Ich glaub bis der Heli gestartet ist bin ich am GH :-)
sorry konnte mir das jetzt nicht verkneifen
Grüße Matthias
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Ich glaub bis der Heli gestartet ist bin ich am GH :-)
sorry konnte mir das jetzt nicht verkneifen
Grüße Matthias
Ich muss da die Meinung von ffwki unterstützen!
Ihr bedenkt leider oft die Situation des mangelnden Personals nicht!! Auch wenn ihr sagt "überdenkt mal eure AAO" - wenn es sich pro Tag um ein paar Stunden handeln wird, in denen zu wenig Personal bereit steht wird wohl die AAO nicht geändert werden. Bei uns in der Wehr z.B. kommt es unter der Woche auf JEDEN Mann/ Frau an!!! Und wenn da einer auf der Anfahrt zum GH nen Blechschaden verursacht, dann würde ich als WF den Kammeraden unterstützen und bestätigen, dass der jeweilige Kamerad wichtig für den Einsatz war!! Ich denke auch, dass die Pol das ganze nicht soo eng sehen wird, da der Schaden ja gemeldet wurde - und wenns nötig ist, dann würde ich da jetzt den rechtfertigenden Notstand in Form des mangelnden Personals einbringen!
(auch wenn ich wahrscheinlich "Prügel" für diesen Kommentar einheimsen werde - Ich stehe dazu!)
prügel nicht, aber der 34er StGB greift hier einfach nicht, sonst könnt ich über den alles entschuldigen.
und was du machst und der staatsanwalt, das sind 2 paar stiefel...
ach hias, keine panik, wenn du schneller als ein ein heli im gerätehaus bist, dann, hast ja kein grund zur sorge, musst dich ja ned über gesetze hinwegsetzen, kannst das haus ja zu fuss erlaufen.
und wenn der unfallversursacher der mann ist, der entscheidend für den ausgang des einsatzes ist, dann will ich ned dran denken, wenn der gar krank wird oder im urlaub ist...
meldet ihr dann eure wehr ab oder was?
§ 34 greift! definitiv!. kommentare und auslegung lesen!und meine anderen ausführungen in diesem thread.
dann antworten!
danke!
War der Mann auf der Anfahrt zum FF-Einsatz oder war das eine Privatfahrt, bei dem das Auto beschädigt wurde? Egal ob ja oder nein, er hätte ihr ein Zettel unter die Windschutzscheibe klemmen müssen... (schützt bei Privatfahrt zwar nicht wirklich, aber da Freundin, hätte sie wohl keine Anzeige erstattet)Zitat:
Zitat von Duffy73
Übrigens keine schlechte Idee, hab ich mir auch schon gedacht, für alle Fälle einen vorher fertig ausgefüllten Merkzettel "Ich habe sie also angefahren.... Sorry, mußte trotzdem weiter!" (natürlich etwas ernster ;-) ) mit Name und Adresse und kurzer Erklärung warum Du weitergefahren bist, etc. im PKW mitzuführen und im Fall der Fälle kannst Du das dem Geschädigten ohne große Erklärung in die Hand drücken (auch mit Info in welcher HiOrg Du bist etc.) und dann kann der bzw. die Polizei das sofort nachprüfen.
Hallo
Dann kann ich auch die Polizei anrufen, bevor ich mir einen Zettel suche und anfange zuschreiben.
Und, jemand der so unvernünftig ist den Versuch zustarten unter allen Umständen zum Einsatz zukommen, wird wohl so voller Adrenalin sein, das er gar keinen Stift mehr ruhig halten könnte. . . . . .
Ich denke, man muss versuchen über einen Anruf bei der Polizei die Situation zuschildern, wenn es sich um einen geringen Sachschaden handelt und Zeitgleich die Einsatzsituation angespannt ist.
Ansonsten hat sich der Einsatz für mich in dieser Situation eben erledigt, und wenn ich im Bett liege mit 39° Fieber, oder das Chinesische Essen von gestern Abend sich verabschiedet, kann man auch nicht mit mir Rechnen.
Also, so manche tuen gerade, als brenne die ganze Stadt nieder oder rasen gleich 10-15 Autos auf einer Kreuzung ineinander, sind sie nicht dabei!!
MfG
ich denke der fragesteller kann sich jetzt ein gutes bild über die richtige verhaltensweise und deren gesetzesgrundlage machen!
( bis auf einige schlecht recherchierte kommentare)
Soso ... dann zeig mal die Kommentare und Ausführungen.Zitat:
Zitat von thorben1248
Ich lese in dem Paragraph.
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt."...
Das setzt schonmal vorraus, daß ohne dich der Einsatz definitiv und und ohne wenn und aber nicht gelaufen wäre und da sind wir wieder soweit, AAO abändern.
Zusätzlich mußt du genau wissen und zwar 100% Wissen was passiert ist, ein ungewisses Lagebild reicht hier ebenfalls nicht aus.
Wie auch immer die Rechtslage ist, ein solcher Merkzettel den man nur rausgeben muß, ist sicher keine schlechte Idee. Erstens kann man es sich noch so sehr vornehmen, in so einem Fall stehenzubleiben, ob man wenn es soweit ist, dies auch wirklich einhält (denn jede Situation ist anders, man kann sich gar nicht vorher genau festlegen "in dem Fall fahr ich weiter, in dem Fall bleib ich da".
Außerdem gibt es auch Beinahe-Unfälle, oder Belästigungen, die sich damit evtl. schnell glimpflich beilegen lassen. z.B. hatte ich mal den Fall daß ich auf einer langen, breiten, geraden, trockenen, kilometerweit übersichtlichen Landstraße bei wenig Verkehr, jemanden überholen wollte, der konstant knapp 60 gefahren ist. Es war jedoch (wegen der weiter vorne manchmal vorhandenen Obstverkäufer und deren Ein-/Ausfahrten, die jedoch zu dieser Zeit nicht besetzt waren) Tempo 60 und Überholverbot. Als ich zum Überholen ansetzte und neben ihm war, gab dieser Gas und hinderte mich so am Überholen. Gegenverkehr kam nach einigen Sekunden dann doch in Sicht, also bremste ich wieder und setzte mich hinter ihm, worauf er sofort wieder von 90 auf 60 verlangsamte. An der nächsten Ampel zur Rede gestellt, blaffte der ältere Herr mich gleich an, was mir einfiele zu überholen, und ja er hätte extra Gas gegeben um "mich daran zu hindern ein Vergehen zu begehen" (sinngemäß, wörtlich weiß ichs nicht mehr). Mir fehlten die Worte, ich versuchte ihm klarzumachen wie gefährlich sein Verhalten und seine Einstellung ist, unabhängig von meinem Fehlverhalten, aber er war uneinsichtig. Leider war das keine Einsatzfahrt, ich war noch nicht mal bei einer HiOrg (ja ich hatte illegal überholen wollen, bitte keine Diskussion darüber), also konnte ich kaum argumentieren. Die Polizeistation war 1km weg und er bot sich an, mit mir da hinzufahren und gegenseitig Anzeige zu erstatten, und ich hätte das auch fast gemacht, aber es war ein warmer sonniger Nachmittag und ich hatte die Freundin Richtung Badesee dabei und keine Lust uns beiden den Nachmittag zu versauen, also beließ ich es dabei.
Ziemlich ab vom Thema (ich wollt den Fall nur komplett schildern weil es sonst bestimmt Rückfragen gegeben hätte *g*) aber Fazit: Wenn das auf einer Einsatzfahrt gewesen wäre, hätt ich ihm kurz meinen Merkzettel in die Hand gedrückt, und er hätte dann wenigstens gewußt daß in diesem Fall nur er falsch gehandelt hatte, nicht ich, und ihm wär bewußt geworden daß nicht jeder vermeintliche Verkehrsrowdy tatsächlich einer ist, und gefährdet hoffentlich in Zukunft niemanden mehr.
Ein anderer Fall wäre, jemand muß wegen Dir vollbremsen, und schimpft natürlich fürchterlich - Das soll eigentlich nie passieren weil Deine Fahrweise auch im Alarmfall so einen Fall nicht herausfordern darf! - aber falls es doch mal passiert, kannst Du so wenigstens einen Beitrag dazu tun, daß er Dich vielleicht nicht sofort anzeigt sondern später ein klärendes Gespräch möglich ist.
Natürlich ist im Falle eines Unfalls so ein Zettel kein Freibrief, aber es zeigt wenigstens etwas Verantwortung und daß man alles getan hat um die Lage zu klären, und die evtl. herbeigerufene Polizei kann sofort bestätigen lassen daß Du in dieser Sekunde im Einsatz bist. Dennoch stimme ich den Kritischen hier zu: Überleg Dir gut, ob Du wirklich so unersetzbar bist, und ob Du schlimmstenfalls vor Gericht den Richter überzeugen kannst, daß Du auch heute noch mit gutem Gewissen rechtfertigen kannst, weitergefahren zu sein, auch wenn alle Beteiligten evtl. gegen Dich sind.
ich kenne die interpretationen, die hier verbreiteten sind falsch-
ich habe eine polizeiliche,strafrechtliche ausbildung, ich denke das das bei den meisten hier nicht der fall ist. ich wurde auch zum thema sonderrechte geprüft!
geht der melder, kommt es auf jeden an, definitiv. die lage ist eben unklar. im zweifel zugunsten der notlage.
es hat definitiv negative auswirkungen auf den einsatz, wenn kräfte nicht kommen , die aber könnten.
bitte belest euch selber wenn ihr mir nicht glaubt. ich bin kein kindergärtner!!
und @Alex22 langsam habe ich es satt das immer wieder in die mittlerweile sehr klare suppe gespuckt wird!! --wer nur gefährliches halbwissen hat--einfach mal die fresse halten!
im zweifelsfall mal anspruchsvollere bücher als das feuerwehrmagazin lesen.
und selbst dort wurde mein geschriebenes bestätigt.
vielen dank und schönen gruß!
Anscheinend, denn wer sowas losläßtZitat:
Zitat von thorben1248
und erst recht diese Ausdrucksweise braucht selbst noch einen Kindergärtner und kann somit keiner sein.Zitat:
Zitat von thorben1248
Und wenn du schon so klug und belesen bist wie du behauptest bist, nenne doch mal ein paar "anspruchsvolle Bücher" die deiner Argumentation recht geben.
auseinander ; sofort
Problem beim Deutschen Recht ist das es unterschiedleiche Lesarten und unterschiedliche Auslegungen gibt
Recht hat am Ende der Richter
IMVHO gibt es gerade hier keine klare Aussage, was ja an der Diskussion deutlich zu erkennen ist.
Hilfreich wäre es ein Urteil zur Hand zu haben was sich mit dem Sachverhalt
(HIORGler auf Anfahrt; menschenleben in Gefahr; Sachschaden; zeitnahe Beichte bei der Pol) zur Grundlage gibt;
Dabei ist allerdings die Auslegung von Leuten, die mit der Juristerei etwas zu tun haben, höher anzusehen als die Interpretation durch Laien.Zitat:
Zitat von hannibal
Richtige und kurze Zusammenfassung des Begriffs "Recht".Zitat:
Zitat von hannibal
leider hat hier keiner seine rechtliche Ausbildung in der Signatur stehen
aber ich denke das erstmal der gesunde Menschenverstand ausschlaggebend sein sollte; ( bei der Hobbyauslegung)
und dann sollten beide Seiten auch ein Stück wie weit die Scheuklappen absetzen und die Meinung des anderen auch aktzeptieren und nicht sagen es geht nur so alles andere ist falsch....
Dieses sollte aber der normale Mitteleuropäische Weg der Diskussion sein.
Sonst kann man Threads auch nur mit einer Aussage reinstellen danach zumachen weil niemand eine andere Meinung haben will...
Prinzipiell kann bei Einsatzfahrten mal davon ausgegangen werden, dass derjenige, der diese Einsatzfahrt unternimmt, andere gefährdet, und nicht andersrum.Zitat:
Zitat von arnolde
Zweitens bleibt ein Verkehrsrowdy ein Verkehrsrowdy, ob mit oder ohne Sonderrechte. Wer andere durch seine Fahrweise nötigt, bedrängt oder anderweitig gefährdet, verstößt gegen die Auflagen, die die Sonderrechte halt so mit sich bringen.
Gruß, Mr. Blaulicht
Moin moin,
Aber mal eine ganz andere Frage: Ihr kommt auf der Anfahrt zum Gerätehaus an einem Unfall vorbei, an dem Ihr NICHT beteiligt seid! Anhalten und gegebenenfalls anfangen zu arbeiten (absichern, Verletzte betreuen etc), oder weiterfahren? Bin gespannt auf Eure Antworten...
Gruß, Mr. Blaulicht
PS: Ich bin über die EDIT-Funktion informiert, da sich meine Beiträge aber inhaltlich und zeitlich unterscheiden, habe ich mich entschieden, einen neuen zu schreiben.
Bei Unfällen mit Personenschaden auf jeden Fall anhalten, unabhängig davon, ob man jetzt zu diesem Unfall alarmiert worden war oder zu was anderem. Wenn dieser Unfall auch Grund für die Alarmierung war, kann man auf diese Art und Weise schon viel für den Rest der Truppe vorbereiten (je nach eigener Qualifikation).Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Hallo,
gar keine Frage - bei verletzten Personen würde ich auf jeden Fall Hilfe leisten und der Einsatz wäre vorerst erledigt. Das ist im Prinzip moralisch ne eindeutige Sache und auch rechtich (Stichwort "unterlassene Hilfeleistung") relativ klar in meinen Augen.
Viele Grüße von
Christoph
Servus!
Dann sollte doch moralisch und rechtlich das unerlaubte Entfernen vom Unfallort auch eindeutig sein, oder?
Gruß
Alex
Das kann so pauschal auch wieder nicht sagen... Wenn es offensichtlich nur leicht verletzte sind (die z.B. alle schon ausgestiegen sind und rumsitzen/stehen), aufgrund der Meldung mußt Du aber davon ausgehen daß mich schlimmeres woanders erwartet, würde ich weiterfahren. Wenn aber jemand eingeklemmt ist oder blutet oder sich offensichtlich nach Hilfe umsieht (oder gar bewußtlos ist), und es kümmert sich noch niemand (sinnvoll/ausreichend) um sie, dann natürlich stehenbleiben und gleich helfen.
Moin moin,
weiter oben steht aber, dass es sein kann, dass deswegen ein Fahrzeug nicht rechtzeitig ausrücken kann, und deshalb andere Opfer länger leiden müssen.
Tut mir leid, aber ich fühle mich wohl in der Rolle des advocatus diaboli... ;-)
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo
das ist Situationsbedingt, wenn ich einer der ersten am Unfallort bin auf alle Fälle stehen bleiben und den Einsatz Einsatz sein lassen, wenn allerdings schon genug andere Ersthelfer da sind, die sich um die Verletzen kümmern weiterfahren.
Aber auf alle Fälle nachfragen ob man noch was helfen kann
Grüße
Matthias
Ist es nicht so, dass man neuerdings "Zeit" hat, um einen begangenen Unfall der Pol. zu melden ohne sich der Unfallflucht strafbar zu machen? Wenn natürlich Personen verletzt sind, ist das wieder was anderes... aber bei Blech...
Wenn das Haus des Unfallbeteiligten brennen würde oder seine Familie im Unfallauto eingeklemt wäre, zu dem man gerade auf dem Weg ist, hätte dieser sicherlich Verständnis dafür, wenn man erst 1,2, oder 3 Std später den Unfall anzeigt...
Zu der neuen Frage oben: Sollte Hilfe benötigt werden, auf alle Fälle anhalten! Denn sonst gilt das ganze in meinen Augen aus unterlassene Hilfeleistung! Allerdings muss man dann auch abwägen, was vor geht, wie von den Vorrednern schon beschrieben... läuft nur bisschen Flüssigkeit aus und sind andere Leute da, lass ich die Flüssigkeit Flüssigkeit sein und fahre natürlich meine Einsatzstelle, bzw. das Gerätehaus an... immer Situationsbedingt.
Wenn ich mich recht erinnere, da war irgendwas mit der Möglichkeit der Strafmilderung falls man sich binnen 24 Stunden meldet. Eine Garantie ist das aber auch nicht.Zitat:
Zitat von CeeJay-VB
Wie gesagt, ich weis es nicht genau, hatte da nur mal was Klingeln gehört. Es mag Menschen geben, die haben sicherlich kein Verständnis für, aber ich denke mal der größte Teil der Bevölkerung hätte Verständnis für, dass ein Feuerwehreinsatz mit eingeklemten Personen vor geht vor einem Blechschaden... meine Meinung
Ich hab mal bisschen gegoogelt, bzw. Wikipediert ;-)
Feststellungen
Unter Feststellung versteht man die Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung an einem Verkehrsunfall.
Wartefrist
Die durch Rechtsprechung festgelegten Wartefristen bewegen sich zwischen 15 Minuten bei einem Bagatellunfall bis zu zwei Stunden bei einem Unfall mit Verletzten.
Nachträgliche Feststellungen
Die goldene Brücke zur nachträglichen Feststellung regelt § 142 (4) StGB. Darin wird dem Verursacher eine Möglichkeit geboten, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Polizei nicht schon Ermittlungen aufgenommen hat, der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat und kein bedeutender Sachschaden entstand. Bedeutender Sachschaden wird auf Grund der allgemeinen Teuerung nach der herrschenden Rechtsprechung bei einem Schaden von über 1.300 € angenommen. Das Gericht kann unter diesen Voraussetzungen die Strafe abmildern oder ganz von Strafe absehen. Einen Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg (Kraftfahrtbundesamt) mit fünf Punkten bleibt davon unberührt.
Wenn ich hier einige Beiträge lese, fallen mir auf Anhieb einige Personen ein, die Rechtswissenschaften studiert haben und heutzutage des öfteren in der Presse auftauchen, weil sie medienwirksam in Gerichtsverhandlungen Personen vertreten die (entschuldigt den Ausdruck) der Abschaum der Menschheit sind!
Diese Akadamiker ("Rechtsanwälte" wäre eine strafrechtlich bedeutsame Beleidigung für das Juristenhandwerk) haben eine so verdrehte Auffassung von den geltenden Gesetzen, dass sie sogar einen Mandanten, der 50 Menschen umbringt und verspeisst milder bestrafen wollen als den 4jährigen nach dem Schnullerdiebstahl.
Zum Thema:
Hat einer der hier anwesenden "Rechtskundigen" evtl. den aktuellen Schönfelder, dort die Nummer 85 zur Hand? (Für die nicht Juristen: Das Strafgesetzbuch!) Auf Seite 144 §323c! Der Kratzer am Auto auf der Anfahrt ist deffinitiv NICHT als wichtige Pflicht im Einsatz zu betrachten!
Ich verweise auch nochmal auf §142 Abs 3 Satz 1 (Entfernen vom Unfallort - Nachträgliche Anzeige der Beteiligung)
Da mein Melder mir nur "Alarm Einsatz !" sagt, ist ja unter Umständen genau dieser Unfall der Grund der Alarmierung.Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Eine Pauschalausage ist auch hier nicht möglich !
Kein anderer Helfer am Fahrzeugwrack zu sehen - vermutlich anhalten, sonst - weiter fahren.
Wer von uns hält schon an einem brennenden Haus mit dem privat Fz. an, wenn man gerade alarmiert wurde ?!
- vermutlich keiner (es sei denn es ist in der betrefenden FF üblich die Einsatzschutzbekleidung zuhause oder im Auto zu haben, oder?)
<b>All diese Fragen können nicht mit klaren Antworten beantwortet werden.</B>
*Öl ins Feuer gieß*
Würdet ihr einen Ausserirdischen an die Behörden ausliefern, auch wenn er euch bittet dies nicht zu tun?
*gg*
?!?!?!?!?!?!?!?!?Zitat:
Zitat von alarma
Ich verstehe jetzt den Zusammenhang nicht ganz? Wenn der Ausserirdische auf dem Weg zum Einsatz ist, machst Du Dich ja strafbar, wenn Du ihn an die Behörden auslieferst. ;-)
Gruß, Mr. Blaulicht
Gibts nicht auch irgendwo nen Paragraphen, der Außerirdischen die aktive Mitgliedschaft in Feuerwehren untersagt (ich glaub, weil seine 3 Beine nicht in die gebräuchlichen Hosen passen)?
Vielleicht schon, aber bei Ausserirdischen - meine ich gehört zu haben - gibt es so etwas ähnliches wie die auf der Erde gebräuchliche Amerika-Formel, d.h. auf Antrag kann das entscheidende extraterrestrische Gesetz zur Anwendung kommen.Zitat:
Zitat von überhose
Gruß, Mr. Blaulicht
Naja, dann wirds wohl nicht lange dauern bis aufm TLF ein ALF sitzt. Bin gespannt, obs dann genauso Diskussionen gibt wie über Frauen in der FW...
...und falls sich mal einer mit komischen Sonderzeichen in diesem Forum anmeldet, können wir ja einen neuen Threat aufmachen ("Ausserirdische im Forum ?!?") *wegbeambevorderlaserstrahlmichtrifft*
Vielleicht sollte wir uns aber wieder zurück zum Thema bewegen...
Gruß, Mr. Blaulicht
Wortneuschöpfung oder schon eingebürgerter Ausdruck? Hab ich ja noch nie gehört, klingt aber gut!Zitat:
Zitat von CeeJay-VB
Zitat:
Zitat von kOnDeNsAtOr
Google kennt es, also ist es eingebürgert :-)
Somit auch wieder dazugelernt :-) THXZitat:
Zitat von Grisuchris
meinst du vllt sowas?!Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
http://www.funkmeldesystem.de/foren/member.php?u=7054
Oh mein Gott, sie sind unter uns...
Servus!
So, jetzt bitte wieder zurück zum Thema: "Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW".
Danke!
Gruß
Alex
Zu diesem Thema kann ich die Lektüre des Buchs "Sonderrechte im Einsatz" empfehlen, hab ich mir vor ein Paar Tagen bestellt (www.sonderrechte.info), jetzt gelesen, ist wirklich gut. Und vor allem fundierte Aussagen mit Quellen und Beispielen. Würden alle dieses Buch kennen, würden die meisten Diskussionen um Sonderrechte, auch mit Privat-PKW, Unfälle, etc. komplett entfallen.
Ich spürte beim lesen förmlich, wie meine zukünftige Fahrweise (noch) ruhiger und sicherer wird...
Moin moin,
na, dann bin ich mal gespannt. Hab´s mir gerade bestellt.
Gruß, Mr. Blaulicht
Habs auch schon, freu dich morgen schonmal aufs lesen... Hat bei mir einen Tag gedauert der Versand ;)Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Und JA... es ist wirklich extrem gut geschrieben :)
MfG Fabsi
Moin moin,
ja hab´s schon gesehen. Die sind ja richtig schnell. Laut Mail ging heute mein Buch raus. Schade dass ich Nachtdienst habe... Da komm ich nicht so richtig zum Lesen.
Gruß, Mr. Blaulicht
Kann ich auch nur weiterempfehlen!
Am späten Nachmittag bestellt und am nächsten Mittag bereits im Briefkasten.