Medikamentenausgabe im SanD
Also grundsätzlich sehe ich keine Probleme mit der Ausgabe von Medikamenten im SanD...
...es kommt nur darauf an wer die Medikamente ausgibt.
[ironie]Wenn sich ein SanD eine "Mobilapotheke" mit entsprechend ausgebildeten Personal leistet/leisten kann, ist damit bestimmt ein gutes Nebengeschäft zu machen.[/ironie]
Ansonsten: ...macht euch das Leben doch nicht schwerer als es ohnehin schon ist.
Unser SanD ist keine Apotheke oder Supermarkt o.ä., daher haben wir keine Medikamente und können folglich auch keine Ausgeben - somit ist genau an dieser Stelle die Fragestellung beendet und die Frage beantwortet, das unser Personal im SanD keine Medikamente ausgeben KANN.
Außerdem ist es uns schlicht und ergreifend zu teuer einen Lagebestand (Personalkosten für Apotheker, Lagereinrichtung, Lagerführung, etc.) an "Nichtnotfallmedikamenten" zu halten.
Jeder SanD wird sicherlich für sich und sein Personal festgelegt haben wie intern verfahren wird und daran ist sich zu halten. Die ggf. "private" Ausgabe von Medikamenten bleibt davon unberührt und erfolgt eigenverantwortlich und außerhalb der Diensttätigkeit - dieses ist auch genau so schriftlich fixiert - ähnlich einer Auskunft über dem kürzesten Weg zum Bahnhof ;-)
Somit arbeiten wir gesetzeskonfom und nutzen keine "vermeintlichen" rechtlichen Grauzonen!
Medi Ausgabe durch nichtärztliches Personal
Hallo,
also es gibt die Möglichkeit, Apothekenpflichtige Medikamente durch nicht ärztliches Fachpersonal auszugeben. Der Vorgang ist aber nicht so ganz einfach. Hier mal die Kurzform.
1. Man brauch einen Ärztlichen Leiter
2. Der Ärztliche Leiter muss einen Vertrag mit einer Apotheke aushandeln. Medikamente werden dann über diese Beschafft.
3. Die Lagerung muss zu 100% korrekt sein. Und da ist nicht nur die Lagertemperatur zu beachten, sondern muss jede Chargen Nummer nachvollziehbar sein.
4. Es müssen SOP erarbeitet werden welche der Ärzltiche Leiter freigibt. Heißt es gibt eine Übersicht welches Medikament zu welchen Beschwerden, in welchem Umfang und mit Kontraindikationen etc. ausgegeben werden darf.
5. Es muss jede Ausgabe Protokolliert sein. Es muss auf die Dosierung, auf KI und NW aufmerksam gemacht werden. Es muss nach Allergien gefragt werden. Das muss alles im Protokoll stehen.
6. Es muss der Beipackzettel mit ausgegeben werden.
7. Es muss jede Veranstaltung der Apotheke bekannt sein, diese darf unangemeldete Kontrollen machen.
8. Es müssen sich Gedanken gemacht werden in welchem Umfang beschafft und gelagert wird. Es müssen Lagerboxen o.ä. beschafft werden, die vor Unbefugten sicher sind.
9. Die Ausgabe darf nur durch Fachpersonal erfolgen. Also nur RA und Krankenpflege (kein RS). Das Personal muss geschult werden und die NW, KI, Indikation, Dosierung etc. kennen. Auch das kann durch die Apotheke kontrolliert werden.
10. Es muss ein Arzt anwesend sein, der hinzugezogen werden kann.
11. Es muss dem Patient bewusst gemacht werden, das kein Arzt im gegenüber steht.
Wichtig ist halt das zu jedem Zeitpunkt alles Nachvollziehbar und sehr gut Protokolliert ist.
Die Verträge mit der Apotheke und die SOP und Anweisungen sollten von einem Fachanwalt erstellt werden.