Nach FwDV 7 ist der Einheitsführer, nicht der Einsatzleiter, also GF/StF, für den Atemschutzeinsatz VERANTWORTLICH. Das heißt, dass der GF zur VERANTWORTUNG gezogen wird, wenn seinen AGTs etwas im IA zustößt. Um dass von vornherein zu verhindern/minimieren, gibt es das Einsatzhilfsmittel ASÜ. Die ASÜ ist kein taktisches Mittel, sondern dient der Überwachung der Atemluftversorgung der eingesetzten Trupps. Damit soll sichergestellt werden, dass eingesetzte Trupps sicher, also mit ausreichender Restluft, aus dem Einsatz zurückkehren, bzw. bei Erreichen des Rückmarschdruckes von AUSSEN aus dem Einsatz abgezogen werden. Es ist gleichzeitig ein Einsatzprotokoll, dass bei Unfällen zur Ursachenermittlung herangezogen wird. Also wehe dem GF, der seine Trupps ohne ASÜ in den IA schickt.
Gleichzeitig dient die ASÜ dem GF bei der Abwägung der taktischen Mittel (Wie viel Luft haben die noch? Schaffen die den nächsten Auftrag noch oder besser Ablösung?). Die Trupps geben Lage und Standort an den GF durch, nicht an die ASÜ, damit dieser die Lage ständig beurteilen und entsprechend reagieren kann (Führungskreislauf). Da die Führung seiner Mannschaft den GF i.d.R. mehr als ausreichend fordert, wird er, wie in den meisten Fällen, die ASÜ an entsprechend ausgebildetes Personal delegieren. Die Gesamtverantwortung im Einsatz bleibt jedoch bei ihm und das geht weit über die Eigenverantwortung eines jeden FM hinaus.