*überleg*
ich kenne es nur mit Syncronen Blitzern
@ Mr Blaulicht
fahrt doch wieder mal zur Blitzerwerkstatt eures Vertrauens :-)
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*überleg*
ich kenne es nur mit Syncronen Blitzern
@ Mr Blaulicht
fahrt doch wieder mal zur Blitzerwerkstatt eures Vertrauens :-)
Du, das sind nicht meine Autos!
dann komm mal zu uns^^ hier haben zumind. die rtws alle synchronlaufende frontblitzer.Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Naja die normalen Forntblitzer blinken schon gleichzeitig.
Hallo !
Völlig egal ob synchron, alternierend ( FG Hänsch ) oder unabhängig voneinander ... Hauptsache die Frontblitzer lassen sich nur in Verbindung mit den herkömmlichen Rundumleuchten für blaues Blinklicht einschalten!
Heckblitzer (blau) haben nur eine Zulassung für den kurzeitigen Betrieb in Verbindung mit den herkömmlichen Rundumleuchten für blaues Blinklicht, wenn diese z.b. durch eine Heckklappe verdeckt werden.
Alles andere bedarf einer Sondergenehmigung.
uhhhh da bin ich mir garnicht sicher ob das hier bei allen rtws und dem ELW so ist. da der ELW und ein RTW teilweise eigenausbau ist kann es möglich sein, dass sich die frontblitzer einzeln schalten lassen. zumind. ein RTW hat einen parallelen schalter dafür. die von WAS ausgebaut sind lassen sich nur in kombie schalten.Zitat:
Hauptsache die Frontblitzer lassen sich nur in Verbindung mit den herkömmlichen Rundumleuchten für blaues Blinklicht einschalten!
naja eig auch egal
Frontblitzer dürfen einzeln schaltbar sein, jedoch dürfen sie nur eingeschaltet werden können, wenn auch die RKL eingeschaltet sind.
Es macht IMHO schon Sinn, dass man die Frontblitzer getrennt abschalten kann, während die RKLs zur Absicherung weiterlaufen. Wir haben die Frontblitzer an unserem LF zusammen mit den RKL geschaltet, und wenn wir diese zur Absicherung laufen lassen, und man arbeitet vor dem Fahrzeug, gehen einem die Blitzer irgendwann auf den S***. Solche Situationen kommen im RD auch öfters vor.
dann kann man sich direkt neben dem epileptiker legen :D
Damit ist wohl klar für was die Dinger gut sind ;-)Zitat:
Zitat von hänschenklein
Gruß Michael
Frontblitzer müssen sogar getrennt zur normalen RTK ausgeschalten werden können. alleine schon bei Nebel
"Müssen" im Sinne von "rechtlich gefordert"?Zitat:
Zitat von Alex22
Nagel mich jetzt nicht fest, aber soweit ich weiß ja ...Zitat:
Zitat von überhose
Weiß allerdings auch nicht wo das grad steht.