Nein, zu den Notfallmedikamenten zählt ASS nicht, allerdings ist es ein Medikament und im Rettungsdienst sowie Sanitätsdienst sind nur RettAss und NAs zur Applikation von Medikamenten ermächtigt.
Privat darf man selbst nehmen bzw. den eigenen Kindern geben, was man für richtig hält.
Als Betreuer einer Jugendfreizeit muss man jedoch eine ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis der Eltern haben, um sich rechtlich abzusichern - auch wenn der Betreuer RettAss ist. Er fungiert in seiner Funktion als Jugendbetreuer und nicht als RettAss.