Eine korrigierte Sehschärfe unter 0,7 ist bei der G26.3 ein Ausschlussgrund für den Einsatz im Rettungswesen. Die Arbeit unter PA ist potentiell gefährlich, bei der Feuerwehr insbesonders. Deshalb wird neben einer gewissen Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems unter anderem auch eine ausreichende Hör- und Sehfähigkeit gefordert.
Wer sich mal den Bogen der Vorsorgekartei anguckt, wird feststellen, dass es da vier Möglichkeiten gibt:
1.) Keine gesundheitlichen Bedenken
2.) Keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Brillenträger)
3.) Befristete gesundheitliche Bedenken ("muss erst 20 kg abnehmen")
4.) Gesundheitliche Bedenken (z. B. Asthmatiker)
Eine vom Arzt angordnete Maskenbrille ist eben eine bestimmte Voraussetzung nach 2.), wenn diese Maskenbrille nicht getragt wird, liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor und damit bestehen gesundheitliche Bedenken. Ergo: Ohne angeordnete Maskenbrille kein Einsatz. Interessant wäre der Fall, dass der Arzt zwar eine Maskenbrille anordnet, man aber ohne Brille eine Sehschärfe von 0,7 erreicht ... Wobei dann immer noch gilt, dass der Arzt die Voraussetzungen festlegt, in diesem Fall eben eine Brille.
Zweiter Aspekt ist die bereits genannte FwDV 7, die ist losgelöst von der G26.3 zu sehen. Da steht auch ganz klar drin, wer die 0,7 nur mit Brille erreicht, muss eine Maskenbrille haben und beim Einsatz tragen. Wenn die Brille dann kaputt ist ... Pech gehabt.
03.05.2008, 16:06
hias
Dem kann ich nur zustimmen
Allerdings ist ja nicht unbedingt eine Maskenbrillen nötig
Kontaktlinsen + normale Maske funktioniert auch
Wichtig ist dass wenn der Arzt eine Sehhilfe verordnet diese auch getragen wird.
Wie die jez aussieht is imho recht egal, solange die erforderliche Sehschärfe erreicht wird und das ganze natürlich zugelassen ist