im Anhang ein Schreiben das auf Neuerungen in der G26.3 hinweist! Dieses stammt vom 18.06.08 und wurde mir soeben von unserem KBI übersandt!
Schöne Grüße
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im Anhang ein Schreiben das auf Neuerungen in der G26.3 hinweist! Dieses stammt vom 18.06.08 und wurde mir soeben von unserem KBI übersandt!
Schöne Grüße
Kann mir das einer genauer erläutern?
korrigierte Sehschärfe unter 0,7/0,7 oder unter 0,8 bei langjähriger Einäugigkeit,
AngelOfFire
Das bedeutet, auch mit Brille/ Kontaktlinsen unter 70% Sehfähigkeit zu bleiben, ist ein Grund für die Untauglichkeit als AGT.Einäugige AGT brauchen sogar mindestens 80% Sehfähigkeit auf dem anderen Auge, wobei mich wundert, dass man mit so einer Einschränkung überhaupt tauglich sein kann.
Die G26 ist primär ja nicht für die Feuerwehr gemacht. Wieso sollte ein Mensch, der nur mit einem Auge sieht, nicht Tanks unter Atemschutz reinigen können?
Für den Einsatz von Atemschutzgeräten im Rettungswesen gibt es nochmal strengere Kriterien, dass da die Einäugigkeit ein Ausschlussgrund ist, bin ich mir ziemlich sicher.
Nein - gibt es nicht, die Grundlagen der G 26/3 sind überall gleich.Zitat:
Für den Einsatz von Atemschutzgeräten im Rettungswesen gibt es nochmal strengere Kriterien, dass da die Einäugigkeit ein Ausschlussgrund ist, bin ich mir ziemlich sicher.
Anders herum ist dort ja gerade von langjähriger Einäugigkeit die Rede, Patienten, die ein Auge verlieren, können sich räumlich auch gut orientieren - das Gehirn gewöhnt sich daran und kann dann Entfernungen ect. gut Einschätzen und so kompensieren, dass das räumliche Stereo-Sehen wegfällt. Es ist also ein großer Unterschied zwischen einem langjährigen "Einäugigen" und dem, was ein Gesunder sieht, wenn er ein Auge schließt.
Natürlich sind die berufgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gleich, trotzdem wird darin unterschieden, so gehört die Kenntnis der zu verrichtenden Arbeit und der damit verbundenen Belastung unbedingt zu dem, was der untersuchende Arzt erfragen muss.
Und da macht es eben einen Unterschied, ob man den PA bei der Feuerwehr benutzt oder bei der Tankreinigung.
Kursive Hervorhebungen von mir, die drei Zeichen am Ende bedeuten Ausschlussgrund (+) bzw. kein Ausschlussgrund (-), jeweils für die Gerätegruppen 1, 2 oder 3.Zitat:
3.2 Spezielle Untersuchung
- Ergometrie unter leistungsphysiologischer Indikation, für Gruppe 2 in Abhängigkeit von klinischem Befund, Beanspruchung und Alter. Hinweise zur Ergometrie bei hochbelastenden Tätigkeiten (z. B. Feuerwehr): - {+} +
(...)
- Sehschärfe Ferne für den Einsatz im Rettungswesen - + +
(...)
3.3.1.1 dauernde gesundheitliche Bedenken
- bei Jugendlichen unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für das Tragen von Geräten der Gruppe 3.
(...)
- Erkrankungen oder Veränderungen der Augen, die ihre Funktion beeinträchtigen (z. B. Engwinkelglaukom) + + +
korrigierte Sehschärfe unter 0,7 auf jedem Auge für den Einsatz im Rettungswesen - + +
Die Sache mit der Einäugigkeit konnte ich jetzt übrigens gar nicht finden, nun handelt es sich bei der mir vorliegenden G26 vermutlich nicht um die aktuellste Version, sondern um eine aus der dritten Auflage dieses Buches.
Bin mir aber sehr unsicher ob das so zulässig ist:
Ein anderer Arzt kann nicht einfach die Entscheidung des ersten aufheben. Wenn man mit seiner Beurteilung nicht einverstanden ist musst du nach §7 und §10 der BGV A4 (die auch die G26.3 regelt) deine BG anschreiben und die bitten das Ergebnis zu überprüfen. Die werden dich dann zu einem anderen Arzt schicken.
Ich wäre sehr vorsichtig damit einfach zu einem anderen Arzt zu gehen nach dem ich schon eine Beurteilung erhalten haben. Ich weiß nicht ob die BG im Falle eines Schadens dir irgendetwas zahlt in diesem Fall, da sie in diesem Fall sicherlich einsicht in deine Vorsorgeuntersuchungen (incl. G26) nehmen wird die dein "Arbeitgeber" aufzubewahren hat (siehe §11). Die Untersuchungen haben ja auch einen Zweck, nämlich Schaden von Versicherten zu verhindern!
Bei der nächsten Untersuchung dann zu einem anderen Arzt zu gehen ist natürlich möglich sofern dieser die Ermächtigung zur G26 durch die BG hat.
Ab wann man zur Nachuntersuchung darf konnte ich leider nirgends finden. Evtl. ist dies die Möglichkeit zur Umgehung einer unbequemen Beurteilung, ich wäre aber trotzdem vorsichtig.
Merci für die Info