Das wäre dann doch mal interessant. Denn wo steht, wie wann eine feuerwehrdiensttaugliche Motorsäge (oder andere Gerätschaften) durch wen geprüft werden muss, das fehlt mir hier irgendwie noch...
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Das wäre dann doch mal interessant. Denn wo steht, wie wann eine feuerwehrdiensttaugliche Motorsäge (oder andere Gerätschaften) durch wen geprüft werden muss, das fehlt mir hier irgendwie noch...
Na dann zeig mir mal was du nach UVV alles jährlich prüfen mußt.
Ich geb dir ein Tipp, dazu sagt die Gesetzliche Unfallversicherung nur.
Herstellerangaben beachten.
Und wenn man mal in die ein oder andere Beschreibung schaut, stehen eigentlich nur Dinge die man eh macht, wenn man die Kettensäge in Betrieb nimmt.
@ Überhose: das steht niergends.
@ Tom77 .. jetzt komm nicht mit dem Staatsanwalt.
Das ist ein Mythos.
Zeig mir doch mal ein paar Strafbefehle oder Urteile wo jemals ein GF oder Kommandant verurteilt wurde, weil er gegen die UVV verstoßen hat.
Vor allem sollte man den Gesetzgeber der üblichen Brandschutzgesetze mal darauf hinweisen, dass vor der Heranziehung von Personen oder Gegenständen im Einsatz erst die erforderlichen, regelmäßigen Unterweisungen und Prüfungen durchzuführen sind. ;)
In einer Notsituation denkt man wohl nicht darüber nach ob die Geräte alle geprüft sind, man handelt und das möglichst schnell.
Wenn es sein müsste würde ich auch eine eigene Kettensäge benutzen!
Hi,
genau deswegen sollte man vorher darüber nachdenken.
Du machst ja auch erst den Führerschein und fährst dann mit Blaulicht und Martinhorn durch die Straßen obwohl Du genau dann den Führerschein auch nicht brauchst.
Gruß
Tom
Das ich vorher einen Führerschein machen? Weil es clever ist ;)
Oder das man den Führerschein dann nicht braucht? Weil es bei Wegerecht dann wohl um Menschenleben geht und somit keine Fahrerlaubnis vorliegen muss. So hat es zumindest die Polizei mehrfach geschult ;)
Kein Mythos.
Die Staatsanwaltschaft wird grundsätzlich bei schweren oder tödlichen Arbeitsunfällen - also auch im Ehrenamt - tätig.
Schlicht und ergreifend, um festzustellen, ob Dritte maßgeblich für die Personenschäden verantwortlich sind. Da geht es um fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder auch fahrlässige Tötung (§ 222 StGB).
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird es auch zu einer Anklage kommen.
Andere Baustelle!
Verstöße gegen die UVV werden nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von den Unfallkassen selbst geahndet. (Die Ermächtigung hierzu findet sich in § 209 SGB VII).
Urteile?
Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, das irgendein Verantwortlicher ein derartiges Bußgeld an die große Glocke hängt?
Wenn es tatsächlich dazu kommt - und die Hürden liegen recht hoch - endet - bzw. endete das Verfahren in den mir bekannten Fällen - mit der Akzeptanz des Bußgeldbescheides.
Übrigens, die Unfallversicherungsträger dürfen sogar - nach § 56 OWiG - direkt vor Ort Bußgelder einkassieren (zwischen 5 und 35 EUR).
Bestes Beispiel ist die BG Bau, deren "Technischer Aufsichtsdienst" immer mit einem entsprechenden Quittungsblöckchen unterwegs ist.
Du solltest dich mal mit der Definition Fahrlässigkeit vertraut machen.
Wenn bei der priv. Motorsäge plötzlich die Kette reißt, weil er in Metall gesägt hat, passiert gar nichts, denn dies wäre zB mit der Feuerwehrsäge genauso passiert.
Ebenfalls muß bei Fahrlässigkeit die Sorgfaltspflicht verletzt sein, passiert das eigentlich unmögliche ist es auch keine Fahrlässigkeit.
Als nächstes, wen willst du wegen Fahrlässigkeit dran bringen?
Den Kettensägenführer weil er sich selbst ins Bein gesägt hat oder weil er nem anderen ins Bein gesägt hat???
Andere Baustelle!
Verstöße gegen die UVV werden nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von den Unfallkassen selbst geahndet. (Die Ermächtigung hierzu findet sich in § 209 SGB VII).
Solang ich keine sehe, glaub ich auch nicht dran.
Hier zu sagen, es gibt sie, aber keiner erzählt davon ist in meinen Augen sehr unglaubwürdig.
Wäre ja das gleiche wenn ich sage, die Regierung kennt UFO Entführungsfälle, nur keiner erzählt was.
Mag sein, für den Einsatzfall bei der FF aber völlig uninteressant, oder kennt hier jemand ein Fall wo der Versicherungsträger mal an einer Einsatzstelle war?
Achso, gibts bestimmt, hängt nur niemand an die große Glocke.
@ Alex22
Bei Arbeitsunfällen ist die Polizei schneller vor Ort, wie du überhaupt schauen kannst. Und die entsprechenden Werkzeuge und Betriebsbücher werden dann auch immer sichergestellt. Könnte ja sein, daß an der besagten Kettensäge manipuliert wurde. In wie weit es dann strafrechtliche Folgen gibt, ist vom Einzelfall abhängig.
Auch gibts Rechtssprechungen gegen SoSi-Fahrer nach einem Urteil. Einige davon sind mir sogar bekannt.
Im Strafrecht - das keine eigene Definition kennt - lehnt sich die Rechtsmeinung an die Definition im § 276 Abs. 2 BGB an.
Aber jetzt zu unserem Motorsägenfall, den ich genau so kenne und leider mit erleben musste (Oktober '96, während des Verfahrens wurde ich als Zeuge gehört).
Der Kollege sägte sich bei dem Einsatz ins Bein. Dumm gelaufen, die Motorsäge schlug beim Abtrennen von Seitenästen zurück. Hätte der Kollege die vorgeschriebene PSA (Schnittschutzhose) getragen, wäre er mit einer deftigen Prellung und einigen Hautläsionen davongekommen. So war das Bein halb durch - langwierige Behandlung, Erwerbsunfähigkeit im alten Beruf.
Auch, wenn das Nichttragen der PSA durch den Kollegen an sich eine Ordnungswidrigkeit darstellte, hat er die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, incl der notwendigen beruflichen Umschulung.
Die wichtigste nach dem Unfall zu klärende Frage seitens der ermittelnden Behörden war, ob der Einsatz in der vorgesehenen Form zwingend erforderlich war, um ein höheres Rechtsgut zu schützen.
Dieses wurde verneint. (Sturmholzbeseitigung, nicht zeitkritisch, keine Menschenleben in Gefahr)
Die ermittelnden Behörden stellten nun (unter anderem) folgende Fragen:
Frage 1: Trug der Kollege die für diese Tätigkeiten vorgeschriebene PSA?
Frage 2: Stand die dem Kollegen passende PSA zur Verfügung?
Frage 3: War der Kollege im Umgang mit Motorsäge und PSA unterwiesen?
Frage 4: Sind diese Unterweisungen dokumentiert?
Frage 5: Wurde der sachgerechte Umgang mit Motorsäge und PSA kontrolliert und die Kontrolle dokumentiert?
Die Antworten verkürzt in dem Fall: Nein, Nein, Ja, Teilweise, Nein
Damit stand fest, der für den Einsatz Verantwortliche hat fahrlässig seine gesetzlichen Pflichten vernachlässigt.
Der Kollege hätte aufgrund der fehlenden PSA (nicht in seiner Größe auf dem Fahrzeug) nicht mit der Motorsäge arbeiten dürfen. Es wäre Aufgabe des Verantwortlichen gewesen, dies zu verhindern.
Er hat es nicht getan und damit eine mögliche Verletzung ("Wird schon nichts passieren!") in Kauf genommen. Der Verantwortliche musste wissen, das aufgrund der Gefährlichkeit des Einsatzes das Auftreten von Verletzungen nicht ausgeschlossen werden konnte.
Es erging ein Strafbefehl, den der Verantwortliche auf Anraten seines Anwaltes akzeptierte.
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Zur privaten Motorsäge im Feuerwehreinsatz:
Die Forderungen der GUV-V C53 setze ich als bekannt voraus. (Wenn nicht, bitte hier nachlesen).
Die GUV-V C 53 verweist zum Thema Prüfungen auf die GUV-G 9102. Diese gibt bei Motorsägen eine "Prüfung nach Benutzung" und eine "jährliche Prüfung nach Herstellervorgaben" vor. Diese Prüfungen sind zu dokumentieren.
Damit ist klar, das im Feuerwehrdienst nur geprüfte Motorsägen im Einsatz verwendet werden sollten.
Der Einsatz einer "Fremdsäge" durch Feuerwehrangehörige käme danach nur dann in Betracht, wenn dies zur Rettung von Menschenleben und deren Einsatz nur so und nicht anders zwingend erforderlich wäre.
Wenn der im Einsatz Verantwortliche in anderen Fällen den Einsatz einer "Fremdsäge" zulässt, trägt er auch die volle Verantwortung dafür. Passiert nichts - kräht kein Hahn danach. Passiert was, hat er die Ar***karte gezogen.
Alternativ könnte er vor dem Einsatz die "Fremdsäge" durch eine "befähigte Person" einer Prüfung unterziehen und dies im ETB dokumentieren - dann wäre er auch wieder auf der sicheren Seite.
Eigentlich alles ganz einfach ...
Komisch, das sehen promovierte Juristen anders.
Wie ich schon schrieb, geht es bei Fahrlässigkeit darum, wäre der Unfall auch passiert wenn man sich richtig verhält.
Zusätzlich steht geschrieben das die Hose zu tragen ist.
Das ich keine priv. Motorsäge benutzen darf.
Wegen was wurde denn ein Strafbefehl erlassen?
Selbstverstümmelung?
Wegen fahrlässiger Körperverletzung ganz bestimmt.
Ja, dann lese mal was in der Bedienungsanleitung was für Prüfungen vorgeschrieben sind.
Benzinkontrolle, Ölkontrolle, Gashebel testen, Kettenspannung und Kettenbremse prüfen. Das wars, vola und schon haben wir eine geprüfte Kettensäge.
Auf deutsch, das sind alles Dinge, die jeder normale Mensch eh macht.
Von speziellen Sicherheitsprüfungen kann ich in der Beschreibung nichts finden.
Warum?
nochmal es heißt nur das die Kettensäge geprüft sein muß, daraus einen Schluß zu ziehen das ein Feuerwehrangehöriger seine priv. Säge nicht benutzen darf entzieht sich mir nach wievor.
Da in deinem Fall, der Unfall mit der Feuerwehrsäge genauso passiert wäre, wäre dies auch kein fahrlässiges Handeln. ;-)
Man braucht keine spezielle befähigte Person, es reicht die Überprüfung durch den Benutzer.
Stimmt, deswegen entschliest sich mir warum du lauter falsche Schlüsse ziehst.
So sind sie halt, die Juristen ... :) Es gibt nichts, was der eine nicht anders interpretieren kann als ein anderer ... oder anders gesagt: Es hat der Jurist Recht, dessen Meinung am häufigsten publiziert und/oder zitiert wird.
Nicht ganz.
Für eine strafrechtliche Verfolgung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Der Unfall führte zu einer Verletzung oder zum Tod,
2. der Unfall wurde durch eine rechtswidrige Handlung eines anderen verursacht und
3. die rechtswidrige Handlung erfolgte schuldhaft.
Eine rechtswidrige Handlung kann das aktive Tun einer Person sein. Aber auch das "Nicht-Tun", das Unterlassen einer gebotenen Handlung kann rechtswidrig sein, wenn eine Rechtsverpflichtung zur Unfallverhütung, also zum Tätigwerden, besteht.
Bei der Feuerwehr (oder auch bei HiOrgs) ergibt sich für Führungskräfte diese Garantenstellung aufgrund der übernommenen bzw. übertragenen Aufgabe.
Mit der Verantwortung und den damit verbundenen Befugnissen ist untrennbar die Haftung für das eigene Tun und die eigenen Entscheidungen verbunden.
Die Voraussetzung für schuldhaftes Handeln ist Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Fahrlässig handelt jemand, der die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten im Stande gewesen wäre.
Führungskräfte bei Feuerwehr und HiOrgs sind aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage, Gefährdungen für die ihnen unterstellten Mitarbeit zu erkennen und sie sind in der Lage, entsprechend zu handeln.
In dem genannten Fall hat sich die verantwortliche Führungkraft einer fahrlässigen Körperverletzung durch das Unterlassen der einschlägigen Maßnahmen zur Unfallverhütung schuldig gemacht.
Habe ich auch nie behauptet ... :)
Ich habe nicht geschrieben, das er sie nicht benutzen darf.
Es müssen nur bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, das sein Vorgesetzter die Benutzung gestatten kann und darf. Das ist alles.