Und wem würdest Du die Aufsichtspflicht in einem Einsatz übertragen? Und wenn dem JFler was passiert, wer kriegt dann Ärger?
Meinjanur..
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Und wem würdest Du die Aufsichtspflicht in einem Einsatz übertragen? Und wenn dem JFler was passiert, wer kriegt dann Ärger?
Meinjanur..
TF, GF, ZF. in dieser Reihenfolge, wobei der ZF eigentlich immer die A****karte hat.
Aber wie jetzt hoffentlich alle festgestellt haben, ist es rechtlich gesehen kein Problem, die JF mit zum Einsatz zu nehmen (gilt jetzt nur für NRW, da das FSHG ein Landesgesetz ist!).
Jetzt kann man hier Haarspalterei betreiben, die Verantwortung hat der Einsatzleiter und der für Ihn zuständige Richter wird Ihm die Rechtslage dann erklären, wenn es zu einem Unfall kommt. Ich habe das Schreiben vom GUV in meinen Unterlagen und damit ein stück Rechtssicherheit und verfahre dementsprechend.
Wir betreiben bei der FFW keine Berufsausbildung! Deshalb den Gesetzestext mal richtig lesen.
Servus!
Doch, es ist rechtlich ein Problem, wie Dir der von Dir oben zitierte Absatz 1 deutlich erklärt!
Da helfen auch die fett markierten Bereiche nicht! Dies gilt übrigens nur für Jugendliche.
Ein zwölfjähriger ist aber rechtlich gesehen kein Jugendlicher, sondern ein Kind.
Für diesen gilt oben zitiertes nicht!
Mit kopfschüttelndem Gruß
Alex
ich gebs auf. Die Diskussion läuft ins unendliche. Man wird sich nie einig. Ich sach nur das es so ist und dabei bleibst wahrscheinlich auch. Keiner von uns hat Einfluss auf diese Lage. Ach egal.
Jeder soll sich seine Meinung bilden und kundtun oder einfach für sich behalten.
Es ist, so wie es ist, bei uns. Und das wird sich auch wahrscheinlich nicht ändern.
Und somit ist für mich das Thema gegessen.
Im diesem Sinne:
Ich schnabulier erstmal drarauf ne Frühlingsrolle.
Wonach wird denn in Aachen (so hervorragend) ausgebildet? Anscheinend nicht nach FwDV.
Ja, müsste nur in Verbindung mit weiteren gültigen Vorschriften (LVO, GUV-V) auch überall so umgesetzt werden.Zitat:
Zum Rechtlichen, schaut mal hier http://www.idf.nrw.de/download/normen/fshg.pdf
Und hier der Auszug aus dem FSHG NRW:
"§ 12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
(9) Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr
gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten
außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden."
Ist doch mal ne klare Aussage,oder?
Den Rest spare ich mir mal. Dieser Punkt setzt schonmal alles aus.Gut, OK, nehmen wir mal an ihr kommt wirklich nie zu nem VU (auch net wenn ihr von der Übung wieder Richtung Heimat fahrt usw., also wirklich nie) dann mal ein anderer Fall. Auch so bei uns mal passiert. Stallbrand. Die Kühe befanden sich während der Anfangszeit noch drinnen. Der Bauer konnte sie allerdings in den Hof nach draußen treiben. Nun ging´s drum diese auf ein Gatter zu treiben.Allerdings waren einige der Tiere so schwer brandverletzt, das sie noch an Ort und stelle vom Tierarzt eingeschläfert wurden (nennt man das beim Kühen auch so? Denke mal ja). So, wie mache ich nun einem JF´ler der zufällig eine laufende, fertig gegarte Ochsenflanke sieht klar "das das alles OK is"......
Wie reagiert ein 12jähriges Kind auf den Lärm, die Hecktik? Was kann ich es überhaupt für Arbeiten machen lassen? Also mit 12 nen Saugschlauch durch die Gegend schleppen lassen...naja, haut net hin. An den Funk darf ich das Kind auch nicht lassen.....Nen B-Schlauch ausrollen wird wohl schwierig werden. Was machen die dan draußen? Es geht hier ja auch um das physische in Verbindung mit dem psychischen. OK, ich habe selber noch keine Kinder in dem Alter. Aber mal ehrlich, wenn man unter 18 noch net mal in gewisse Diskos darf, was machen die dann an einer Einsatzstelle?
Ich will dir hier das nicht so zerpflücken. Aber vielleicht zum Nachdenken anregen. Nur weil es erlaubt ist springe ich nicht von einer Brücke. Erinnere dich zurück was du mit 12 Jahren gemacht hast. Was waren deine Interessen. Und dann überlege dir, wie du dich gefühlt hättest wenn du bei nem Wohnhausbrand ganz hinten gestanden währest und an dir vorbei eine Freu, die deine Mutter hätte sein können auf einer Fahrtrage transportiert wird und diese einfach nur garnichst mehr tut. Wenn ihr das den Kindern zumuten wollt, OK, eure Sache. Richtig ist es nicht. Den Kindern gegenüber. Aber das ist nur meine Meinung.
Hier hat Quietschphone Recht - ein kleiner Abstecher zu Wikipedia hätte genügt, vor allem, wenn Du das Jugendarbeitsschutzgesetz heranziehst:
Also geht IMO unter vierzehn gar nichts. Ich hoffe, dass die Frühlingsrolle Dir jetzt nicht nachträglich im Halse stecken bleibt.Zitat:
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugend
...
Rechtliche Definitionen:
Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer vierzehn (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab fünfzehn), aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), ist in Deutschland Jugendlicher, „wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). ...
Bei uns gibt es grundsätzlich keine JF im Einsatz. Ausgenommen sind gemeinsame Dienste wie z.B. Parkplatzeinweisung bei Veranstaltungen, aber dann immer ein Aktiver mit einem JFler. Auf Einsatz fährt bei uns nur, wer den TM I in der Tasche hat, und dann nach Möglichkeit nicht auf dem ersten Fahrzeug (tagsüber nicht immer möglich).
Hallo
bei uns in der ffw gibts es gerade leider folgedes proplem
Feuerwehr kamerad ist 17 wird in 4 monaten 18 hat im Herbst 2008 Truppmann Teil 1 gemacht und im januar Sprechfunker. so jetzt gibt es in der gesamtwehr ärger darf er mit zu einsätzen, wie weit darf er? darf er gar nix ? wie seht ihr das ?
Gruß Dennis
Warten bis er 18 ist, das ist die einfachste Lösung.
wartet bis er 18 ist......
die 4 monate bringen es nun auch nicht mehr..........
falls ihr viele einsätze habt dann verpasst er nix...denn er hat später genug...
.....naja...ich würde es nich riskieren...vor allem weil dann später die forderung kommt "der durfte doch auch"....
ich kann ehrlich sagen ich bin auch vor 18 mit ausgerückt.....aber damals war das hier noch erlaubt;)
aber am ende bezahlt keine versicherung....
http://www.lausitznews.de/pressebericht_7081.htmlZitat:
08.02.2010 von Rüdiger Trenkler
Am Montagmorgen gegen 7 Uhr wurden die Kameraden der Feuerwehr aus Mittelherwigsdorf unsanft von Ihren Meldeempfängern geweckt.
Es ging zum Einsatz. Im Dorf auf der Hauptstrasse brannte es in der historische Gaststätte "Gütchen".
Durch den schnellen Einsatz der Feuerwehr, welche mittels einer Wärmebildkamera die Erkundung der Brandstelle vor nahm, konnte das Feuer rasch bekämpft werden.
Die Jugendfeuerwehr kam auch mit zum Einsatz und unterstütze die erfahrenen Kameraden.
Während der Löscharbeiten war die Bundesstrasse 96 voll gesperrt.
Es wurden bei dem Brand keine Menschen verletzt.Zur Brandursache hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen.
Mal abgesehen von den ganzen grundsätzlichen JF-Einsatz-Überlegungen: Montagmorgen, 7:00 Uhr - Haben dann JF-Angehörige nicht was besseres zu tun? So von wegen Schule/Ausbildung/Lebensgrundlagen schaffen...
wo ist das Problem? Weder im Artikel noch in den Bildern ist ein Feuerwehranwärter im Gefahrenbereich zu sehen. Insofern absolut in Ordnung.
Vielleicht standen die Feuerwehranwärter ja im Gerätehaus und haben Gulaschsuppe oder Kaffee gekocht? Ist auch eine Form der tatkräftigen Unterstützung. Und selbst wenn sie nur rumgestanden sind und zum Schluss Schläuche gerollt haben, sind die Jungs und Mädels stolz auf ihre Arbeit, was gerade für die Motivation unglaublich wichtig ist.
Insbesondere in Zeiten mit den großen Nachwuchsproblemen bei Feuerwehren ist es meiner Meinung nach von enormer Wichtigkeit, die Motivation der Einsatzkräfte und dabei auch die des Nachwuchses zu stärken. Denn die Jungs und Mädels sind die Feuerwehrleute von morgen, das sollte man auch als alter Hase niemals vergessen. Gerade im Alter von 16-18 werden viele andere Dinge wichtiger als die Feuerwehr, da hats die "Lösche" alles andere als einfach und steht in harter Konkurrenz, auch mir ging es damals so, dass ich mich zwischen Fußballverein und Feuerwehr entscheiden musste, weil Übung und Training auf den gleichen Abend fielen. Zu der Zeit, gerade 16 Jahre alt geworden, kam dann mein erster Einsatz: Ein Waldbrand. Auch wenn ich da die meiste Zeit nur rumstand, zuschaute und am Ende für die Stützpunktwehr die Schläuche rollte, war für mich ab da klar: Ich bin Feuerwehrmann. Sowas erreicht man eben nur sehr schwer nur durch Übung und Ausbildung, sondern eher, indem man die Jungs und Mädels das Adrenalin spüren lässt, wenn die Sirene heult. Vier bzw. sechs Jahre pure Ausbildung, ohne das Gelernte anwenden zu können, sind für Erwachsene hart und für junge Leute erstrecht. Man sollte als alter Hase davon wegkommen, die Jugendfeuerwehr als notwendiges Übel zu sehen, denn wie schon beschrieben...: Die Feuerwehranwärter sind die Aktiven von morgen!
Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass Feuerwehranwärter ab 16 Jahren mit in den Einsatz sollten, wenn auch nicht unbedingt auf einem ersten Fahrzeug.
Montag Morgen 7:00 Uhr....bei uns hier in Sachsen ist heute der erste Ferientag. Die Wehr, wo der Einsatz war stammt auch aus Sachsen.
OK, das mit den Schulferien wusste ich nicht, dann verkleinere ich den Rahmen auf die JFler in Ausbildungsverhältnissen ;-)
(Was ist das eigentlich für eine seltsame Schulferienzeit anfang Februar?)
Volkstümlich in Sachsen "Winterferien" genannt. Naja zum Thema Ausbildungsverhältnisse... Es geht ja nicht daraus hervor wieviele JF'ler welchen Alters teilgenommen haben, aber das Wissen wird, zumindest bei uns, in den normalen Ausbildungsdiensten vermittelt.
Oder spielst du auf etwas anderes an?