Und wenn man einen anderen Netzbetreiber hat wie z.b. 1&1 ??
Mfg
Eltown
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Das würde die Rückverfolgung bei nicht öffentlichen Speicherungen ja auch eine Schnittstelle zur Telekom bedeuten. Was ist mit den anderen Anbietern in Deutschland oder auch Vodafone, T-Mobile usw.?
Nachdem wir die EMA-Abfrage schon erörtert haben, halte ich die Rückverfolgung von Telefonnummern ohne öffentliche Speicherung für sehr unwahrscheinlich. Ich kann mir echt nicht vorstellen woher die Leitstellen die Daten haben sollten. Wohlgemerkt, wenn sie nicht irgendwo (Telefonbuch) angegeben wurden.
Eine Rückverfolgung einer Telefonnummer kann nur über öffentlich zugängliche Medien erfolgen.
Hat jemand den Eintrag in ein Telefonregister verweigert (egal bei welchem Anbieter) kann eine Adressermittlung nur über eine richterliche Anordnung erfolgen.
Selbst bei einem Notfall dürfen die Netzbetreiber keine Daten einfach so herausgeben.
Gruß
Alex
Ihr sucht §112 TKG.
HTH
Frank
Hallo,
ich glaube manche gucken ein bisschen viel Fernsehen, "richterliche Anordnung", dass ich nicht lache.
Warum sollte dass so sein? Datenschutz schön und gut, aber wessen Rechte sollten denn hier gegen wen geschützt werden?
Jemand wählt den Notruf, da kann man eigentlich davon ausgehen, dass es im Interesse des Anrufers liegt, dass der Notrufabfragestelle alle Daten zur Verfügung gestellt werden, welche für die unaufschiebbare Hilfeleistung erforderlich sind.
Desweiteren ist davon auszugehen, dass eine Gefahrenlage vorliegt, demnach ist auch eine Einschränkung von Rechten vertretbar.
Wenn ich die 112 wähle, sagt mir ja auch nicht eine nette Stimme am Band, dass der Anruf aufgezeichnet wird. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Anrufer stillschweigend seine Einwilligung gibt. Wenn es bei mir zu Hause brennen sollte, darf zwar die Feuerwehr in meine Privaträume auch gegen meinen Willen eindringen (Einschränkung meines Grundrechts auf Unverletzbarkeit der Wohnung), aber die Leitstelle der Feuerwehr darf meine Telefonnummer und den Standort des Telefons aus Datenschutzgründen nicht wissen? - Blödsinn.
Aber wer es immer noch nicht glauben mag, kann sich ja mal §108 TKG zu Gemüte führen.
Bei meinem Vodafone-Festnetzanschluss stand sogar in den Auzügen der AGB´s, dass Daten bei Notrufverbindungen übermittelt werden.
Datenschutz ist eine wichtige Sache, aber man sollte trotzdem die Kirche im Dorf lassen.
Bis dann
Dominic
Die Rufnummer wird ja übermittelt aber es gibt keine Datenbank in der alle Anschlüsse hinterlegt sind. Das weiß ich ganz sicher da ich persönlich schon mitbekommen habe das (ok Polizei) aber aufgrund der nicht Eintragung konnte keine Rufnummer ermittelt werden obwohl die Anschrift bekannt war und in diesem Einsatz wertvolle Zeit dafür aufgebracht werden musste um ein Fahrzeug nach Hause zu schicken. Warum sollte so ein Aufwand getrieben werden wenn man ganz einfach die Rufnummer verfolgen kann dann sollte das ja in die einfache Richtung auch kein Problem sein, oder ?
Hallo,
dass eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun, nur damit wir uns nicht falsch verstehen.
Es geht nur um die Rückverfolgung des Anschlusses bei einem Notruf auf die 112/110.
Der von dir jetzt beschriebene Fall liegt schon rechtlich wieder völlig anders.
Bis dann
Dominic
... ihr müsst hier mal ganz klar Strafrecht und Gefahrenabwehrrecht trennen.
Im Rahmen des Strafrechtes und der Strafverfolgung ist eine richterliche Entscheidung zwingend erforderlich. Anruf/Anschreiben an/bei der zuständigen StA, Antrag der StA beim zuständigen Gericht und dann der Beschluss des zuständigen Gerichtes.
Im Gefahrenabwehrrecht ist es etwas anders. Liegt eine Gefahr für Leib oder Leben einer Person vor, ist z.B. eine Eilanordnung durch einen Mitarbeiter des höheren Polizeivollzugsdienstes ausrechend um entsprechende Maßnahmen zu vollziehen.
Und das ist doch der Kasus Knaktus.
Die Diensteanbieter sind dann verpflichtet, die Daten entsprechend zu übermitteln. Und zwar unmittelbar! Da kommt es zu keiner Recherche im Internet oder anderen öffentlichen Medien. Da kommt es zur Übermittlung durch den Provider direkt.
Eine zentrale, allumfassende Datenbank über sämtliche ausgegebenen Telefonnummern, ob Mobil- oder Festnetz gibt es tatsächlich nicht. Aber Datenbestände bei den einzelnen Providern.
Das dies über die FELén, IRLSén oder wie immer sie auch heißen nicht läuft, sondern über die zuständigen Polizeidienststellen setze ich mal als bekannt voraus.
MfG
Hallo,
warum sollte dies so sein. Welche Rechtsgrundlage unterscheidet hier die Möglichkeiten der Dienststellen der Landespolizei, von den Rettungsleitstellen? Auch wenn die Polizei es manchmal gerne so hätte, sie ist nicht die einzige Gefahrenabwehrbehörde und hat die alleinige "Macht von Grayskull".
§108 TKG und die begleitenden Vorschriften verpflichten die Telekommunikationsanbieter die Daten zu Anschlußnummer und zur Standortermittlung direkt bei Herstellung der Notrufverbindungen (112 und 110) an die Notrufabfragestelle mit zu übertragen.
Also ist für die Antwort auf die Ursprungsfrage nur maßgeblich, ob die jeweilige Leitstelle die Möglichkeit der Verarbeitung dieser Daten technisch nutzt/nutzen kann.
Wohlgemerkt, es geht hier nur um Notrufe, nicht um z.B. Handyortung bei Personensuche.
Bis dann
Dominic
Richtig! Im Rahmen des Gefahrenabwehrrechtes gibt es dort keinerlei Unterschiede in der Rechtsvorschrift. Aber mal ehrlich: Ich habe noch keine FEL, etc. kennen gelernt, die derartige Vorgänge eigenständig abgearbeitet hat. Und ich habe viele Jahre lang zeitgleich mit 3 FEL´en zusammen gearbeitet.
Das Verfahren über die zuständigen Polizeidienststellen abzuwickeln liegt einzig und alleine daran, dass diese eindeutig mehr Erfahrung in der Verarbeitung derartigen Vorgänge haben! Und das hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass ich es dem einen oder anderen Mitarbeiter einer FEL nicht zutrauen würde.
Diese Antwort habe ich im Sinne meines Postings nicht erwartet, halte sie im Übrigen für voreingenommen und werde sie nicht kommentieren! Auf derartige Sticheleien gehe ich nicht ein!
MfG
Hallo,
sorry, aber Du bist selbst recht voreingenommen. Du redest von Vorgängen, als wenn dies unglaublich kompliziert abzuarbeiten wäre und man dafür auch noch Erfahrung bräuchte.
Es geht nur darum, dass der Disponent in seiner Bedienoberfläche im Falle eines Anrufes auf die 112, angezeigt bekommt, dies ist z.B. die Anschlußnummer 1234/56789 und befindet sich in WX Stadt in der YZ-Straße 12.
Die Daten werden auch nur im konkreten Fall des Notrufes seitens des Telekommunikationsanbieters übertragen und in der Leitstelle zur Abarbeitung dieses Einsatzes dargestellt. Nur dies ist im §108 TKG gedeckt. Eine Anbindung an die Datenbank der Telefonanbieter ist darin nicht vorgesehen.
Ich muss gestehen, dass ich selbst mit der Einschränkung von Rechten bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr angefangen habe, dies trifft aber im konkreten Fall nicht unbedingt den Kern der Sache. Hier greifen die besonderen Regelungen im TKG zu den Notrufverbindungen auf die 112/110.
Bis dann
Dominic
Leute Leute...
Über die rechtlichen Gegebenheiten brauchen wir uns hier nun wirklich nicht weiter auslassen...
Es geht einzig und Allein hier um die TECHnische Umsetzung des ganzen...
Da ich hier immer die Festnetznummer der ILS wähle, weil ichs nicht Eilig hab bei meinen Anrufen, sieht der Disponent auch erst das Ich es bin, seit die Nummer mal einer dort in die Datenbank eingetragen hat...
Ruf ich allerdings mit meinem 2. Telefon, was nicht in der Datenbank eingetragen ist, die 112 an, werd ich trotzdem (gesetz den Falles, der jeweilige Disponent kennt mich) auch gleich mit Namen begrüßt...
OB das ganze jetzt über den "normalen" Datenkanal des Anlagenanschlusses der ILS oder über eine zusätzlich bereitgestellte Verbindung seitens der Telekom läuft, müsste man nur mal noch klären.
Sicherlich wäre auch interessant, Welche Daten dort jeweils auflaufen...
Das die Notrufnummer dort sogar als separate physikalische Verbindung zu deren "normalen" Telefonanschluss ausgelegt sind, ist mir z.b. auch schon klar...
Ebenso kann ich bereits sagen, das selbst wenn ich das Dienstmerkmal "clip no screening" an einem Anschluss freigeschaltet hab, auf der Notrufnummer trotzdem immer die Hauptnummer angezeigt wird, egal welche Nummer ich denen gerne übermitteln würde...
MfG Fabsi
Aha... Nachtrag :)
Hab gerade die NotrufV entdeckt:
http://www.gesetze-im-internet.de/no...9BJNE000502305
Da heißt es in § 4 Notrufverbindungen
4) Der Telefondiensteanbieter, der den unter einer Notrufnummer geäußerten Verbindungswunsch eines Nutzers entgegennimmt, hat der Notrufabfragestelle als Teil der Notrufverbindung zu übermitteln:
1.
die Rufnummer des Anschlusses, von dem die Notrufverbindung ausgeht, auch wenn die Anzeige der Rufnummer im Einzelfall oder dauernd ausgeschlossen ist (§ 102 Absatz 8 des Telekommunikationsgesetzes),
2.
Angaben zum Standort des Endgerätes, von dem die Notrufverbindung ausgeht, auch wenn die Übermittlung von Angaben zum Standort im Einzelfall oder dauernd ausgeschlossen ist (§ 98 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes), und
3.
seine Anbieterkennung.
Die übrigen an der Notrufverbindung beteiligten Diensteanbieter haben dafür zu sorgen, dass diese Daten an die Notrufabfragestelle übermittelt werden. Die technischen Verfahren für die Übermittlung dieser Daten werden in der Technischen Richtlinie nach § 6 festgelegt.
Vielleicht hilft das dem wirklich interessierten weiter, der könnt sich ja dann einfach von der BNetzA die Technischen Richtlinien dafür mal zukommen lassen :)
Ach wie schön, das trotz "abschaffens" der TR-BOS wenigsten beim Telefon-Notruf noch einer Mitdenkt... Hat ja Tetra irgendwie nicht jeder geschafft *duck und renn*
MfG Fabsi