Unter
http://www.von-der-forst-und-kollege...satzfahrt.html
findet sich ein sehr gutes Dokument von Achim Diekmann, Rechtsanwalt.
Dort wird zum Thema Übung unter anderem gesagt:
Zitat:
Das Fahren unter Einsatzbedingungen muß geübt werden, wenn sichergestellt werden soll, daß im "Ernstfall" qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Fraglich ist aber, ob die Übungen unter Berufen auf § 35 StVO im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden dürfen.
Grundsätzlich ist diese Frage zu verneinen. Bei Übungsfahrten liegt eben keine höchste Eile vor, da kein realer Einsatz als Anlaß für die Fahrt vorliegt.
Zu dem Unfall von Vorgestern:
Die Verantwortlichen hätten also die Fahrt mit Sondersignal nicht anordnen dürfen.
Die Fahrerin hat zum Thema Benutzung von Sonderrecht, Wegerecht wohl korrekt gehandelt:
Zitat:
Ferner ist Voraussetzung, daß "höchste Eile geboten" ist. (..) Oftmals wird beim Ausrücken aber nicht klar sein, was einen vor Ort erwartet. In diesem Fall muß zunächst davon ausgegangen werden, daß das möglichst schnelle Eintreffen am Einsatzort vorrangig ist, da die Alarmierung von Feuerwehr oder Rettungsdienst immer ein Indiz für größte Eilbedürftigkeit ist.
Allerdings muß hier zwischen der Einsatzleitung einerseits und den beteiligten Rettungskräften vor Ort differenziert werden: Während der Mitarbeiter vor Ort in der Regel keine Möglichkeiten hat, den Sachverhalt vorab aufzuklären, und sich mit minimalen Angaben begnügen muß, kann die Einsatzleitung in der Leitstelle versuchen, weitere Informationen zu sammeln. Hieraus folgt: Der Mitarbeiter vor Ort darf sich - wenn keine besonderen Anhaltspunkte vorliegen - zunächst davon ausgehen, daß ein Fall höchster Eile vorliegt
ABER:
Zitat:
Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges darf sich keinesfalls
darauf verlassen, daß die anderen Verkehrsteilnehmer tatsächlich freie Bahn gewähren. Er muß sich vielmehr positiv davon überzeugen, daß alle anderen Verkehrsteilnehmer seinen Vorrang beachten. Das bedeutet z.B. im Kreuzungsbereich, daß der
Fahrer des Einsatzfahrzeuges zunächst bei allen anderen Verkehrsteilnehmern prüfen muß, ob diese ihn bemerkt haben und angemessen reagieren. Notfalls muß er anhalten, um sich über die Situation zu vergewissern.
Zusammenfassend würde ich sagen, daß das Fahren mit SoSi und Wegerecht bei Übungen rechtlich sehr sehr problematisch ist und der Einsatzleiter dafür wirklich eine gute Begründung braucht, die es jedoch in den wenigsten Fällen geben dürfte. Bei einer Fahrt zum Üben des Fahrens mit SoSi, sollte sich zumindest keine Mannschaft im Auto befinden.
Andererseits ist bei Unfällen mit SoSi fast immer der Fahrer der Dumme, da er erstmal beweisen muß, daß er die nötige Sorgfalt hat walten lassen. Wer da nicht mit Schrittempo in die Kreuzung einfährt, hat schon verloren.
Tja, und wenn ich mir die Bilder des o.a. Unfalls so anschaue, war das Feuerwehrauto sicherlich nicht mit Schrittempo unterwegs.
Gruß,
Arne