Ich glaub ich frage da mal einen befreundeten Jurastudenten, der zufällig
noch Malteser ist, also "die Problematik" mit den Meldern kennt ;)
Situation:
a) Ich bekomme gegen Unterschrift einen Melder mit 3 Schleifen und natürlich ohne Mithören.
b) Ich nutze eine Eigenbau-Programmierstation und dezentrale Sicherheitskopie der
passenden PSW, um mir eine Schleife Nummer 4 und das Mithören zu aktivieren.
c) Zufällig sitze ich beim Probealarm auf der Bank neben einer "wicht-ich"-en Person
und anderen Kameraden, und der Melder piepst einmal zu oft.
d) Der Melder wird "sichergestellt", bevor ich ihn wieder umprogrammieren konnte.
Diese Situation ist natürlich fiktiv, aber sicherlich realistisch.
Nun kommt am besten noch hinzu, das vor der Melderausgabe natürlich auch die
alljährliche Belehrung/Einweisung zum Thema Funktechnik unterschrieben wurde,
also noch Vorsatz hinzukommen würde ..
Ohje, wenn illegaler MP3-Download und "Melder-der-HiOrg/Fw-umprogrammieren" etwa
dasselbe Unrechtsbewusstsein beim Durchschnitts-Melder-Träger beinhaltet - das würde
auch ohne Nachfrage beim Juristen böse teuer werden ;)
... und nun stelle ich mir vor, das ganze war ein DME, den ich durch auslesen eines
anderen DME von Nur-Ton auf Text-Nachricht "gepimpt" habe .. gut, das aus Einzeltaten
eine Gesamtstrafe zu bilden ist... schliesslich wäre da erstmal das Auslesen des Melders,
dann das Empfangen der Nachrichten.. und jeder Empfang einer Nachricht kann in strenger
Auslegung eine rechtlich für sich stehende Einzeltat sein.. puh, sagen wir 10 Alarme in
5 Tagen, im Nachrichtenspeicher des DME vorgefunden...
... man kann da schon ganz schön rumspinnen .. aber solange keiner Anzeige erstattet,
ists rein akademisch..
Gruss,
Tim