Und wie sollen iwelche Behörden dann Benutzer ausfindig machen? :p
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Und wie sollen iwelche Behörden dann Benutzer ausfindig machen? :p
lasst mal das rechtliche gesülze hier sein =)
jung, wennde mithören willst mach das still und heimlich unter der bettdecke, dann wird auch nichts passieren. aber mit 14 schon.... warte noch en bissle, so spannend ist das nicht. nach 2 wochen kannste den scheiss nimmer hören ;)
Kein Problem! Alle Provider müssen benutze IP-Adressen aufzeichen bzw. loggen und nach Verdacht einer Straftat rausrücken (IP, Datum, Zeit --> Benutzer bzw. Anschluss!) Somit ist es "einfach" für den Staat dich zu erwischen jedoch muss ein konkreter Verdacht bestehen und die Rausgabe geht über ein Gericht! Folglich dauert es sehr lange und ist für die Polizei o.ä. auch sehr schwer zu bekommen. Ist im Prinzip gleich wie beim Durchsuchungsbefehl...*
* Wenn ich noch alles richtig im Kopf hab! ;-)
@hänschenklein: das musste noch sein! =)
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Lass es uns kurz und schmerzvoll machen!
Wenn Du Dir einen Scanner gekauft hast und fleißig BOS-Funk abgehört hast, gib mir Deinen Namen und Deine Anschrift. Ich leite es dann an die zuständige Polizeidienststelle weiter! Mit 14 Jahre bist Du übrigens strafmündig!
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Wer im Glashaus sitzt sollte lieber im Keller vögeln ;-)
Gruß Florian.
Wenn du damit sagen willst, das Poli auch mithört: Ja, das macht er. Und zwar dienstlich...
brings aufn punkt, er ist grün-weiß ;)
JOa hab ja en nettes Gespräch angeregt, aber das is eigentlich blödsinn... welches Gericht würd sich denn darum kümmern das meine IP rausgegeben müsste?? Müsste ja alles übers bka bzw. lka laufen und das wäre eh viel zu teuer und würde zu lange dauern..von daher ist das blödsinn... aber ich weiß das ich Strafmündig bin, die paar Sozialstunden die da ielleicht wären wären bestimmt nicht das Problem ... aber Leute, ihr habt mir die Laune aufs mit hören schon verdorben :D
also er hat nen scanner zuhause und hat den zum dienstlichen zwecke laufen ???
Wat? xD ...
1.) soweit ich weiß ist deine Handlung momentan noch im Versuch und lt. TKG ist dort der Versucht nicht mit Strafe bedroht. Ohne Gesetz keine Strafe!
2.) Es wird hier wohl keiner eine Anzeige gegen dich einleiten, weil das Verfahren sowieso wenn es überhaupt soweit kommt wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
3.) Zumal gilt die Beweispflicht nicht für dich sondern für die Behörden, du musst gar nichts beweisen, deswegen immer Aussage verweigern. Sie können dir sowieso nicht nachweisen das du den Funk abgehört hast, allein der Besitz ist nicht Strafbar und die Beschlagnahme somit nicht rechtens. Sie müssen dich direkt beim abhören erwischen und das wird sehr sehr sehr schwer.
IP'S werden wohl recht schnell rausgesucht.. wie
http://www.heise.de/newsticker/IP-Ve...meldung/105094
zeigt..
aber auch da passieren Fehler...
just my two cents