Schön das es bei euch geht.
Bei uns in Bayern geht das leider nicht.
Und ich würde jeden Kilometer verlangen.
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Hmm?
Das ist so ziemlich wörtlich das Gleiche, was auch im FSHG steht.Zitat:
Art. 9 Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden
...
(5) Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden
1. notwendige Auslagen zu erstatten ...
Aufgrund wohl neuer Erkenntnisse wird dieses Thema - unter Vorbehalt - wieder geöffnet.
Gruß, Mr. Blaulicht
Die Erkenntnisse kann man eher als Entwicklungen bezeichnen:
Der Streit ist von der Kuseler Einheit aus inzwischen auf die Nachbarwehren der Verbandsgemeinde ausgewachsen:
http://www.feuerwehr-herchweiler.de/
http://www.feuerwehr-konken.de/