Zitat:
Original aus Feuerwehrmagazin 10/2007)
MAGDEBURG (ST) - Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt erlaubt absofort auf privaten PKWs von Feuerwehrführungskräften die Instalation einer Sondersignalanlage. Betroffen sind rund 900 Anspruchsberechtigte wie Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter oder Gemeindewehrführer. Das Landesverwaltungsamt muss entsprechend Genehmigungen erteilen, alle technischen Veränderungenam Fahrzeug werden in den Zulassungspapiereneingetragen. Der Nutzer muss nicht nur über ein Fahrtenbuch verfügen, sondern auch eine Mindestausstattung aufweisen. Dazu gehören ein Sprechfunkgerät für den 4m-Funk, Einsatzkleidung sowie Warn- und Beleuchtungsgeräte.