen machen zwei Wochen Lohnausfall durchaus schonmal etwas an Geld aus. Schicken wir die dann auch nicht mehr zu Führungslehrgängen an die Landesfeuerwehrschulen.
Die Hauptsorge der meisten Gemeinden ist doch das Leute in die FF eintreten, den teuren Führerschein abgreifen und dann wieder abhauen.
Aus diesem Grund sind Verpflichtungsverträge ja in Mode gekommen. So auch bei uns.
Mindestens ein paar Jahre der Feuerwehr Lübeck (egal welche FF(sogar der wechsel zur BF wäre möglich) innerhalb der Stadt bleibt ohne Folgen). Verlässt man den Stadtfeuerwehrverband, so muss man anteilig an die verbleibenden Jahre den FS zurückbezahlen. Auch Ratenzahlung ist möglich.
@Flesch
Das jemand in die FF eintritt um einen ZF Lehrgang zu bekommen, dann wieder austritt um als BS-Beauftragter zu arbeiten hab ich noch nie gehört. Daher besteht für diese "Kostenfalle" keine reelle Gefahr.
@nederrijner
Wenn es so gut bezahlte Menschen sind, ist das halt so. Dann beißt die Stadt ja auch in den sauren Apfel und zahlt.
Und gegen private oder ehrenamtliche Nutzung hat auch kein Arbeitgeber der den Schein bezahlt hat etwas, solange der Arbeitnehmer im Unternehmen verbleibt. Also vergleichbare Situation wie bei der FF.
Überall ist einfach nur die Angst in eine "Luftnummer" zu investieren.
Lösen wir uns mal von dem rein beruflichen Nutzen. Der ist ja beim Führerschein nun auch nicht mehr ohne weiteres gegeben. Und dann?
- Ich habe durch diverse Lehrgänge, vom TM1 an, ein Grundwissen an Mechanik, Physik u.ä., was mir auch im Leben außerhalb der Feuerwehr hin und wieder nützlich sein kann.
- Ich habe durch die Feuerwehr meine handwerklichen Fähigkeiten in höherem Maße, als ich sie als purer Büromensch hätte - für kleinere Heimwerkertätigkeiten ganz nützlich.
- Ich habe EH-Kenntnisse, die ich auch außerhalb der FW nutzen würde.
- Gleiches gilt natürlich auch für die Kenntnisse der Löschlehre etc.
- Teile der Führungsausbildungen können mir außerhalb der FW in Aus-/Weiterbildungsmaßnahmen wieder begegnen und dann dieser Abschluss evtl. leichter fallen, da ein Wissen bereits vorhanden ist.
- Wenn man durch die FW-Tätigkeiten etwas Stressresistenz/"kühlen Kopf" gewinnt, kann auch das nützlich sein.
- http://www.bibb.de/de/30490.htm
- Leitersteigen konnte ich vorher auch nicht besonders gut, hat sich durch FW wesentlich gebessert.
- Mein Motorsägenschein (über FW)...
- Teilnahme am Fahrsicherheitstrainig...
Herr Bürgermeister, Rechnung bitte!
Der Unterschied ist doch, ob man nur in FW eintritt, um den Führerschein zu machen, nur um danach wieder auszutreten, oder ob man den FS auch in der FW-freien Zeit, sprich Beruf oder Freizeit gebrauchen kann.
Ich kann die Sorgen, die manche FW haben, gut nachvollziehen. Schließlich kostet so ein Lappen ja auch eine Kleinigkeit.
Bei den anderen Ausbildung sehe ich den "privaten Vorteil" nicht so gravierend gegeben. Die wenigsten Leute gehen zur FW, um ein Grundwissen an Mechanik, Physik u.ä., handwerkliche Fähigkeiten in höherem Maße, EH-Kenntnisse, Kenntnisse der Löschlehre etc., Stressresistenz/"kühlen Kopf", Leitersteigen, einen Motorsägenschein oder die Teilnahme am Fahrsicherheitstrainig zu erhalten. Das wäre wo anderes billiger bzw. weniger zeitaufwendig, zumal diese Kenntnisse auch wenig zielführend sind.
Ein Führerschein dagegen ist schon ein gutes Argument, sind mal bei der örtlichen Löschgruppe zu melden. Schließlich wird das ja auch immer gerne wieder als Argument für die Wehrzeit genommen.
Mein Vorschlag wäre: Aussuchen, welche Person für das Lenken von Großen Roten Autos geeignet ist (u.a. zeitliche Verfügbarkeit), bereits (länger) bestehende Mitgliedschaft, und dann erst die Finanzierung des Führerscheins durch die Kommune. Vorausgesetzt natürlic, es besteht überhaupt Bedarf an LKW-Fahrern. Was bringt es, wenn man zwei LKW in der Halle stehen hat, aber jeder Einzelne eine Führerschein dafür hat?
Gruß, Mr. Blaulicht
Mal ehrlich, die Gefahr sehe ich nicht wirklich als gegeben an. "Ah, schön dass Du bei der Feuerwehr mitmachen willst - sollen wir Dir nicht den Führerschein bezahlen", wird ja wohl keine Gemeinde sagen.
Aber wenn Leuten, die seit fünf, zehn oder mehr Jahren ihren Dienst tun, verheiratet sind, Kinder und ihren Job in der Nähe haben, die kurz gesagt in gefestigten Verhältnissen leben, der Führerschein nicht bezahlt wird, obwohl es dringend notwendig wäre, ist das albern. Vor allem, wenn die Begründung lautet, man könnte den ja auch privat nutzen. Klar, der Mann wird alles hinschmeißen und Langholzfahrer in Kanada werden, sobald er den Führerschein hat.
Aber solange genug FA dann den Lappen privat bezahlen, kann man das ja mal versuchen.
Das Risiko kann man sehr gut über die Personalauswahl steuern, mit etwaigen Fehlschlägen (Einzelfälle) muss man dann eben leben. Es kann genau so gut sein, dass jemand krank wird oder stirbt. Muss die Witwe dann auch anteilig die Führerscheinkosten zurückzahlen?
Bei Führungslehrgängen, die je nach Gegend auch ein äußerst knappes Gut sind, existiert das Problem doch genau so. Da wird jemand über mehrere Jahre aufgebaut, zum F III, F IV, F V und F VI geschickt, um dann den Posten des Leiters der Feuerwehr zu übernehmen und macht es dann nicht. Weil er beruflich bedingt wegzieht oder er sich mit anderen Führungskräften über den Haufen wirft oder sonstwas. Ist blöd, aber damit muss man dann zurechtkommen.