Zitat:
Original geschrieben von AndreasP
@Florian Düren,
Und es gilt dann auch Amerikanische Gesetzeslage, da Du "Rein zufällig" an dem Sprechfunk der USAF teilnimmst, und dich damit in die Gesetzeslage der USA begibst. Es greift nämlich kein Deutsches Recht.
Es ist genauso wie mit fremden Flugzeugen auf Flughäfen. Wenn Du in eine amerikanische Maschiene einsteigst, gilt das Recht der USA, da die Maschiene Amerikanisches "Gebiet" ist. Das ist aber nur 50m um das Flugzeug begrenst.
Genauso mit dieser Frequenz, Du "begibst" dich in Fremdes Gebiet...
Mit freundlichen Grüßen
AndreasP
Also das stimmt nicht!!