Bei der Feuerwehr geht es ja noch.
Was ich nicht verstehe: Warum verdammt nochmal für den Rettungsdienst??
Jeder normale Arbeitgeber muss seine Arbeiter den Schein machen lassen, für die Pflasterkleber wieder eine Extrawurst???
Kein Verständnis.
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Bei der Feuerwehr geht es ja noch.
Was ich nicht verstehe: Warum verdammt nochmal für den Rettungsdienst??
Jeder normale Arbeitgeber muss seine Arbeiter den Schein machen lassen, für die Pflasterkleber wieder eine Extrawurst???
Kein Verständnis.
Nein, jeder normale Arbeitgeber schreibt in die Stellenausschreibung, dass der entsprechende Führerschein Voraussetzung ist.
Nur bei den ehrenamtlichen HiOrgs sieht es genauso aus wie bei den Feuerwehren (auch bei den Kilometerleistungen - da steht der Regelrettungsdienst wohl um einiges höher).
zumindest bei uns gibts eh keinen rtw mehr der unter 5,5 T wiegt..
Dazu muss die ganze Fahrerlaubnisverordnung noch einmal geändert werden. Bisher ist gesetzlich nur die bis 4,75 to geregelt.
[Ironie]
Gehts noch? Für die Schwarzhosenträger und Durstlöscher habe ich kein Verständnis. [/Ironie]
Es gibt zumindest ein Bundesland, in denen der Rettungsdienst zu 20% ehrenamtlich erfolgen MUSS. Und der KatS wird auch ehrenamtlich erbracht. Wir haben kein Fahrzeug unter 3,5 Tonnen (doch eins, den ELW T4)....
Ich bin zwar kein Freund von der jetzigen neuen Lösung, aber es ist zumindest mal eine Lösung. Ob man die Regelung umsetzt hängt auch von der jeweiligen Organisation ab.
Ja, verstehe ich auch nicht. Wo doch jeder weiß dass...
a) die Fahrphysik und Verkehrsvorschriften bei Feuerwehrfahrzeugen ganz anders sind als bei Rettungsdiensten (zu denen übrigens in diesem Gesetzentwurf auch die HirOrgs zählen)
b) Feuerwehrler von Natur aus schon viel besser Auto fahren können als andere Leute.
Geht's noch?
Das ist nicht der Punkt.
Guck mal wer von den beiden sein Geld damit verdient. Der Feuerwehrler oder der Rettungsdienstler.
Es gibt hauptberufliche Feuerwehrleute und hauptberufliche Rettungsdienstler...
Es gibt ehrenamtliche Feuerwehrleute und ehrenamtliche Rettungsdienstler....
Wobei die FFler ja noch freigestellt werden von der Arbeit bei Alarm, die SEG-Einheiten nicht...
Also, wer bekommt jetzt mehr Geld?
Um es nochmals hervorzuheben: Wenn in diesem Zusammenhang von Rettungsdiensten gesprochen wird, sind damit SEGen, Einsatzeinheiten, Rettungshundestaffeln etc, also alle, die im ursprünglichen Sinn zum Retten da sind, gemeint.
Gruß, Mr. Blaulicht
Aber auch die Hilfsorganisationen, wo im RD tätig sind, profitieren davon.
Nur geht das bisherige Modell nur bis 4,75 to. Somit für BFs sehr selten einsetzbar.
Da lese ich die bayerische Verordnung aber anders:Aber diese ganze Diskussion zeigt ja doch ganz schön, wie "ausgereift" die Verordnung ist, wenn man noch nicht mal eindeutig festhält, für wen sie überhaupt gilt.Zitat:
Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste,...
Freiwillige Feuerwehr => Dürfte klar sein, mit der Formulierung ist die BF außen vor.
nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste => Einfacher wäre es natürlich, die Organisationen deutlich zu benennen. Werden ja schon keine hundert sein. Interessant wird es jetzt, wenn eine BF nach Landesrecht anerkannter Rettungsdienst ist - dann kann die für ihre Angehörigen eine "Feuerwehrfahrerlaubnis" ausstellen, mit der die dann den RTW fahren dürfen (da Aufgabenerfüllung des anerkannten Rettungsdienstes), aber bspw. den 3,8to ELW schon wieder nicht (weil nicht Aufgabenerfüllung des Rettungsdienstes oder einer FF), selbst wenn die im selben Zugverband zum selben Einsatzort fahren.
der technischen Hilfsdienste => Fällt mir spontan nur THW ein - aber warum schreibt man das dann nicht so in die Verordnung?
Diese Verordnung ist in so vielen Punkten mehrdeutig und schwammig formuliert, fair wäre es jetzt, den Feuerwehr-/HiOrg-Angehörigen, die aufgrund dieser Verordnung an ein Steuer gelassen werden, wenigstens schon mal eine vergünstigte Rechtsschutzversicherung anzubieten. Denn wenn es knallt, kann jeder halbschläfrige Jura-Student aus dieser "Fahrerlaubnis" eine Wundertüte basteln.
In Bayern fährt die Feuerwehr keinen Rettungsdienst. Daher ist die Regelung für Bayern o.k.
Wenn jetzt jemand sagt: "Doch, in München!", NEIN! In München fährt die FW den Notarztdienst. Hier wird ein Unterschied gemacht.
Wer sagt das Gegenteil bzw. wo steht das Gegenteil?
Rettungsdienst steht auch auf den Autos die hier für Geld die Leute einsammeln. Wo ist das Problem?
Hi,
Also nach dem Bundesgesetz ist das sicherlich möglich...
Aber bei der Bayrischen Verordnung müsste man das sehr genau unter die Lupe nehmen.
Kommt darauf an ob die Teileinheiten der Orgs. "nach Landesrecht (Rettungsdienstgesetzt)anerkannter RD sind" (Allerdings sollten die ja selber Ihre ihren Rechtsstatus können)
Wobei es gibt noch eine andere Möglichkeit... Aber dazu weiter unten.
Da hast du recht, nicht jede Tätigkeit in einer weißen HiOrg ist auch gleich eine RD Tätigkeit, ABER:
Weil das ebend so nicht stimmt!
KLAR: Das THW ist EIN technischer Hilfsdienst... Aber ggf. nicht der einzigste!
Es gibt/gab auch kleine Hilfsdienste. Eigendlich ist alles was als KatS/ZS anerkannt ist und werder FW noch REttung ist ein technischer Hilfsdienst! Gibt/Gab ja auch noch andere kleine Gruppen die durchaus in die AAO eingebunden sind/waren.
So würde ich zum Beispiel eine SEG Betrueung oder SEG Technik des BRK eher als "technischer" Hilfsdienst anstelle Rettungsdienst nach Landesrecht einstufen.
Auch die meisten Hundestaffeln würde ich unter Hilfsdienst laufen lassen.
(REttungsdienst ist für mich die medizinische Notfallbehandlung incl. der dazu notwendigen Führungskomponennte. Alles andere sehe ICH -aber auch andere- NICHT als REttungsdienst an.
Das dies Verordnung rechtlich schwammig ist, da stimme ich dir zu! Denke aber der Fahrer selbst ist nicht mehr angreifbar als wenn er ein Fahrzeug <3,5t fahren würde. Evtl. könnte man die Org oder den Staat belangen. Lediglich im bereich der weißen HiOrgs, also bei der Frage -WANN- die Sonderfahrerlaubnis gillt sollte dringend NAchgebessert werden. Das ist für den betreffenden der einzig echte Stolperstein.
(Sonst sagt die Verordnung -mit Gesetzescharakter- ER DARF: -Dann Darf er auch, da kann ihm keiner einen Strick draus drehen.
Sinnvoller als eine von der Org selber ausgestellte Bescheinigung wäre aber wenn die letztendliche "Fahrgenehmigung" vom StvA kommen würde und dort auch in de rEDV verzeichnet wäre. Quasi als C1 mit Auflagen.
Aber Grundsätzlich:
Ich verstehe durchaus das es irgendwie "Nicht Richtig" erscheint wenn angehörige der BOS auf einmal Kraft Ihrer Unterschrift unter der Eintrittserklärung Fähigkeiten haben sollen die dem "normalen Bürger" abgesprochen werden!
Und das erscheint nicht nur, das ist auch so.
Auch die "Prüfung" und die Vorschriften für die Prüfer sind ein Witz. Wenn zumindest für diesen Personenkreis eine Ausbildung mit anschließender formeller Verpflichtung zur Ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehen wäre...
ABER: DAs sind bei mir alles nur prinzipielle Bedenken! Es ist einfach vom Vorgehen gegenüber dritten nicht erklärbar. (Wie es z.B. eine Befreiunge von den Vorschriften für Berufskraftfahrer durchaus ist!)
Rein aus sachlicher Sicht ist das aber meiner Ansicht nach absolut unproblematisch und viele machen da aus einer Mücke einen Elefanten! Es geht hier um 750kg mehr, ohne Anhänger. Dazu gibt es vier Stunden Ausbildung.
Das ist schon das doppelte von meiner eigenen Einweisung auf ein 4,5 t. Fahrzeug bei meiner allerersten Fahrt mit einem KFZ >1,5t. Und mittlerweile Millionen von E.A. Helfern haben auch nichts anderes gemacht in den letzten 40 Jahren und es hat trotzdem kein Ausrufen des öffentlichen Notstandes gegeben. Und alle diese hatten WENIGER Fahrausbildung, hätten aber wie ich gespanne bis 18 t. ziehen dürfen!
(Auch die letzten schweren FW Unfälle der letzten Jahre mit Fahrfehler waren alle >7,5 Tonnen! Also auf jeden Fall Fahrer mit LKW Führerschein.)
Ich finde es zwar durchaus Ok das dem nicht mehr so ist, weiß selber wie sehr sich ein PKW und ein 7,49 t unterscheiden. Bei 4,xx tonnen sind es aber in der Regel immer noch eher PKW/Lieferwagen Fahrgestelle und die Fahreigenschaften sind entsprechend. Das sind keine LKWs. Also zumindest in dieser Hinsicht kein Aufreger...
Gruß
Carsten
P.S.: In der Bayrischen Verordnugn steht für den Ausbilder: mind. FS Kl. C1! Da müssen einige Aufpassen, da steht kein "oder Gleichwertig" dahinter!
Das heist wer einen "alten" FS Klasse drei oder zwei hat, der darf NICHT Ausbilden. Da müsste erst umgeschrieben werden!
Wobei ich hier aber gerade selber nicht weiß welches datum dann als "Erteilungsdatum C1" in die FE eingetragen wird. DAs alte Prüfungsdatum oder das "Umtauschdatum?" (an dem tatsächlich C1 als Klasse erstmalig erteilt wird).
Wenn es das Umtausdatum wäre so dürfte sojemand auch erst nach fünf Jahren erstmalig ausbilden. Aber das mit dme Umtaushc haben siche rschon einige gemacht und können das SAgen...
Soll ja erst der Anfang sein, aktuelle Presseinfo des DFV: http://web34.srv01.imaginis.de/press...wpresse&ID=959
Neben Funkferngesteuerten Heimrauchmeldern als Sirenenersatz träumt der DFV aufgrund der neuen Regierungskoalition auch von einer "generellen Befreiung für Inhaber des Pkw-Führerscheins bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht" (also dem alten Stand), weil man die Feuerwehr als Teil des Katastrophenschutzes im Sinne der Europäischen Führerscheinrichtlinie anerkannt haben will (kleiner Witz am Rande: als es um die Arbeitszeitregelung ging, haben einige BF vehement darauf bestanden, eben kein Teil des KatS zu sein, sondern "normale Arbeitgeber").
Diese Befreiung rette natürlich die Existenz vieler kleiner Wehren und (Achtung, besser hinsetzen!) erhöhe die Sicherheit.
Und es fällt zunehmend schwerer, diesen Verband ernst zu nehmen...
Naja, in Rheinbach-Queckenberg war es ein LF 8/6.
Hier waren es m.W. gleich 2 TSF(-W): http://www.rp-online.de/public/artic...-gelassen.html
Und RTW/NAW sind auch ein paar beteiligt gewesen: http://www.feuerwehr-forum.de/themengruppe.php?t=3
Die Bayern feiern die "Sicherung der Einsatzfähigkeit" und bliblablub: http://www.innenministerium.bayern.d...v/2009/497.php
Wirklich 4,75t oder 4,25t wovon immer die Rede war? Oder Tippfehler, weiß das einer?Zitat:
[...]für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen ermöglicht[...]
Naja, das dürfte auch egal sein, ob 4,25 oder 4,75 Tonnen, zumindest bei der FF, denn da sind die Fahrzeuge ja schon schwerer wie 4,75 Tonnen (Oder wer kauft noch ein "kleines" TSF)? Fürs größere MZF/ELW reichts grad noch...
naja unser vorhandenes TSF-W ist auf LT46-Basis, also 4,6t Gesamtmasse. von daher wäre das für uns sicher schon noch interessant ob 4,25 oder 4,75t :-D
Ausserdem sind recht viele RTW im Bereich der 4,5t zu finden...
Und wie lange meint ihr, wird es noch dauern bis die TSF-W oder RTW auch über die 4,75 gewachsen sind?
Nach kurzer Internetrecherche hat die aktuelle Version des "Bayern-RTW" eine zGM von 4,6to. Bei der nächsten Version dann noch ein bisschen mehr Umweltschutzmodifikationen am Motor, ein paar neue Schräubchen am Fahrgestell, ein bisschen Werkeln am Aufbau und Material, und schwupps, ist für den RTW die Grenze schon Geschichte.
Und dann? Feuerwehrführerschein V2?
Brauchst du gar nicht so zu dramatisieren. Meines Wissens nach werden TSF-W's nur noch auf LKW-Basis gebaut. Also ist es auch hier nur ne Frage der Zeit, bis die regelung ihre Zweckmäßigkeit verliert. Diese Regelung hilft vielleicht kurz- und mittelfristig. Ist aber nur bedingt zukunftsfördernd
Ich halte die neue Regelung für ziemlichen Blödsinn. Wie schon bemerkt, trifft die Obergrenze von 4,75 Tonnen zulässige Gesamtmasse wohl nur auf TSF-K, KLF, MZF, MTW und ELW/KdoW zu.
Bei uns in der Gegend gibts zwar einige neue TSF-K, die beschafft wurden, jedoch kommen darauf mindestens genauso viele TSF-W (zul. Gesamtmasse 6,3t) und neuerdings auch einige StLF 10/6 (zul. Gesamtmasse 7,5t), für die man dann schon den C1 braucht. Diese Wehren schauen dann ziemlich "mitm Ofenrohr ins Gebirg". Hier wäre in meinen Augen eine Lösung auch für die etwas schwereren Fahrzeuge ratsam.
Ich denke da konkret an eine Bezuschussung für den Führerschein C1 von der Verwaltungsbehörde. Das wird in manchen Städten/Orten schon so gehandhabt, allerdings wehren sich die Kommunen, die die Spendierhosen chronisch festgeschnallt haben, vehement dagegen.
Ich stimme dir voll und ganz zu. Die Lösung ist ziemlicher Blödsinn.
Auch dein Lösungsvorschlag ist der einzig vernünftige. Die Kommunen haben eine den örtlichen Gegebenheiten angepasst leistungsstarke Feuerwehr vor zu halten. So sagt es zumindest das FSHG in NRW. Dazu gehört, meiner Meinung nach, auch die Vorhaltung von ausreichend Fahrern. Bei der Atmenschutzausbildung und Untersuchung sagt ja auch keiner: "Der kann das ja auch Privat nutzen, das bezahlen wir nicht." Ich nutze die G26.3 z.B auch um meine Tauchtauglichkeit bescheinigt zu bekommen.
Außerdem ist das Problem welches wir hier diskutieren, ja ein Thema welches noch älter ist als die Diskusion über Digitalfunk. Mit dem Geld das da verbrannt wir könnte man wahrscheinlich jeden Feuerwehrmann in Deutschland mit einem CE-Führerschein ausstatten.
*kopfschüttelnd*
Gruß
Reissdorf
"Bezuschussung" heißt aber für mich, das ein Eigenanteil fällig würde.
Der für mich einzig richtige Weg lautet: Kostenübernahme. Und zwar komplett.
So weit ich weiß, muss der Katastrophenschutz pro LKW-Führerscheinpflichtigem Fahrzeug einem oder zwei Helfer pro Jahr oder alle zwei Jahre einen Führerschein bezahlen.
Auf den Seiten des BBK habe ich so etwas mal gelesen, habe es jetzt allerdings auf die Schnelle nicht gefunden.
Gruß, Christian
In den Dokumenten zur Kostenregelung kommt so etwas nicht eindeutig vor. Es wird zwar von 2 Fahrern je Fahrzeug gesprochen, und von einer Kostenübernahme von Führerscheinerweiterungen, aber mengenmäßig scheint es keine eindeutige Regelung zu geben, von qualitativen Vorgaben (Verfügbarkeit des Fahrers) mal ganz abgesehen.
http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_40...html__nnn=true
Kleiner Witz zum bevorstehenden Wochenende: Vergleicht diese Ausbildungszeit mal hiermit: http://www.sfsg.de/lehrgaenge.php?id=8
mehr als eine kleine Unterweisung sind die 4x 45-Minuten nicht. Solang nichts passiert ist alles ok, kracht es mal, wird das Geschrei wieder groß sein...
Übernähmen die Kommunen flächendeckend die Finanzierung von C1-Führerscheinen für alle Maschinisten (und Führungsdienstgrade), dann wäre auch eine vollwertige Ausbildung gewährleistet.
Ich hätte jedenfalls kein gutes Gefühl, wenn ein Fahranfänger, der sowieso schon wenig Fahrpraxis hat und nur eine kleine abgespeckte Unterweisung genießen durfte, auf den Bock steigt.
Unabhängig davon, dass auch ich die neue Regelung für nicht gut (vollendet) halte, dürfen Fahranfänger das Fahrzeug auch nicht bewegen. Es gibt immer noch höhere Stellen, die entscheiden, wer die Ausbildung machen darf und gesetzliche Regelungen z.B. in Bayern, dass mind 2 Jahre Klasse B vorhanden sein muss. Die höheren Stellen müssen wiederum verantworten, wer fährt... (Achtung: nicht was der Fahrer anstellt - dieser ist eigenverantwortlich)
Leider ein Wunschtraum, der niemals in Erfüllung gehen wird. Selbst wenn 60% des Führerschein bezahlt werden, macht NIEMAND einen C1 oder C. (erfahrung von uns)
DENN: selbst eine 100% Kostenübernahme bedeutet sehr viel Zeit zu investieren, wer hat die heute noch? Nachträglich nen Führerschein für eine HiOrg zu machen? wochenlang 2x die Woche in die Fahrschule - mit lauter 17 (teilweise 16 - jährigen) und dann ewig rumgurken - unter der Woche - wo man eigentlich zur Arbeit muss...
Oder: Landkreis sammelt die Führerscheinkandidaten der Kommunen zusammen, Ausbildung wird an die Fahrschulen ausgeschrieben, Unterrichtszeiten dabei vorgegeben (z.B. an Wochenenden bzw. zu den im LK üblichen FW-Lehrgangszeiten), über die Zeit der Fahrpraxisstunden lässt sich dann auch reden, und letztlich kostengünstiger pro Nase wird es auch.
Ist ne riesige Idee - nur der Landkreis braucht dazu auch die entsprechenden Führungskräfte mit Rückgrat... Keine selbstbeweihräuchernden Kameraden, die als KBI oder KBM zu jeder Ölspur ausrücken.
(wobei - ich tu ihnen unrecht - drückt man denen nen Besen in die Hand, kehren die auch...)
Da haperts dann leider öfter.
So melde mich auchmal zu wort ... was ich für Infos bräuche ins für die Pfalz...
mir geht es darum bis 7,5 t zu Fahren.
Gibts da schon was neues oder was genaueres im Netz steht nur ne enventuelle Gesetzes änderung...
Weil bei uns wirds wichtig ob 7.5 t oder 11 t fahrzeug ...
In RLP gibt es bislang noch keine konkreten Umsetzungspläne ins Landesrecht.
Die Verbände (K/LFV) heulen äh, sprechen es öfters an, und ich befürchte, dass es zum Landtagswahlkampf dann auch hier los geht.
bei 7,5 oder 11t ist doch die FW-Regelung eh wurscht.
Wer bitte macht den C1 statt dem C??
Außerdem sollten für das Maximalgewicht eines neu zu beschaffenden Fahrzeugs einige andere Dinge weitaus wichtiger sein, als die Anzahl der entsprechenden Führerscheine.
Weis jemand, ob Hessen da schon eine Regelung getroffen hat?
Nächste Episode des bayrischen Komödienstadels: http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2010/74.php
Ich fordere für Bundesländer, in denen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren nicht von Fahrzeugen in der Kategorie bis 7,5t abhängt, eine unkomplizierte Freigabe bis 16 Tonnen! Achnee, besser 18, damit auch WLF und GM abgedeckt sind.
[Ironie]Wenn, dann gleich bis 40 Tonnen, damit die Flughafenfeuerwehr auch nie "Not am Mann" verspürt.[/Ironie]
Zum Mitschreiben:
Diese Regelung gilt vor allem für den ländlichen Raum, wo es passieren kann, dass tagsüber wenige Leute mit Tagesfreizeit vorhanden sind und die Ortsfeuerwehr ggf nur in Staffelstärke ausrücken kann. Wenns dumm geht und nur junge Leute da sind, dürfen diese das Fahrzeug nicht bewegen. Gerade bei kleineren Ortsfeuerwehren kommt es nicht vor, dass die Einsatzkraft von Fahrzeugen über 7,5t abhängt. Ergo macht diese Obergrenze Sinn.
Worüber aber noch diskutiert werden muss, ist die Ausbildung.
Das kommt auch anderswo vor, da stehen dann - obwohl ländliche Gegend - auch größere Fahrzeuge (auch weil nicht an jeder Milchkanne eine Feuerwehreinheit besteht, da man diese von Beginn an zu sinnvollen Größen zusammengefasst hat).
Das gilt für die oben genannten großen Fahrzeuge erst recht.Zitat:
Wenns dumm geht und nur junge Leute da sind, dürfen diese das Fahrzeug nicht bewegen.
Und bei größeren Feuerwehren hängt die Einsatzfähigkeit eben von Fahrzeugen größer 7,5t ab. Wieso sollen die einen Kommunen jetzt bevorzugt behandelt werden und die anderen müssen weiterhin (das machen sie nämlich nicht erst seit kurzer Zeit) den regulären Führerscheinerwerb bezahlen? Ist doch irgendwie seltsam bis ungerecht.Zitat:
Gerade bei kleineren Ortsfeuerwehren kommt es nicht vor, dass die Einsatzkraft von Fahrzeugen über 7,5t abhängt. Ergo macht diese Obergrenze Sinn.
Gibt es doch, nennt sich Führerscheinerwerb Klasse C(1) ;-)Zitat:
Worüber aber noch diskutiert werden muss, ist die Ausbildung.
Das mit der Milchkanne ist Käse. Wenn ich mich in Deutschland umschaue, ist die Dichte der Feuerwehren in der restlichen BRD mindestens so hoch wie in Bayern. Als ich letztes Jahr im Sauerland war, staunte ich nicht schlecht, wie einige Wehren dort ausgestattet sind. Die FF eines 500-Einwohner-Dorfs fährt mit LF10/6 und nem TLF16/25 raus. Es gibt dort zwar weniger Feuerwehren, jedoch hat jedes Dorf seinen Löschzug, der oftmals besser ausgestattet ist, als die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern. So sieht zumindest meine Erfahrung aus.
richtig.Zitat:
Das gilt für die oben genannten großen Fahrzeuge erst recht.
natürlich, aber bei größeren Feuerwehren sind auch tagsüber mehr Kräfte vor Ort. Orte und kleinere Städte binden durch Gewerbe und Industrie auch Feuerwehrleute, die tagsüber alarmierbar sind. Das ist aufm Dorf so nicht der Fall, da von dort die Meisten, insofern sie nicht Schüler/Student oder Landwirt sind, zur Arbeit in die größeren Orte pendeln und somit für die Feuerwehr in ihrem Wohnort nicht zur Verfügung stehen.Zitat:
Und bei größeren Feuerwehren hängt die Einsatzfähigkeit eben von Fahrzeugen größer 7,5t ab. Wieso sollen die einen Kommunen jetzt bevorzugt behandelt werden und die anderen müssen weiterhin (das machen sie nämlich nicht erst seit kurzer Zeit) den regulären Führerscheinerwerb bezahlen? Ist doch irgendwie seltsam bis ungerecht.
die Frage ist nur - wer zahlt den Spaß?Zitat:
Gibt es doch, nennt sich Führerscheinerwerb Klasse C(1) ;-)