An deiner Stelle wäre ich vorsichtig wem ich hier mangelnde Fachkenntnis vorwerfe. Wenn du es für richtig hältst - mach es so.
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Hmm, sorry, auf so einer Grundlage kann man nicht diskutieren, denn dann braucht man auch keine G26.3 machen, denn diese kommt auch nur von einer Berufsgenossenschaft.....
Im übrigen sind sogar Masken häufiger undicht als der PA defekt ist, denn ein Haar setzt sich schnell zwischen Maskenkörper und Ventile.
Zur Info zu den "Lagerschäden". Ja, ich hatte mal so eine. Ist in der in der Ausbildung zum AGT gewesen. Diese war ordnungsgemäß geprüft worden (das macht für uns von der FFW aus die Ortsansässige BF, und die nehmen es wirklich genau und machen den Job wirklich mehr als penibel). Im Bereich des Sichtfensters hatte die Maske einen Riss. Woher weiß keiner, die Prüfdokumentation war einwandfrei, die Maske lag nur knappe 4 Monate im Schrank weils halt die hinterste gewesen ist.
Es ist also möglich.
Und ich bin mehr als froh das die Leut von der Atemschutzwerkstatt die Masken nach jedem Aufreißen wechseln, desinfezieren und prüfen. So weiß ich wenigstens das verucht wird, möglichst viele Fehlerquellen auszuschalten.
Boah, dann muss ich dir jetzt aber mangelnde Sorgfalt bei der Reinigung vorwerfen! Wie kommt das denn da hin, und wenn sich sogar ein Haar in der Maske verstecken kann, was denn noch alles??
Na dir werfe ich das vor mit deinen komischen Begründungen.
Schon lustig, aufgrund persönlicher Erfahrungen sich gegen Herstelleranweisungen hinwegzusetzen nur weils ja bis jetzt immer dicht war.
Ich mach es so wie der Hersteller vorschreibt und das ist nach Gebrauch das Gerät zu reinigen, desinfizieren und anschließend zu prüfen.
Edit: Wobei dicht nicht gleich dicht ist, für dich subjektiv mag die Maske dicht sein, durch die Prüfung fällt sie aber 10 mal durch.
Mal so als Frage, gehst du auch jeden Morgen um dein Auto und siehst nach, ob alle Leuchten in Ordnung sind?
Einfach mal drüber nachdenken. Es ist nicht so dass das ganze nicht ernst genommen oder schluren gelassen wird, aber über dem ganzen Hersteller-DIN-FWDV-vfdb-Blödsinn steht immer noch der "GMV".
Man kann es sogar nachlesen: http://www.vfdb.de/index.php?content=kontakt
Komisch, ich dachte da wimmelt es von Herstellervertretern...
Ach ja: Hab ich was verpasst - deine Urkunden wurden hier schon veröffentlicht?
Alleine diese Antwort zeigt, dass hier jemand einfach nur mitreden will, aber von solchen Sachen keine Ahnung hat. Sicher, die Hersteller hätten nichts lieber als dass ihr Name dort auf der Seite genannt wird.
Warum gibt es überhaupt noch ein Institut für Normen, können die Hersteller doch gleich von sich aus machen, damit jeder weiß wer sich was ausgedacht hat...
Meine Fr...., was soll man dazu noch sagen?
Wenigstens da scheinst du nicht ganz unrecht zu haben: http://www.vfdb.de/sonderseiten/index.php
Dann kennst du wohl nicht den Unterschied zwischen "korporativen Mitgliedern" und Leuten die sich irgendwelche Normen ausdenken.
also habe weder ein Seminar noch bin ich Atemschutzgerätewart!
kenne allerdings beide seiten: also das ganz genaue Prüfen der Maske und auch umgekehrt nur das halbjährliche Prüfen!
und wer die Vorschrift ließt vom Vfdb der sieht auch im ersten Teil das es erst ab einer bestimmten Jahreszahl verpflichten ist zu prüfen!!!
wenn jetzt einer die Verantwortung übernimmt und sagt so wie ich das mache ist das in Ordnung dann muss ich das als Geräteträger so hinnehmen!
wenn ich nicht damit einverstanden bin dann setz ich das Ding nicht mehr auf! Ende aus!!
Und egal wie es geht heute mit den ganzen Vorschriften und Gestze doch nur darum das einer die Verantwortung übernimmt! wer sich dazu in der Lage fühlt bitte und wer nicht der sollte eben ganz genau nach den Vorschriften handeln damit er aus dem Schneider ist wenn was passiert!
wer sagt das gefuscht wird??? (bin selbst nicht damit zufrieden wie es läuft) aber weiß genau das sich der jenige an die Regeln und Vorschriften hält!
Edit: GUV-I 8674/vfdb 0804
Die vorliegende Richtlinie wurde vom Technisch-Wissenschaftlichen Beirat (TWB) –
dem vfdb-Referat 8 „Persönliche Schutzausrüstungen“ – erarbeitet und hat Gültigkeit
für Geräte mit Herstelldatum ab 01.07.2002.
Das Referat 8 empfiehlt jedoch auf Grund der bisherigen Erfahrungen auch ältere
Geräte nach dieser Richtlinie zu behandeln. Nach Aussagen der Hersteller ist diese
Verfahrensweise möglich.
also wenn ich ein Gerät habe was davor liegt kann ich das anwenden muss aber nicht wenn ich der Meinung bin das es so in Ordnung so wie ich bisher geprüft habe! (so verstehe ich das als NICHT Gerätewart!!!)
Antwort auf die Ursprüngliche Frage:
in unsere Wehr: die halbjährliche Prüfung wird vom FTZ gemacht und die sind der Meinung bei personenbezogen Masken braucht man die nicht einschweißen nach der Prüfung! also nach der Prüfung einfach wieder in die Box und zu jedem an den Hacken!