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Servus!
Ohne diesen Thread jetzt zu 100% (ich möchte meinen es sind 80%) gelesen zu haben, möchte ich mich auch kurz zum Thema äußern.
Mir erscheint es, als würde hier manch einer den klassischen "Straßenräumer" (Stroboskop mit Doppelblitz) mit den seit geraumer Zeit angebotenen, im Aufbau integrierten Heck-LED-Kennleuchten verwechseln. Im Zuge einer Fahrzeugneubeschaffung hatten wir in den letzten Monaten mehrfach die Gelegenheit uns diverse Fahrzeugaufbauten anzuschauen, unter anderem auch mit im Aufbau integrierten Heck-LED's, welche anstelle der herkömmlichen 3. RKL verbaut wurden. Ich möchte meinen das die Leuchtwirkung der LED's wesentlich angenehmer und nicht so "agressiv" wie die der an der Fahrzeugfront (unter Umständen auch am Fahrzeugheck) angebrachten Stroboskopblitzer ist. Außerdem ist die Blendwirkung für direkt nachfolgendene Fahrzeuge, insbesondere für PKW, nicht sehr stark, da die LED's links und rechts in die Oberkante des Aufbaus integriert und nicht wie bei den frontseitig montierten "Straßenräumern" in Augenhöhe angebracht sind. Trotzdem hatte ich den Eindruck das die LED's, sowohl bei Tag als auch bei Nacht, besser wargenommen werden können als eine herkömmliche RKL, welche mittig am Fahrzeugheck angebracht ist.
Seitens der Aufbauhersteller wurde in keiner Weise erwähnt das diese Form der Heckkennleuchte verboten wäre. Ich kann natürlich nur für den Bereich Feuerwehr (LF), im Bundesland Sachsen und aus persönlich gemachten Erfahrungen sprechen.
Zur Veranschaulichung habe ich zwei Bílder angehangen.
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Wenn ich das richtig verstanden habe müssten dann bei dieser Leiter die Heckblitzer bei der Fahrt abgeschaltet sein ?!
Dann habe ich ja nach hinten gar nichts mehr, was blinkt?!
Ist das überhaupt zulässig?