Zitat von
OnkelGV
Naja, prinzipiell kann man davon ausgehen, das die Unfallkasse immer erstmal zahlt. Auch wenn die Situation unklar ist, wird erstmal zu Gunsten des Geschädigten geregelt. Und wenn sich ein Kamerad im Einsatz befindet und etwas passiert ist es der BG sicherlich egal, ob er alarmiert wurde. Ausschlaggebend dürfte sein, das der Kamerad einer versicherten Tätigkeit nachgeht. Eine nachträglich In-Regressnahme bei ehrenamtlichen wird wohl eher nicht der Fall sein, wenn nicht Vorsatz (in Bezug auf das Zustandekommen der Verletzung) im Spiel ist.