Wie in der Feuerwehr Mitgliedsbeitrag? Unterschied hier wäre wohl, dass Geräte gestellt werden von der Kommune.
Aber meine Frage wurde noch immer nicht beantwortet? WAS GENAU machen solche Vereine?
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Servus
Nachdem das ganze hier etwas Off Topic gerät eine kurze Erläuterung:
Grund meiner Anfrage war folgendes,nachdem die B NetzA bereits exclusiv eine Frequenzgruppe für Hilfszwecke bereit hält,wäre es denkbar,diese Frequenzen im Notfall zu nutzen um zum Beispiel bei Ausfall der terrestrischen Infrastruktur,sprich Strom,Telefon, Handy in Folge von Sturm,Hochwasser Schneechaos etc einen zweiten unabhängigen Meldeweg zur Verfügung zu stellen.
Beim Oderhochwasser wurde soetwas durch Funkamateure und CB-Funker gemacht.
Beim Schneechaos in der Schweiz stehen den Schweizern Notfunkfrequenzen der REGA zu verfügung,welche durch die Notrufzentralen ständig überwacht werden und jeder Bürger der ein solches Gerät besitzt,in der Lage ist Hilfe anzufordern oder die Rettungskräfte mit Informationen aus z.b. eingeschlossenen Dörfern zu versorgen.
Die Funkamateure in Deutschland unterhalten zwar auch ein Notfunknetz,und das ziemlich professionell ist,aber,und das ist der Punkt, ist A nicht Flächendeckend und B hat nur der lizensierte Funkamateur einen Zugang.
Auch mangelt es an Schnittstellen,denn welche Feuer oder Rettungswache überwacht den Amateurfunk??
Auch der CB Funk ist m.E. nicht geeignet,zumal seitens der HiOrgs die CB Funker da nicht ganz ernstgenommen werden.Einige HiOrgs verfügen über eigene Fernmeldeeinheiten,die im E-Fall auch ein weiteres professionelles Funknetz im Bereich BOS Funk installieren können,aber auch hier fehlen wieder die Schnittstellen.
Kein CB Funker,Amateurfunker oder der gemeine Bürger hat Zugang zu den unterschiedlichen Funkverkehrskreisen.
Ich möchte nun zunächst einmal untersuchen,welche Möglichkeiten derzeit bestehen um da Abhilfe zu schaffen,wie die Verantwortlichen der HiOrgs das Problem sehen,inwieweit seitens der HiOrgs Kooperationsbereitschaft besteht,was rein rechtlich derzeit überhaupt und mit welchem finanziellen Aufwand machbar ist,und wer u.U. bereit wäre sich für eine solche Sache stark zu machen.
Grundvorraussetzung wäre zunächst einmal die Überwachung der Notruffrequenz durch die Rettungsleitstellen bzw der Feuerwehr,wenn die Wache ständig besetzt ist.
Dies muss ja nicht permanent erfolgen,aber wenn eine Unwetterwarnung erfolgt,könnte man das Gerät ja schon mal anschalten.
Und hier kommen die Besitzer privater Funkanlagen ins Spiel,denn die Kommunen werden wohl kaum die Kosten für weitere Geräte übernehmen.
Der Feuerwehrmann ,oder der Rettungsassistent der die Zentrale besetzt oder den ELW bekommt für die Zeit des Einsatzes das Gerät zur Verfügung gestellt,oder diejenigen in der Hi Org die sich privat für Funk interessieren,besetzen mit Ihren Geräten die Zentrale oder den ELW.Dies wird von den Funkamateuren bereits so praktiziert,aber nicht jede kleinere Feuerwehr hat auch genügend lizensierte Funkamateure zur Verfügung.
Was die derzeitige Rechtslage angeht,werden diese Frequenzen nur an Vereine herausgegeben,da aber fast jede Feuerwehr auch ein Verein ist,gibts da wohl kein Problem.
Der Begriff Mitglied war von mir vielleicht etwas daneben.Auch hat niemand etwas von Mitgliedsbeiträgen gesagt.
Das zunächst mal zu Erklärung,und nun Feuer frei(Ich kann Kritik vertragen,ich bin verheiratet;))
Gruss Michael
Zahl mal als einziger nicht ne freiwillige Leistung... Gruppenzwang :-D
@ Firetrucker
HAllo Michael,
Dein Engagement in ehren, aber hier setzt du auf ein tote Pferd!
Aber hier im Einzelnen:
Die Frequenzzuteilung/Bedarfsträger:
1.21.1 Bedarfsträger
a) Personenvereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die bereit sind, freiwillige Hilfe
in Notfällen und in sozialen Bereichen zu leisten und
b) natürliche Personen, die Mitglied der o.g. Personenvereinigung sind
Hier liest du eine Zuteilung der Frequenzen für "Katastrophenfälle"
Tatsächlich handelt es sich aber wohl um etwas anderes! Zumindest würde ich das aufgrund meiner Erfahrung mit der Fernmelderegulierung so vermuten. Ich würde hier das Gegenstück zum Unterpunkt 1.19.1 sehen, welcher ausdrücklich! von GEWERBSMÄßIGER Organisation spricht.
1.19.1 Bedarfsträger
privatrechtliche Unternehmen und Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen , die geschäftsmäßig
oder gewerblich
a) Krankentransporte und Rettungsdienste betreiben und/oder,
b) Kranken-, Alten- und/oder Behindertenpflege
ausüben
Wenn nun ein Verein aber eine ähnliche Aufgabe leisten möchte. (Ok, mit einigen Unterschieden, So würde ich z.b. statt Altenpflege eher "Betreuung" ansetzen und Rettungsdienst geht auch nicht, wohl aber First Responder...)
So könnte er aus diesem Kontigent keine Frequenzen bekommen.
Dafür hat man dann die Hilfszweck-Frequenzen vorgesehen.
Natürlich könnte man auch noch die Jugendarbeit, Sanitätsdienst oder Wasserrettung darunter fallen lassen!
Diese Frequenzen sind ja einmal für die freiwillige Hilfe im Sozialen Bereich vorgesehen. Also so Spielchen wie Betriebsfunk für Rollstuhl-Fahrservice oder sonstige Betreuungsdienste wenn sie freiwillig erfolgen.
Im Prinzip sind das also die Frequenzen die z.b. ein Verein mit ähnlichen Tätigkeitsfeld wie zb. das "EA-DRK"bekommen würde wenn er Betriebsfunk beantragt ohne gewerblich in dem Bereich tätig zu sein. (Für die "Großen" HiOrgs gibt es wieder eine eigene Bedarfsträgergruppe)
Der Unterpunkt "b) natürliche Personen, die Mitglied der o.g. Personenvereinigung sind" soll es bei kleinen Vereinen ermöglichen das nicht der Verein Eigentümer aller Geräte mit der vollen Verantwortlichkeit ist, sondern das jedes Mitglied sein eigenes Gerät besitzen und Anmelden kann! Mit eigener Verantwortlickeit.
Dieser eindruck bestärkt sich auch darin, das ich zur Zeit 19! Frequenzen aus dem 2m & 70cm Band ebend mit dem Verwendungszweck " Kommunikation der Einsatzkräfte bei Ausbildung, Hilfeleistungen, Einsätzen und Großschadenslagen" zugeteilt bekommen habe.
(Zusätzlich zu unserer natürlich vorhandenen Vollausstattung mit 4m BOS)
KEINE dieser Frequenzen stammt aus dieser Bedarfsträgergruppe.
Und diese Zuteilungen sind von verschiedenen Aussenstellen erfolgt!
NAtürlich KÖNNTE es mit einer guten Begründung gelingen auch für deine Anwendung eine Zuteilung DIESER Frequenzen zu erhalten... Ich sehe aber darin eher andere Bedarfsträgergruppen. Ausserdem kommt bei deinem Vorhaben erschwerend hinzu, das die Anforderung an die Bedarfsträger lautet "Hilfe zu Leisten" und "Mitglied in einer rechtlich selbstständigen Personenvereinigung zu sein". Nicht: "Bürger fordert Hilfe an!"
Den Sinn deiner Idee verstehe ich schon.
Zu der Frequenzzuteilung habe ich ja oben schon etwas geschrieben...
Zu deiner Erwähnung der 161.300MHz (REGA) sollte man vieleicht noch ergänzen, das nur der Besitz und Betrieb SPEZIELLER Funkgeräte auf diesem Kanal für jedermann erlaubt ist!
Normale Betriebsfunkgeräte fallen nicht unter diese Sonderregelung, wobei die natürlich mit den richtigen (öffentlich bekannten) Tonfolgen & CTCSS auch funktionieren...
Und ehrlich gesagt finde ich eine richtige Notruffrequenz für die Ausgangssituation wie in der Schweiz richtig und wichtig. Aber NICHT für DL!
Denn: Eine solche Frequenz setzt eine vorhandene Infrastruktur vorraus. Ohne eine solche Infrastruktur bringt es nichts, da die Reichweite mit HFG SEHR eingeschränkt ist!
Wenn man sich nun die Situation in der Schweiz anschaut, so wird man direkt die Gefährdungssituation durch die Alpen erkennen, besonders für Bergwanderer (und Bergsteiger) die sich in nicht mehr Handyversorgten Gebieten aufhalten und Naturgemäß einem wesentlich erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind. Zu dem sowieso schon dramatisch erhötem Risiko kommt noch die Tatsache das in gewissen Fällen bereits ein verstauchter Fuss ein absoluter Notfall sein kann der in jedem Fall eine richtige Rettungsaktion nötig macht. Daher hat man ein solches Notfunknetz erreichtet. Mit relativ wenigen sehr hoch gelegenen Standorten. Dieses Gesamte Netz wird von EINER Notrufzentrale überwacht.
Ein Notruf über dieses Netz ist daher durchaus häufiger!
Für Deutschland sieht es sehr anders aus. Es kann mitlerweile fast überall von einer Flächendeckenden Handyversorgung ausgegangen werden. Die Verfügbarkeit des Handynetzes liegt Zeitlich gesehen bei 99,9% des Jahres. Für Notrufe auf jeden Fall, wahrscheinlich sogar deutlich mehr, da Notrufe ja über alle Netze gehen können! Und es gibt zwar Funklöcher bei den Anbietern, aber nur sehr wenige Funklöcher wo wirklich KEIN Netz irgendeines Betreibers zu erreichen ist.
Und wenn dann der Strom oder die Vermittlungsstellen (LL) ausfallen und infolgedessen die Handyversorgung großflächig ausfällt... Ja dann würde AUCH ein Drahtangebundenes Funknetz ausfallen. Alternativ könnte man nur mit Konsequenten Einsatz von Richtfunk UND USV dem entgegenwirken. Aber das Kostet. Die errichtung eines solchen Ausfallsicheren Netzes würde einen 8-9 Stelligen Euro Betrag Kosten. Von den Unterhaltskosten (Turmmiete) im Jahr mal ganz abgesehen. Und das macht einfach für die Bedarfswahrscheinlichkeit KEINEN Sinn! Erschwerend kommt noch dazu, das es ja Bürger geben muss die entsprechende Funkgeräte vorhalten. Und ich glaube kaum das jemand dazu bereit ist 200-300 Euro für ein Gerät auszugeben was er wahrscheinlich nie braucht. Bei dem REGA NEtz ist es etwas anderes, denn da gehört ein solches GErät einfach zu Sicherheitsausstattung für die Bergsteiger/wanderer dazu. Und die haben die natürlich auch zur HAnd wenn sie zuhause sind.
Also so würde ich das nicht sagen... Vom Ausbau her ist das NEtz der Funkamateure schon sehr dicht! Und je nach verwendeter Frequenz bekommt man immer jemanden. (Auf KW zu jeder Zeit, auf 2m Relais könnte es in den späten Nachtstunden schon mal eng werden)
Es ist beim AFU Notfunk übrigends auch gar nicht vorgesehen das die LST den AFU überwacht. Bei einem wirklich Einsatz des Notfunks würde dann quasi ein AFU Verbindungsmann zu LST kommen und dort (NAchbarraum/gebäude) seine Station errichten. Kommt eine Meldung via AFU rein, so geht diese via Meldezettel zur LST.
Beim spontanen Notruf ist es einfach so, das man jemanden erreichen will der ein Telefon hat. In den Zeiten vor dem Handy war das öfter der Fall und hat bestens funktioniert. Mit Handy ist es aber fast auf Null zurückgegangen.
DAs ist aber nur ein Kommunikationsproblem. DAs Problem beim CB Funk ist(besser WAR) einfach, das es eine Anwendung war die jedermann offen war und eine gewisse Anonymität möglich machte. Es gab einige Versuche darüber eine Art "Notfunk" zu Installieren, angeblich soll es sogar CB Geräte auf RLST und POL LST gegeben haben. Mit der folge häufigen Missbrauches udn Beleidigungen. Da u dieser sehr unerfreulichen Tatsache dann noch der eingeschränkte Nutzen (Reichweite) und der mangelnde Bedarf (Handy!) dazu kam wurde das dann wieder eingestellt. Und ich bin der Meinung, wenn man nun deinem Vorschlag folgen würde, so hätte man dieselbe Situation, nur das man dann auf einer anderen Frequenz mit teurern Geräten arbeiten würde. Alle Probleme blieben aber gleich.
Wogegen man beim CB Funk noch den Vorteil der größeren Verbreitung und des deutlich geringeren Gerätepreises hätte. (Wobei die Verbreitung auch sehr sehr stark Rückläufig ist!)
Für CB Funker und "normale" Bürger stimmt das auf jeden Fall! Bei den AFUs währe ich mir zumindest technisch gesehen nicht so ganz sicher ;-)
In der Vorhandyzeit (zweite Hälfte der 90´er Jahre) hatte ich bei längeren Ausflügen und Zelttouren (mit damals VIEL ALLOHOL) zumindest mein 2m AFU-HFG dabei, wo auf Kanal 99 auch extra zu diesem Zweck die Frequenz des Pol-Relais eingespeichert war. Und ich war auch nicht der einzige der das Gerät hätte bedienen können...
Das Gerät hatte ich NUR zum Zweck eines evtl. Notrufes mit, wir haben es zum Glück nie gebraucht. Ich HÄTTE aber wenn es nötig gewesen währe. Als dann die ersten von uns ein Handy hatten habe ich es nicht mehr mitgenommen...
DENN: Mit der Flächendeckenden einführung des HAndys ist der Bedarf in fast jeder Situation dauerhaft einen zweiten genauso schnellen Alarmweg vorzuhalten einfach nicht mehr vorhanden. Wenn man daheim ist hat man den sowieso (Handy & Festnetz) Wenn man unterwegs ist hat man selber sowie fast jeder passant ein Handy. (Redundanz bei GEräteausfall) ausserdem hat man beim Notruf zugriff auf jedes Netz (Redundanz beim Netzausfall). Und ein Großflächiger Netzausfall, zeitgleich zum Eintreten einer (echten) Notrufnotwendigkeit ist sehr unwahrscheinlich.
Auf die Überwachung der Frequenz bin ich ja bereits eingegangen... Ohne richtiges "NETZ" ist eine Überwachung durch die LST Sinnlos da nur ein Bruchteil des Versorgungsbereiches auch erreicht wird.
Wenn ich eine Lage habe, wo die Fermeldeverbindungen ausfallen, dann habe ich in der Regel aber auch ganz andere Sorgen als noch Personal für die Überwachung einer Frequenz abzustellen auf die nur wenige überhaupt Zugriff haben! Rechtlich währe es z.Zt. so nicht möglich, zumindest nicht mit eigener Frequenz. Aber das könnte man ja ändern, oder halt, viel Sinnvoller, man würde auf die bereits bestehenden "Privaten" Funkanwendungen zurückgreifen. Da der Sinn des gesamten Projektes aber mehr als Fraglich ist hat sich die Frage auch erübrigt.
Zum Finanziellen würde ich sagen: Wenn es nur darum gehen würde ein Gerät vorzuhalten währe es kein großer Akt. Für jeden Standort 300-400 Euro bei Eigenleitung der Baumaßnahmen. Aber wie gesagt: Kein Versorgungsradius. Also ein echtes Netz!
Aber hier bist du mit ettlichen Millionen dabei. Und das hauptproblem, das kaum ein Bürger bereit sein wird sich so ein Gerät anzuschaffen bleibt bestehen.
Wie schon geschrieben währe ein Abwickeln des wie auch immer gearteten nicht "Einsatzfunkes" IN der Fernmeldezentrale/ELW/LST völlig unsinnig. Bei einer Lage die mit dem Ausfall der Fernmeldeverbindungen einhergeht sind meine Fernmelder schon bis an die Grenze belastet. Wenn ich dann noch daran denke das die mit aufgeregten Bürgern ohne jedes Vorwissen über teilweise schlechte Funkverbindungen kommunizieren müssten...
Alleine schon die Tatsache das diese Personen beim Ausbleiben einer SOFORTIGEN Antwort panisch Reagieren und anfangen Dauerzusenden würde es sehr interessant machen...
In der REchtslage sähe ich das kleinste Problem... Ich bin mir sogar sicher, wenn es Sinnvoll währe würde man es hinbekommen das schweizerische Modell zu übernehmen!
(Keine Gebühren für spezielle Geräte) Nur fehlt es an dem Sinn!
Gruß
Carsten
Naja ich denke 12€ im Jahr kann man schon verkraften.
Zumal es auch der Kameradschaft dienlich ist, wenn man mal wegfahren kann, oder sowas in der Richtung.
Hallo Carsten
Zunächst einmal vielen Dank,das du dir die Zeit genommen hast hier sehr sachlich und ausführlich zu antworten.
Leider warst du auch bislang der einzige,der das Thema hier näher beleuchtet hat.
Mal davon abgesehen das offensichtlich an der Thematik keinerlei Interesse besteht,kann ich deiner Argumentation durchaus folgen.
Dennoch bin ich der Überzeugung,das auch in Zeiten von Handy und Internet,es eine Möglichkeit geben sollte im Notfall Hilfe herbeizurufen,bzw einen Kommunikationsweg bereitzuhalten.Und es müssen nicht immer nur Katastrophen sein,manchmal sind es auch nur kleinere Sachen.
Beispiel:Ich wurde in meiner Firma beauftragt eine Abteilung mit aufzubauen,die sich mit dem Transport besonders erstrebenswerter Güter befasst.
Unsere Touren führten uns in Gebiete,wo man eigentlich annnehmen sollte das diese durchaus von den diversen Anbietern versorgt werden.Leider ist es auch in DL nicht überall so.Es gibt tatsächlich Ecken in DL wo nachweislich kein Handyempfang möglich war,wir habe es daran gemerkt das sich unser GPS Gerät abgemeldet hat und somit keinerlei Meldungen mehr an die Leitstelle durchgegeben wurden.Und was das bedeuten kann,muss ich nicht extra erklären.
Ich habe daraufhin meine Mitarbeiter mit Amateurfunkgeräten ausgestattet,welche auf dem 2 Meter Einsatzkanal der örtlich zuständigen PI programmiert waren.Diese wurden ,wie in deinem Fall ausschliesslich als Backup mitgeführt.
Glücklicherweise haben wir sie nie benutzen müssen.
Das dumme nur,war das einer meiner MA sein Gerät bei sich hatte,als er privat auf dem Nachhauseweg in eine Polizeikontrolle kam.
Die Beamten wurden sehr neugierig angesichts des Funkgerätes welches ausgeschaltet auf einer Ablage lag.Sie hielten es wohl für einen Scanner.Vorsorglich wurde das Gerät beschlagnahmt.
Auf die Frage woher er es hat und was er damit mache,antwortete er wahrheitsgemäss.
Daraufhin erhielt ich ein Schreiben der Polizei und der Staatsanwaltschaft das man ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Abhörens des Polizeifunks gegen mich führe und ich dazu Stellung nehmen sollte.
Um es kurz zu machen,ich habe gegenüber dem Staatsanwalt offen und sachlich argumentiert und das Verfahren wurde ohne Zahlung einer Geldbusse mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt.
Also was mache ich,wenn ich z.B in der tief verschneiten Rhön mit meinem Panzer mitten in der Nacht liegen bleibe oder womöglich von der Strasse fliege ? Handy,kein Netz,Betriebsfunk ausser Reichweite der Leitstelle, GPS hat keine Meldemöglichkeit mangels Netz.
Ein Amateurfunkrelais anfunken ? Dann habe ich ,wenn ich überhaupt eine Antwort bekomme ertmal einen Erklärungsnotstand,denn der Funkamateur kann nicht wissen warum ich ausgerechnet jetzt und sofort Hilfe von Ihm benötige.
Die Polizei oder die Feuerwehr auf dem BOS Kanal anfunken,wäre möglich und auch rechtlich haltbar,wenn Menschenleben,Gesundheit oder hohe Sachwerte gefährdet sind.(Rechtfertigender Notstand)
Egal was ich mache,ich muss immer damit rechnen,mich später vor Gericht verantworten zu müssen.
Und dahingehend spielte meine Überlegung ob es nicht Sinn macht,nicht nur auf die moderne Technik zu vertrauen sondern doch mal einen Schritt zurück zu machen und eine Möglichkeit zu schaffen das jeder der es nötig hat,zu jeder Zeit und in jeder Situation Hilfe anzufordern.
Zumal es öffentliche Telefone sowieso fast keine mehr gibt.
Die naheliegenste Möglichkeit wäre es eine Allgemeinzuteilung für einen oder zwei Kanäle auszusprechen,welche in den Leitstellen einfach nur mitlaufen.Siehe Polizei Bayern,Kanal 444 WU TR 1.
Daher das Beispiel REGA,nur wäre es in D nicht möglich alle Notrufe zentral zu bearbeiten.
Hierzulande würde ein Überwachungsgerät beispielsweise in der Rettungsleitstelle oder im Polizeipräsidium oder in der Zentrale der Feuerwehr ausreichen.
Überwachung und Massnahmeergreifung regional,bundesweit einheitlicher Kanal.
Aber ich befürchte mit dieser Ansicht stehe ich ziemlich allein da.
Gruss Michael
Könnt Ihr euch nichtmal mit euren komischen Mitgliedsbeiträgen hier raushalten ? Hier geht
es um etwas ganz anderes.
@ Firetrucker
Mit dieser Ansicht stehst Du sicherlich nicht alleine da, wir hatten uns über solche Dinge auch
schon mal unsere Gedanken gemacht. Nur leider wird man von höheren Stellen immer aus-
gebremst weil es für solche Sachen angeblich keinen Bedarf gibt.
Gruss Flo
Ich kann diesem Wunschtraum von Firetrucker nicht folgen..
2m AFU Funkgerät auf BOS Frequenz.... Polizei oder Feuerwehr ansprechen ??
nee also wirklich.
Man sollte sich mal den ganzen Beitrag auf der Zunge zergehen lassen.
Not- und Anrufkanal 444 ist über U/W nicht errreichbar , da auf dieser Frequenz entweder eine Relaisstelle oder Gleichwellenlagen geschaltet sind.
Ich bin ehrlich froh, dass es diese Möglichkeit in DL nicht gibt, und verboten ist.
Die Leitstellen sind sowieso überlastet, da muss nicht noch ein allgemeiner Laberfunk installiert werden, siehe CB Funk Kanal 9.. Hat sich auch nie eingebürgert.
Und wie Carsten schon gesagt hat, und demist auch nichts dazuzufügen
Mir fehlt auch der Sinn dieser Angelegenheit.
Und Michael, ich glaube auch, dass du da ziemlich alleine mit deinem Wunsch stehst.
mfg
e.