Zitat von Mr. Blaulicht
Das ist ja wohl absoluter Quatsch! Die G26 ist eine berufsgenossenschaftliche Gesundheitsuntersuchung. Den Arbeitgebern wird dadurch vorgeschrieben, diese Untersuchungen bei solchen Arbeitnehmern vornehmen zu lassen, die sie mit gefährlichen Aufgaben betrauen.
Dies gilt sowohl für den hauptamtlichen als auch für den ehrenamtlichen Teil.
Denn für die Gesundheit am Arbeitsplatz haftet in erster Linie der Arbeitgeber. Sollte sich etwa während eines Atemschutz-Einsatzes ein Zwischenfall ereignen, der versicherungsrechtliche Folgen hat, so muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dies nicht seine Schuld war, zum Beispiel, dass er einem nicht tauglichen Feuerwehrmann einen solchen Einsatz zugemutet hat.
Also ist auch nicht der Einzelne für seine Untersuchung verantwortlich, sondern der Arbeitgeber, sprich die Komune, Stadt, Kreis etc.
Im täglichen Leben mag es so aussehen, dass - per Vereinbarung zwischen den Dienstherren und den Feuerwehrangehörigen - sich die Einzelnen selbst um diese Termine kümmern, weil es so einfach praktischer ist. Tatsächlich muss aber der Chef jedesmal nachprüfen, ob der von ihm mit einer Aufgabe Betraute auch für diese Aufgabe geeignet ist.
Gruß, Mr. Blaulicht