dann ist auf dem BOS Lehrgang Staatsnot das höchste was erklärt wird
dazu kam das die AUfgabe der Landesregierung vorbehalten ist
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dann ist auf dem BOS Lehrgang Staatsnot das höchste was erklärt wird
dazu kam das die AUfgabe der Landesregierung vorbehalten ist
HALLO!
Also ich kenne das Wort jetzt auch schon lange, haben das vor ca. 4 jahren nochmal auf dem Funklehrgang erzählt bekommen.
Ich weiss jetzt nicht ob mir das Wort einfällt wenns mal soweit ist,
denke aber das ich auch anders auf mich aufmerksam machen kann....
greetinx
Ich habe in meiner AGT-Ausbildung noch den Funkspruch: „Blitz - Mann in Not, Blitz - Mann in Not, 'Standort', 'Lage', wiederholen Sie!“ gelernt. Finde das Wort ‚Mayday’ besser, da es einfach eindeutig ist und es mit Sicherheit besser zu merken ist als diese Blitz-Geschichte nach Dienstvorschrift 810. Das „wiederholen Sie“ im Funkspruch sollte dem in Not geraten Trupp die Sicherheit geben, dass die Notfallmeldung auch draußen aufgenommen wurde. Also eigentlich nicht schlecht und eine Bestätigung in der Art: „Ich konnte Sie aufnehmen, Hilfe ist unterwegs…“ kann ganz nützlich sein.
Weiters zum Mayday (wie oft usw…) siehe FwDV 7 Punkt 7.6:
http://www.idf.nrw.de/download/normen/fwdv7.pdf
Diese Sache mit den Namen auf dem 2m Funk haben wir schon länger sein gelassen… war immer doof wenn nach dem „Ey, Meier zum TLF…“ immer sooo viele auf einmal da waren… :-)Zitat:
Zitat von DME-Murxer
die „neue“ fwdv 7 gibt es seit 2002Zitat:
Zitat von DME-Murxer
Weiteres zu den Vorrangstufen (Staatsnot, Blitz…) guckst du DV 810 Punkt 3.4 (Seite 14) z.B hier:
http://www.feuerwehr-recklinghausen....load/DV810.pdf
mkg
Der BM hieß Stampe. FwDV 7 wurde 2001/02 aktualisiert. Alternativ kann man auch mal auf atemschutzunfaelle.de gehen, da sind alle traurigen Beispiele dargestellt.Zitat:
Zitat von hannibal
Du bist nicht zufällig in der FF-Recklinghausen?Zitat:
Zitat von junky
Oder ist das mitlerweile erlaubt, "Nur für Diensgebrauch" gekennzeichnete Dokumente im Inda nett zu veröffentlichen? *g*
Ich will hier NICHT nörgeln, find ich gut... hatte ich noch nicht privat auffer Kiste das teil *hehe* aber drauf aufmerksam machen muss man ja trotzdem ;)
MfG Fabsi
P.S.: Dies war nur ein freundlich gemeinter Hinweis, Mehr Nicht!
Ich hoffe ich habe mich nicht zu falsch ausgedrückt!
Das mit dem Mayday Mayday Mayday ist nicht falsch. Ich wollte verstanden haben das die ganze Meldung wiederholt wird. Scusi ;)
Ich habe gerade beim LV mal die aktuellen DV angefordert. Kommen irgendwann nächste Woche. Dann hab ich die auch mal hier liegen ;)
schönen Abend euch allen!
Ich habe gerade die Ausbildermappe für den Funkerlehrgang 2005 in Niedersachsen vor mir. Da gibt es diese Regelung mit MAYDAY nicht....
Gut möglich, weil die Regelung besonders die Atemschutzgeräteträger betrifft, wirds wahrscheinlich nur da angesprochen werden. Wobei es sicher sinnvoller wäre, es auch beim Funk zu erwähnen.Zitat:
Zitat von AkkonHaLand
Sorry, ich dacht es betrifft zuerst die Funker! In der anderen Lehrgängen Grundl., Funk, AGT, Maschinist, Truppführer ist diese Regelung nicht vertreten!
Es müsstesich auch ausserhalb des AGT Lehrgangs rumsprechen
stell dir vor du funkst MAYDAY und keiner weiss was du willst
So, dann hab ich mal in meine Unterlagen (Bayern) durchforstet.
Sprechfunker-Ausbildung: (Stand 02/03)
– Notfallmeldung: Verwendung nur im 2 m-Bereich
Einsatzkräfte, die in eine Notlage geraten, verwenden die festgelegte Notfallmeldung.
Tonruf I und II (abwechselnd als Aufmerksamkeitssignal)
"Mayday - Mayday - Mayday!"
Notsignal
"Hier (eigener Funkrufname, Standort, Lage),
Mayday, kommen!"
Durchgabe der Notsituation
Atemschutzgeräteträger-Ausbildung: (Stand 10/99)
– Rettungstrupp anfordern
Notruf absetzen
"Blitz - mayday - mayday - mayday - eigener
Funkrufname - Angabe zu Ort und Notlage -
mayday"
Man sieht also, nicht mal in Bayern ist man sich einig ;-)
Bei uns in RLP wird das MAYDAY auf dem Funkerlehrgang mal kurz angesprochen, aber es wird nicht wirklich näher darauf eingegangen.
Looool... da kann ich ja echt wieder nur Obelix zitieren (nix gegen dich Ferdinand)... "Die Spinnen, die Bayern..."Zitat:
Zitat von Ferdinand
Aber ich stell mir das lustig vor...
Sind sich 2 funker am unterhalten über 2m und ein 3. will um hilfe rufen:
"Blitz, ich unterbreche" -
wartet ein paar sekunden und die 2 bemerken ihn nicht...
Dann wird der Arsch warm und er brüllt
"Mayday - Mayday - Mayday" dann fragen alle nach, was denn los sei *g*
MfG Fabsi
*kopf schüttel* noch umständlicher gings ja nit mehr, aber es is ja bayern ;)
Nein, ich bin nicht in dieser Feuerwehr…Zitat:
Zitat von Fabpicard
Wer eine PDF-Datei ohne den Vermerk „Nur für den Dienstgebrauch“ haben möchte, könnte z.B. die KatS-DV 810 vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe runterladen…. dort auch Punkt 4.3 Vorrangstufen (Seite 16)
http://gsb.download.bva.bund.de/BBK/KatS_Dv_810.pdf
(diese DV hat allerdings den Stand von 1977 und wurde 1997 außer Kraft gesetzt - die aktuelle Form der DV 810 müsste von 1983 sein *nicht ganz sicher* - der Text über die Vorrangstufen hat sich nicht geändert)
oder einfach weiter in I-Net suchen, bzw. gleich bei einem Online-Buchhändlern deiner Wahl die PDV 810 bestellen (für ca. 4€) - man sieht also, es ist nichts Geheimes an diesem Dokument….
Mittlerweile ist man sich auch in Bayern einig. Da die FwDV 7 erst 2002 zur Einführung empfohlen wurde, konnte man auf deinem AGT-Lehrgang von 10/99 ja noch nicht wissen, dass die Sache mit dem Blitz wegfallen würde… Somit ist das von deinem Sprechfunklehrgang (02/03) sicherlich Stand der Dinge.Zitat:
Zitat von Ferdinand
mkg
Moin,
der Notruf "Mayday, Mayday, Mayday" müsste in die PDV/DV 810 übernommen werden, wenn er allgemein bekannt werden soll.
Es gibt ja in anderen Einheiten auch Gruppen, die keine Atemschutzgeräteträger haben, denen dürfte das bisher völlig unbekannt sein.
Also, wenn offizieller Notruf, dann muss es auch offiziell bekannt gemacht werden, denn die FWDv 7 liest ja nicht jeder.
mfg
e.
Da gebe ich dir hundertprozentig recht!
Das PTI bekommt demnächst den Auftrag, alle Dienstvorschriften im Hinblick auf die Digitalfunkeinführung zu durchforsten und Änderungsbedarf zu suchen sowie ggf. die entsprechenden Vorschriften zu aktualisieren. Wenn das soweit ist, werde ich die Kollegen mal auf die "Mayday-Geschichte" hinweisen und das diese Regelung mit aufgenommen werden muss (auch wenns im Digitalfunk den Notruf per Tastendruck gibt:-).
Gruß
Knut
Servus,Zitat:
Zitat von junky
ja das hab ich mir schon fast gedacht, hatte nur keine neuere PDF zur hand.
spinnen also doch nicht so ganz die bayern. (auch wenn ich ein franke bin ;-) )
Moin
Also ich bin schon einigermaßen überrascht, daß ihr hier in diesem Umfang über einen so alten Hut diskutieren müsst.
In der FwDV 7 von 2002 (also mittlerweile gute 4 [!!] Jahre alt) steht:
"Notfallmeldung
abzusetzen über Funk von in Not geratenen
Atemschutzgeräteträgern:
mayday; mayday; mayday
hier <Funkrufname>
<Standort>
<Lage>
mayday - kommen!"
Das sollte mittlerweile zumindest JEDER Atemschutzgeräteträger und jede Führungskraft gehört haben.
Es ist ja auch eine Feuerwehrdienstvorschrift, also was Bundesweites/-einheitliches. Und selbst wenns im eigenen Bundesland vielleicht immer noch net eingeführt ist, kann mir keiner erzählen er hätte nach 4 Jahren immer noch nix drüber gehört.
Und jetzt kommt mir nicht mit so Sprüchen wie "Mein AGT-Lehrgang war ja auch schon 99, kann ich ja also gar net wissen".
Ist die Feuerwehr ein Kindergarten?? Noch nie was von Weiterbildung gehört?
Eigentlich sollte jeder alt genug sein, um selbst was dafür zu tun und net zu warten bis er die neuerungen mit Hochdruck in den Arsch geblasen bekommt.
Diese Diskussion gibt nach aussen ein ganz ganz trauriges Bild ab.
Mensch Leute, macht euch doch vielleicht mal vorher Gedanken, bevor ihr so einen Käse schreibt.
So, jetzt gehts mir besser.
Sorry, es soll sich keiner persönlich angegriffen fühlen, aber das musste mal gesagt werden.
Gruß
Flo
Hi,Zitat:
Zitat von knutpotsdam
wenn der Digitalfunk irgendwann mal eingeführt ist, also flächendeckend und so dass alles funktioniert, wird derjenige, der den Notruf wie hier beschrieben zum Beispiel per Tastendruck absetzt, automatisch über Galileo geortet?
(Galileo ist die europäische Konkurrenz zum amerikanischen GPS-System, zudem ist die Position genauer bestimmbar)
Gruß Sandy
Hallo,
bei uns wurde "Mayday" Bekanntgegeben und sogar Belehrt als es frisch in der FwDV 7 stand.
MkG
Nicky
stellt sich nur im Bezug auf Feuerwehr und AGT die FrageZitat:
Zitat von Sandy
a) ist das System genau genug
b) was soll das ganze Kosten; speziell die Empfänger
c) dann brauch ich noch einen GPS Empfänger im FUG (teurer, störanfälliger,größer)
macht also imvho K E I N E N Sinn
KEIN GPS, sondern Galileo. Also dass man am Gerät ein Knöpfchen drücken könnte, welches ein Notsignal ... ja man könnte ja auch auf 121.5 senden oder?Zitat:
Zitat von hannibal
Allerdings hätte das den Nachteil, dass auch die Flugüberwachung plus die Piloten das mitbekommen würden...
Also: für den BOS-Bereich nicht sehr praktisch.
Gruß Sandy
GPS / Galileo ist ja fast das gleiche, den Namen abgesehen
die technische Möglichekit ist das eine ; die Möglichkeiten das zu orten dürften zu teuer sei.
Für Fahrzeuge sehr reizvoll für Personen net
Okay, den Punkt hatte ich nicht bedacht.
Es geht hier ja um Einsatzstellenkommunikation... ich dachte um allgemeinen Notruf.
Gruß Sandy
1.) Galileo ist genau so ein Satelittennavigationssystem wie GPS, nur mit anderen Satelitten.Zitat:
Zitat von Sandy
2.) Gibt es bereits als Notrufhandy
3.) Wer sollte das bezahlen ???
Es wird im Digitalfunk Handfunkgeräte mit GPS-Empfänger zur Ortung geben.
mfg
e.
Hallo,
finde das dieser Bericht ganz gut in dieses Thema reinpaßt.
Ich kann nur alle AGT und die, die es einmal werden wollen, natürlich auch allen anderen ans Herz legen, sich das einmal durchzulesen und sich Gedanken darüber zu machen!!!
Link: http://www.feuerwehr-baddoberan.de/u...ns-Bericht.pdf
LG
Florian 34
Recht hast du. Die Realität sieht aber traurigerweise ganz anders aus. In der deutschen Feuerwehrwelt ist noch nicht mal für Führungskräfte Fortbildung vorgeschrieben, und dementsprechend "modern" laufen auch erschreckend viele rum. Wenn diese dann noch die laufende Ausbildung in ihren Wehren organisieren, ists kein Wunder wenn auch die anderen aus der Mannschaft auf dem Stand von 1980 laufen.Zitat:
Zitat von scholdes112
Und wenn dann einzelne sich weiterbilden oder modernere Vorgehensweisen einbringen wollen, werden die i.d.R. ganz schnell leise gestellt, schließlich "wurde das schon immer so gemacht, und es ist nie was passiert (jedenfalls nicht bei uns)"...
Vergleiche die Diskussionen um Mayday, Sinn und Zweck des Schnellangriffs (vor allem im IA), Hohlstrahlrohre, Überhosen, allgemein richtige Schutzkleidung usw..., dann weißt du wo die Probleme der deutschen Feuerwehren liegen....
Hallo,
GPS-Empfänger haben mittlerweile fast alle handelsüblichen (edit:) Digital-Funkgeräte integriert. Das dürfte für den AT aber nicht so interessant sein, da es in Gebäuden natürlich sehr schwierig ist, ein auswertbares Signal zu empfangen.
Ich bezog mich mehr auf den Teil "Mayday, ..., hier AT...", da nach Betätigung des Notrufknopfes in jedem empfangenden Funkgerät auf dem gleichen DMO-Kanal (und der gleichen Gruppe) im Klartext "NOTRUF" und die Kennung des aussendenden Funkgerätes steht. Muss also theorethisch nur noch der SO durchgegeben werden.
Gruß
Knut
Hallo!
DIe handelsüblichen Funkgeräte mit integrierten GPS-Empfänger musst Du mir mal zeigen. Mir ist bis jetzt noch keins unter die Finger gekommen... Weder bei uns im Kreis noch in Frankfurt..
Was für Modelle sollen das sein??
@Ebi
Oder hast Du schon mal eins gesehen? Bei Spezialanwendungen einmal abgesehen..
73,
Daniel
Hi Daniel,Zitat:
Zitat von Fernmeldedienst
gesehen ja, aber nur für spezielle anwendungen :-)
Für Tetra gibts sowas von Nokia.
http://www.nokia.de/de/52/107718/thr880i.pdf
mfg
e.
Hallo,
das war auf die Digitalfunkgeräte bezogen, habe mich etwas unklar ausgedrückt.
z.B.
Motorola MTH 800
Motorola MTP 850
EADS THR 880i
SEPURA SRH 3500
u.a.
Gruß
Knut
Moin,
mal aus gegebenem Anlass:
Funkübung auf 2m.
Aus Gag ruft ein Teilnehmer "Mayday Mayday" und dass mehrmals...
Danach großes Lachen am Funk.
Ein eindeutiger Fall von: Missbrauch von Notrufen..
Ist übrigends eine Straftat nach § 145 StGB und wird mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft.
Nur mal so zur Info.
mfg
e.
Wie ist denn dann der Fall zu betrachten, wenn während einer Übung das AGT-Notfalltraining ordentlich, d.h. ernsthaft, durchgeführt wird. Dann wird auch "Mayday" verwendet, ohne dass ein wirklicher Notfall vorliegt.
Missbrauch von Notrufen?
hatte das in der vorletzen Übung auch so
stand als Einsatzleiter (Üb) im ersten Moment auch doof da
einzigste Möglichkeit wäre das übliche "Übungsnachricht" oder ähnliches zu verwenden
Wie sinnvoll ist das denn: Ich übe eine wirklich wichtige und sinnvolle Sache wie AGT-Notfalltraining, und mache das richtige Lernen der Notfallnachricht wieder unnötig kompliziert und realitätsfremd, indem ich dauernd was von "Übung" und "Übungsnachricht" fassele.
Mal im Ernst: Wir reden hier von einer Funknachricht, die in einem sehr begrenzten Umfeld zu hören ist (da auf Einsatzstellenfunk => 2m). Diese Nachricht ist für einen kleinen, bestimmten Personenkreis interessant (PA-Überwachung, GF, EL). Da jetzt von "Notrufmissbrauch" und ähnlichem zu sprechen ist ja wohl mehr als übertrieben.
Oder wird auch auch der 2m inzwischen von so vielen Mitmenschen mitgehört, die dann den Sinn der Mayday-Nachricht nach FwDV 7 nicht kennen/verstehen und dann aufgrund dieser Nachricht den Weltuntergang befürchten? Wohl kaum.
Wenn jemand auf irgendeiner Funkübung sinnloses und zusammenhangloses Zeug (z.B. Mayday und Lachen) über die Kanäle (egal ob 2m oder 4m oder ab 2020 im Digitalfunk:-) ) schickt, sollte der natürlich mal ernsthaft nach seinem Geisteszustand gefragt werden.
@Überhose:
Es reicht, wenn in gewissen zeitlichen Abständen eine Druchsage gemacht wird:
"Auf diesem Kanal findet eine Übung statt"
Wenn mich nicht alles täuscht steht das sogar in der DV 810...
mfge.
Übungen sind immer zu kennzeichnen, das ist klar.
Ich habe hannibal so verstanden, dass er die (Übungs-) Notrufmeldung noch mal extra als Übungsnachricht deklarieren will. Und das halte ich für unsinnig.
Grundsätzlich geb ich dir recht (Notruf NICHT Missbrauch etc)
Hintergrund war nur das ich als (ÜB) EL vor der Tür stand und erstmal die Farbe verloren habe ...
Hallo,
warum üblich? Eigentlich ist es eher unüblich, denn die sinnvolle Verfahrensweise ist die von Ebi genannte, desweiteren werden dann tatsächliche Ereignisse, Durchsagen, Notrufe mit dem Zusatz "Tatsache" versehen.Zitat:
Zitat von hannibal
Gruß
Sebastian