Die Frage ist nur, obs die einzelnen THWler interessiert - so wie ich das bei uns sehe, definitiv nicht.
Aber wenn sowas rausgegeben wurde, find ichs gut!
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Die Frage ist nur, obs die einzelnen THWler interessiert - so wie ich das bei uns sehe, definitiv nicht.
Aber wenn sowas rausgegeben wurde, find ichs gut!
Das steht ja auf einem ganz anderen Blatt. Es kann sich aber keiner Rausreden. die Rundverfügungen sind für alle THW´ler zugänglich über das Extranet.
Hier mal der Text:
Titel: Keine Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten mit Privat-Pkw
Die Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß § 35 StVO nach einer Alarmierung
bei der Anfahrt zur Unterkunft bietet, wie bei anderen Einsatzorganisationen, im THW
immer wieder Anlass zur Diskussion.
Grund hierfür ist oft eine Fehleinschätzung der tatsächlichen Rechts- und Verfügungslage,
weil das Recht zur Anwendung des § 35 StVO eine Reihe von Vorbehalten und
Einschränkungen enthält, und von den Bundesländern wie auch von der Rechtsprechung
differenziert und zum Teil unterschiedlich ausgelegt wird.
Für den THW-Helfer entsteht so im konkreten Fall sehr schnell ein Irrtum hinsichtlich
der Zulässigkeit der Inanspruchnahme von Sonderrechten. Damit verbunden ist ein erhebliches
Risiko, für mögliche Folgen persönlich haftbar gemacht zu werden, und sei es
nur durch ein Bußgeld, z.B. wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände wird daher hiermit für das THW folgende
Regelung mit bundesweiter Gültigkeit verfügt:
1. Das THW verzichtet bei der Anfahrt mit Privatfahrzeugen zum Ortsverband oder
auch zur Einsatzstelle (Anfahrt zum Einsatz nach einer Alarmierung) auf die Inanspruchnahme
von Sonderrechten gemäß § 35 StVO.
2. Eine Inanspruchnahme des Wegerechtes nach § 38 StVO mit Privatfahrzeugen
kommt im THW (unabhängig welchem Zweck die Fahrt dient) bereits wegen der
fehlenden technischen Ausstattung (blaues Rundumlicht, Einsatzhorn) nicht in
Frage.
3. Bei der Anfahrt zum Ortsverband oder zu anderen Dienstorten zu sonstigen
Zwecken (außerhalb einer Alarmierung) scheidet die Anwendung von Sonderrechten (§ 35 StVO) oder Wegerecht (§ 38 StVO) wegen fehlender Rechtsgrundlage
von vornherein aus.
Irrtümliche oder missbräuchliche Anwendung von Sonder- oder Wegerecht wird in der
Praxis immer der handelnden Person (dem Fahrer) zugeschrieben. Diese haftet somit
nicht nur im buß- oder strafrechtlichem Sinn, sondern gegebenenfalls auch privatrechtlich
für entstandene Sach- oder Vermögensschäden.
Gruß
Tom
@THW-Tom
Das ist mal eine eindeutige Regelung!
Sach ich doch.
Alles klipp und klar geregelt.
Was der einzelne macht ist dann dem seine Sache.
Wobei ich der Meinung bin, dass es beim THW eh auf eine Minute früher oder später net ankommt (ich weiss, dass ich etz gleich gesteinigt werde ;-) )
Gruß
Tom
Nö, weil du recht hast. Beim THW ist das halt so die kommen erst dann wenn es richtig gebumst hat und da hat man dann normalerweise die Zeit zum normalen anfahren an die Unterkunft.Zitat:
Zitat von THW-Tom
Würde ja heissen man könnte bei den THW Autos die SoSi Anlage und Blaulicht abbauen oder wie hab ich die Regelung zu verstehen?
Das es dem THW Helfer Peter Müller rechtlich piepsegal ist ob er im Aldi eine Tüte Milch kauft oder zur THW Unterkunft im Einsatzfalle fährt
nur wie will das THW dann seine x+10 Minuten SEGs aufrechterhalten ?
Ich glaube eher er zitiert Memo1 damit, das das THW in der Regel erst in zweiter Reihe alarmiert wird.
Es kommt ja auch drauf an was ich beim THW für ne Fachgruppe habe.
Eine Fachgruppe Elektrotechnik die komplett raus mus, weil irgendwo nen Strommast zugeeist umfällt, hats zwar eilig aber im Endeffekt wirds bei ner Anfahrtszeit von ein oder 2 Stunden nicht groß auffallen ob der Helfer Müller nu 5 oder 7 Minuten braucht bis er auf Wache ist.
In ländlicheren Kreisen, wo das THW Aufgaben der Feuerwehr übernimmt ( Bergung bei VUs ect. ) wird das anders geregelt sein. Ne FF kriegt das ja auch hin ohne SoRe. Also normalerweise.. hoffentlich .. ..
Aber zum Großteil ist das THW die zweite Reihe , genauso wie KatS / SEG.
Die haben dann eben ne relativ großzügige Ausrückzeiten.
Genau den man wird als SEG erst alarmiert wenn der Einsatz gelaufen so 15 bis 25 Minuten nach Einsatz beginn ist kling blöd ist aber so bei unsZitat:
Zitat von NWD
Gruß Michael
Hör auf deine Signatur, und nimm dir Zeit, um diesen Satz mal so wortmäßig zu ordnen, dass er verständlich wird ;-)Zitat:
Zitat von Brandbatsch
Falls ich ihn jetzt schon richtig verstanden haben sollte, mein Lieblingssatz: Dann ist die AAO für'n Ar***.
Ich habs (glaube ich) verstanden.
Irgendwo ensteht eine Lage für THW / SEG / whatever.
I.d.R. sind die ersten Meldungen so beschissen das erstmal ein ( mehr oder weniger ) großes Aufgebot Rettungsdienst / Feuerwher hinfährt und dann feststellt das es zuviel ist.
D.h. es sind meistens schon Einsatzkräfte vor Ort.
Du hast ihn richtig verstanden. In der Regel muss erst der OrgEL gefragt werden, um eine SEG zu alarmieren. Nur in einzelnen Situationen wurde bisher sofort alarmiert, OHNE Nachfrage. Aber das ist die Ausnahme bei uns... :-(Zitat:
Zitat von überhose
Jo.
Erstmal RD /FW mit EL.
Der will nen OrgL
Der lässt dann nen FB alamieren
Dann kommt der Rest.
Zitat:
Zitat von NWD
Wo soll das denn sein?