...solange wir die Gründe des Polizisten nicht kennen, sollten wir nichts mutmaßen.
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...solange wir die Gründe des Polizisten nicht kennen, sollten wir nichts mutmaßen.
Wenn jemand den Beitrag gesehen hätte, der die Person kennt, hätte der jenige wahrscheinlich die Person erkannt.
Wenn DU oder eine Dir nahestehende Person besoffen aus dem Weiher gezogen wirst, willst Du auch nicht dabei gefilmt werden....
Gut - in Artikel 5 des Grundgesetzes steht zwar:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Aber in Artikel 1 steht auch:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Und daher hat ein Kameramann keine Personen in hilflosen Situationen ohne deren Einverständliss zu filmen - schon gar nicht, wenn es sich um eine derartige Art von Boulevardjournalismus handelt, in denen nur noch das menschliche Leid die Einschaltquoten und das Geld bestimmen.
Stell Dir einfach vor, es wäre Deine Mutter, die da gefilmt wird, wie sie in den RTW gebracht wird - fändest Du das immer noch gut - wenn Herr Wiebold (und andere) damit ihr Geld verdienen würden?????? Und derartige Aufnahmen haben auch nichts mit Pressefreiheit zu tun. Ein Kameramann, der sich auf die Pressefreiheit beruft, sollte ebenfalls abwägen, ob seine Aufnahmen nicht die Würde anderer Menschen verletzen würden. Und das hat der besagte Kameramann (Zitat: "Das will ich ja gerade haben") - nicht bedacht.
Hallo,
ja, in gewissen Grenzen:
Einem Polizeibeamten kann ich unterstellen, dass er über rechtliche Hintergründe in einer gewissen Breite aufgeklärt ist bzw. ausgebildet wurde und nötigen Falls wenigstens grundlegend fundierte Begründungen für eine von ihm durchgeführte Maßnahme benennen kann (Gesetz wär wichtig, §§-Nummer reicht in grober Näherung oder hinsichtlich des Titels; Beispiel: Es ist hier irrelevant, welche §§-Nummer im StGB vor dem Titel "Körperverletzung" oder "Sachbeschädigung" steht, da einem erwachsenen Gegenüber bekannt sein sollte, dass es sich tatsächlich um Straftatbestände handelt und diese im StGB aufgeführt und unter Strafe gestellt sind). Das ist bei einem FF-ler nur deutlich begrenzter der Fall. Weiterhin muss ich bei einem Polizeibeamten auch davon ausgehen, dass ihm die Grenzen seiner Rechte, sowie die Rechte anderer bekannt sind.
Bei Angehörigen einer FF gehe ich davon aus, dass diese primär dafür ausgebildet wurden, die Gefahren für sich und andere in ihrem Einsatzbereich zu erkennen und ihnen zu begegnen; weiterhin sind sie idR. ehrenamtlich tätig, was auch die Ausbildungszeit deutlich einschränkt, weshalb sich hier erneut ganz klar eher rudimentäre Kenntnisse im Bereich des Presserechts unterstellen lassen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, zwischen "ich bin das Gesetz, gewöhnen Sie sich dran!" und "ich habe das verhindern wollen, weil ich nicht wusste, dass das Presserecht auch das Filmen von Verletzten beim Transport in den RTW in gewissen Grenzen erlaubt; es tut mir leid und ich bin mittlerweile darüber aufgeklärt worden" ist ein ziemlicher Unterschied, sicherlich auch bei der rechtlichen Begutachtung.
Spätestens, wenn eine Kamera oder jemand angefasst wird, also eine Handgreiflichkeit anfällt, ist aber grundsätzlich Schluss mit Lustig - egal bei wem.
Einen weiteren Unterschied macht für mich wie schon geschrieben dann aber noch die Bewaffnung: Natürlich kann mir theoretisch auch ein FF-ler mit einem FW-Beil den Schädel einschlagen (oder das Helmvisier nach mir schmeißen), allerdings fühle ich mich ehrlich gesagt von einem durchdrehenden Polizeibeamten deutlich intensiver bedroht, da dieser idR. Pfefferspray sowie eine Schusswaffe am Mann hat und man weiterhin grundsätzlich davon ausgeht, dass er die ihm verliehenen Rechte (einschließlich Gewaltanwendung) nur in den ihm zustehenden Grenzen ausübt, was für ein nachfolgendes Verfahren sehr wichtig sein kann - speziell wenn es keine unabhängigen Zeugen gibt.
Die Abwägung, was noch unter die Pressefreiheit fällt, und was nicht, ist nicht immer leicht (im Gegenteil), deswegen wird diese Frage idR. von Richtern geklärt. Es ist aber im Gegensatz dazu absolut klar unerheblich, wessen Würde (ob die meiner oder die Deiner Mutter) geschützt werden soll.
Viele Grüße
Martin
Es gibt Verhaltensgrundsätze für zur Vermeidung von Behinderungen zwischen Presse und der Polizei. Diese wurden von der Innenministerkonferenz am 26. November 1993 und vom Deutschen Presserat, Verleger-, Zeitungs- und Zeitschriftenverbänden, ARD, ZDF, dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation und den journalistischen Berufsverbänden beschlossen.
Hier heisst es auch eindeutig in Abschnitt 9:
"Das Fotografieren und Filmen polizeilicher Einsätze unterliegt grundsätzlich keinen rechtlichen Schranken. Auch Filmen und Fotografieren mehrerer oder einzelner Polizeibeamter ist bei Aufsehen erregenden Einsätzen im allgemeinen zulässig. Die Medien wahren die berechtigten Interessen der Abgebildeten und beachten insbesondere die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes bei Veröffentlichungen des Film- und Fotomaterials."
Hier handelt es sich meiner Meinung nach nicht um einen Aufsehen erregenden Einstaz, weshalb das Filmen nicht zulässig ist, oder je nach Auslegung vorher gefragt werden muss.
Desweiteren heisst es in Abschnitt 10:
"Die Polizei unterstützt bei ihren Einsätzen, auch bei Geiselnahmen und Demonstrationen, die Medien bei ihrer Informationsgewinnung. Andererseits sollen Medienvertreter polizeiliche Einsätze nicht behindern. Auch für sie gelten die polizeilichen Verfügungen, wie z.B. Absperrmaßnahmen und Räumaufforderungen, es sei denn, dass Ausnahmen zugelassen werden."
Aus welchem Grund auch immer sprach der Beamte eine Räumungsaufforderung aus, welcher der Kameramann nicht nachkam.
Wir kennen die Gründe des beamten nicht, weswegen er so reagierte, weswegen wir nicht mutmassen können. Nur leider kommen manche Journalisten Aufforderungen nicht nach, die Berichterstattung einzustellen.
Wenn ich mir aber die anderen Videos so ansehe, die auf der Seite veröffentlciht sind, finde ich gleich ein paar Mängel: Bescheiftungen und Namen auf Fahrzeugen müssen unkenntlich gemacht werden.
Desweiteren ist es makaber zu Filmen, wie ein Leichnam vom Bestatter eingeladen wird. Und das interessiert nunmal niemanden mehr, ausser den sensationsgeilen Idioten, die uns alle bei der Arbeit behindern.
Auch bei mir im Ort gab es da schon mehrmals Probleme, sogar auf Privatgelände und immer beriefen sich die Journalisten auf die Pressefreiheit. Manch Journalist hält die Pressefreiheit für eine Freikarte Grundrechte zu brechen.
Bei uns läuft das alles sehr gut. Wenn wir im Einsatz gefilmt oder fotografiert werden, kommen die Berichterstatter bei Einsatzende zu uns und fragen, ob es ok ist. Haben sie kein Einverständnis, dann werden die Bilder nicht veröffentlicht.
Kabel1 drehte vor kurzem eine Reportage über eine Großveranstaltung bei uns. Im Vorfeld mussten wir alle eine Einverständiserklärung unterzeichen, ebenso wurde uns zugesichert, dass das Kamerateam sich entfernt, wenn wir sie dazu auffordern.
Das hat alles bestens geklappt.
Wieso kann das nicht immer so laufen? Nur wegen dem Geld, das die Fernsehsender für Sensationsvideos bezahlen? Das darf nicht sein.
Nunja, ich kenne meine Grenzen und daher passiert mir soetwas nicht. Zumindest falle ich nicht wegen Trunkenheit oder sonstiger (absichtlicher) Benebelung irgendwo herein oder herunter.
Und wenn es eine $nahestehende_person betrifft, muss ich mich fragen, wie es dazu gekommen ist und ggf. feststellen, das es einfach eigene Schuld war.
Ist die Frage wie lange das noch so stimmt wenn ich mir die aktuelle Entwicklung in der Politik ansehe...
Was soll ich sagen? Auch für mich gilt das Grundgesetz. Und so lange sich die Presse im gesetzlichen Rahmen bewegt und die Details, die zur Identifizierung dienlich sind schwärzt oder pixelt... Etwas anderes ist es, wenn der Kameramann direkt hinter den Einsatzkräften stehen würde und direkt drauf halten würde. Aber in diesem Fall waren ja auch etliche Meter dazwischen.
Es ist nunmal immer so, dass direkte Bekannte und die Familie die Person immer identifizieren können. Allein schon weil sie aus dem direkten Umfeld davon erfahren oder $örtlichkeit || $kleidung || $fahrzeug erkennen. Aber dann kann man die Presse gleich ganz einstampfen.
Nunja, er hat ganz eindeutig sein zeil bei seiner Arbeit umrissen. Er will Geld verdienen. Wer will das nicht. Und so lange der Markt für solche Bilder da ist, wird es Leute geben, die solche Bilder liefern. Vielleicht hätte man es auch geschickter ausdrücken oder auch einfach dazu die Klappe halten können. Aber so manchem liegt halt das Herz auf der Zunge.
Auch in diesem Post gilt: meine eigenpersönliche Meinung
Hier ein Bericht der RP-Online zu dem Vorfall:
http://www.rp-online.de/public/artic...ameramann.html
Angeblich hat sich der Kameramann eine Drehgenehmigung beim Einsatzleiter (welcher?) geben und einen Standort zuweisen lassen.
Das kann vor Ort in der Regel garnicht entschieden werden. Und wenn sich der Journalist an geltende Gesetze hält, ist gegen das Filmen nichts einzuwenden. Selbstverständlich hat er bzw. die Redaktion nachher die Pflicht, gegebenenfalls Gesichter unkenntlich zu machen. Dies geschieht aber im Nachhinein. Es gibt daher keinen Grund, das Filmen vor Ort zu verbieten.
Zum Glück. Wenn sich die Presse von der 'Obrigkeit' so einschüchtern ließe, währe das sehr schlecht für unsere Demokratie.
Ich weiß nicht, für wen Du sprichst, wenn Du 'uns alle' sagst, aber mich hat noch keiner bei der Arbeit behindert. Ich könnte mich aber jederzeit über solche wichtigtuerischen Idioten (um mal bei Deiner Wortwahl zu bleiben) aufregen, die meinen, nach Gutdünken die Presse zensieren zu müssen.Zitat:
Desweiteren ist es makaber zu Filmen, wie ein Leichnam vom Bestatter eingeladen wird. Und das interessiert nunmal niemanden mehr, ausser den sensationsgeilen Idioten, die uns alle bei der Arbeit behindern.
Im übrigen wird der Leichnam nämlich gerade nicht gefilmt, sondern nur die Kiste die eingeladen wird. Und daran ist nichts makaber, das ist die Realität. Und auch keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Aber wir schweifen ab, im o.g. Beitrag ging es um eine Intoxikation und nicht um eine Leichensache.
Gruß,
ahk
Unabhängig davon, was gefilmt wird, behaupte ich, dass der handelsübliche Feuerwehrmann (oder Mensch allgemein) dass gar nicht genau erkennen wird, was der Kameramann da filmt. Man kann vom bloßen Zusehen nicht wissen, wie der die Kamera gerade eingestellt hat (Winkel etc.), und was genau jetzt im Bildmittelpunkt oder überhaupt im Bildausschnitt zu sehen ist und was nicht. Überspitzt: Der filmt aus 50m den Unfallwagen mit 5 Leichen drumherum, und hat hinterher doch nur den Wagen drauf.
Bei Fotografen gilt das ebenso.
Ohne mich jetzt intensiv mit dem konkreten Fall beschäftigt zu haben, wollte ich doch eine Kleinigkeit mal los werden:
Unabhängig von dem Recht auf Pressefreiheit, Rundfunk- und Meinungsfreiheit, auf die sich Medienvertreter gerne berufen, ist - rein rechtlich - ersteinmal das Maßgebend, was ein Polizeibeamter sagt. Solange eine Anweisung nicht grob sittenwidrig oder strafbar ist, hat man einer Anweisung eines Polizisten zu folgen, in gewissen Fällen auch, ohne, dass er sich dafür sofort rechtfertigt.
Anschließend kann man sich gerne bei der zuständigen Disziplinarstelle beschweren und eine Rechtfertigung verlangen.
Zweitens - und nun verlasseb wir den juristischen Teil und schwenken zur Moral und Ethik - ist es für mich fraglich, was dieses Recht auf Pressefreiheit bedeutet. So ist für mich das Recht bereits erfüllt, wenn man über den Unfall berichtet. Eine fotografische oder gar gefilmte Darstellung macht einen Bericht nicht wahrer oder wirklicher, er veranschaulicht lediglich eine bestimmte Situation. In erster Linie befriedigen solche Bilder oder Videos aber eher ein gewisses Interesse der Zielgruppe und ist daher für mich primär wirtschaftlicher Natur.
Und bei der Frage, was den schützenswerter wäre, die Würde des Menschen oder die (wirtschaftsorientierten) Rechte für Medien, brauche ich persönlich nicht lange nachdenken.
Gruß, Mr. Blaulicht
Liebe Forummitglieder,
ich bin der böse Videojournalist der in Geldern von der Polizei überwältige wurde. Wie ich gehört habe, ist der Beamte inzwischen beurlaubt (diese Info stammt aus internen Kreisen, allerdings nicht aus offiziellen). Des weiteren wird gegen ihn in mehreren Punkten ermittelt. Das nur nebenbei.
Ich durchsuche gerade so einige Foren nach Diskussionen über meine Person. Ich würde doch sehr darum bitten, auch in diesem Forum gewisse Formen der Höflichkeit einzuhalten.
Seine Meinung sagen: Ja,
adäquat diskutieren: Ja
Beleidigend werden: Nein! und zwar entschieden NEIN.
Da ich leider keine Zeit habe in jedem Forum mehrere Seiten lange Stellungnahmen oder Kommentare zu hinterlassen (bitte verzeiht es mir), gebe ich hier zumindest einen Link bekannt, wo man genau das nachlesen kann:
http://forum.bos-fahrzeuge.info/thre...tuser=0&page=3
Ich hoffe, mit diesen Kommentaren so einige Frage zu diesem Thema beantwortet zu haben. Ich werde natürlich die weiteren Diskussionen verfolgen und mich ggf. weiter zu diesem Theme äussern.
Also ich muss ehrlich sagen, wir haben an den Einsatzstellen kein Problem mit der Presse.
Sie laufen uns nicht in den Füßen rum, "Leserreporter" sind von beiden Seiten (Einsatzkräfte und Pressesprecher) nicht gerne gesehen, und werden von der ESt verwiesen.
Der Medienandrang wird vom Pressesprecher unserer Feuerwehr geregelt, bekommen wir bzw. Polizei also nicht zu spühren. Bei größeren Einsätzen kommt der Pressesprecher des Kreises noch dazu.
Solange die Presse niemanden stört, mein Gott. Es macht schließlich jeder nur seine Arbeit - sie verdienen damit ihr Geld, wir tun unseren Job indem wir den Einsatz abarbeiten.
Gruß,