Frag doch einfach nach ;)
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Frag doch einfach nach ;)
Moin moin,
ich denke, dass die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister als obersten komunalen Vorgesetzten der Feuerwehr sehr wohl eine Dienstanweisung diesbezüglich erlassen kann. Allerdings kann man solche Missstände bei bestehender Personalknappheit bei Feuerwehreinsätzen mit Sicherheit über die Presse "anprangern".
Gruß, Mr. Blaulicht
wohl eher nicht. Alle Satzungen,Erlässe, Dienstanweisungen etc. müssen im Einklang mit der jeweiligen Gesetzgebung stehen. Sprich, eine Kommune darf sich nicht darüber hinwegsetzen.Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Suche mal weiter....
Hallo !
Die Gemeinde möchte ich erleben die von ihrer Feuerwehr erwartet das, wenn der Arbeitnehmer seine Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber gegenüber der Gemeinde geltend macht, diese nicht zum Einsatz kommen sollen, weil dafür ja Kosten entstehen die die Gemeinde aber beim Versicherer bzw. Verursacher oder Besteller des Einsatzes wieder zurückholt.
Das wäre dann Betrug gegenüber dritten(Versicherung,Verursacher), kosten geltend zumachen die dann nicht weiter gegeben werden !!
So hört sich, das für mich, aus der Fragestellung heraus an...
MfG
Hallo,
Ich würde sagen das kommt ganz auf die Umstände an.
Die Stadt/Gemeinde hat für ausreichenden Brandschutz zu sorgen.
Dazu gehört (Theoretisch) das eine ausreichende Anzahl an Kräften zur Verfügung steht.
Der Oberste Chef der FW kann natürlich anordnen das bestimmte PErsonen nicht bei Alarm kommen sollen. Wenn dies nicht so währe, dann bräuchte man ja auch nur eine Schleife für alle!
Wenn jetzt auch ohne das die z.Zt. arbeitenden FW´ler eine AUSREICHEND STARKE Personaldecke VERFÜGBAR ist, DANN denke ich kann der Vorgesetzte durchaus entscheiden: NEin du zwischen 8.00 und 18.00 nicht bzw. nur bei Vollalarm.
Geht der FW´ler trotzdem, so hat er das auf eigene Veranlassung, gegen die ausdrückliche Anweisung getan, und hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. (AG bekommt kein Geld, muss aber auch nichts fortzahlen)
Ein RECHT AUF EINSATZ habe ich noch in keinem BRandschutzgesetz gesehen...
Ein Betrug kann ich da nicht erkennen, da entweder nach Fallpauschalen oder nach Anzahl der eingesetzten Kräfte abgerechnet wird. Mir ist keine Abrechnung bekannt wo nach Schülern, Arbeitern und Arbeitslosen unterschieden wird!!!
Wenn die geforderte Leistung auch ohne Lohnausfall erbracht werden kann, ist es eine reine Entscheidung der Kostenminimierung und in Zeiten Knapper kassen auch gerechtfertig.
Wobei Ich grundsätzlich FÜR Lohnausfall bin, freilwillig heißt nicht UMSONST!
(Wenn ich mich bei der BW freiwillig für einen Auslandseinsatz melde, bekomme ich noch einen dicken BAtzen oben drauf, NEBEN meinem normalen Sold)
Und mir sollen zumindest dadurch keine NAchteile in FORM von realen Lohnverlust entstehen. Wenn es keinen Lohnausfall gäbe, dann könnte ich ansonsten auch sagen jeder bringt zum Einsatz 150Eur. pro Tag bar mit, ist am Monatsende dasselbe! Nur wenn kein Lohn ausfällt/ausfallen muss, dann braucht auch nichts bezahlt zu werden.
ABER:
ISt die Tagesalarmstärke NICHT im ausreichendem Maße mit genügnd Reserve gesichert, dann sehe ich keine Möglichkeit gewisse Leute Quasi abzubestellen, da diese ja wirklich benötigt werden.
DAs gibt dann tatsächlich wohl keine Rechtsgrundlage mehr her.
Gruß
Carsten
Und wo steht, dass alle kommen müssen, wenn alarmiert wird?Zitat:
Zitat von Teletector
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich würde mit meinem Arbeitgeber(der zahlt mir für geleistete Arbeit Kohle!) fragen und auch den Wehrführer ansprechen , wenn keine Regelung getroffen wird gehe ich Arbeiten (möchte kein Hartz IV Empfänger werden)
Gruß Michael
Für Niedersachsen steht dies im Niedersächsischem Brandschutzgesetz.Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Dort sind u.a. die Rechten und Pflichten eines Freiwillen FW-Angehörigen geregelt.
Z.Bsp. steht da auch, dass der Arbeitgeber die entgangene Arbeitszeit ersetzt bekommt.
Grüße vom Murxer
Moin moin,
das mag sein, aber wo steht, dass jeder Feuerwehrmann bei Alarmierung kommen muss?
Gruß, Mr. Blaulicht
Wie schon mein Vorredner weiter vorne beschrieben hat, unter §11, Absatz 4.Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Sinngemäß: "...Mitglieder der freiwilligen FW sind verpflichtet an , Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen teilzunehmen."
Da dieses Gesetz für jeden FW-Angehörigen anzuwenden ist, muss auch jeder bei Alarmierung am Einsatz teilnehmen.
Grüße vom Murxer
Moin moin,
es gibt da keine Ausnahmen (Aufsichtspflicht o.ä.)? Das heißt, jeder Klemptner, der gerade bei einem Wasserrohrbuch ist, muss seine Arbeit verlassen, um zu einem Feuerwehreinsatz zu gehen? Gilt das auch für Lehrer, Kindergärtnerinnen etc.? Oder hauptamtliches Rettungsdienstpersonal? Darf ein Disponent die Leitstelle verlassen (quasi, nachdem er sich selbst angepiepst hat), wenn er Mitglied der betroffenen Feuerwehr ist?
Und wie sieht´s bei Krankheit aus? Muss ich auch mit einem gebrochenen Fuss zur Feuerwehr? Oder betrunken?
Ich kann mir gut vorstellen, dass es Dienstanweisungen geben DARF (über den Sinn und Unsinn will ich hier gar nicht diskutieren), die das Fernbleiben von der Arbeit zu "Feuerwehrzwecken" untersagt. Und genau so kann ich mir auch vorstellen, dass so eine Dienstanweisung von seiten der Feuerwehr (durch den Bürgermeister o.ä.) kommt.
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo,
Also ich verstehe den entsprechenden Paragraph so, dass ein FFW´ler zu für Ihn angesetzten Übungen, Diensten und Alarmierungen kommen muss.
Das dürfte ja in jedem Bundesland so gelten.
Allerdings denke ich verbietet dieses Gesetz nicht, dass der Wehrführer bestimmen kann, das gewisse Personen zu gewissen Zeiten NICHT kommen sollen.
Trifft er diese Anordnungen, so würde der Alarm für diese Personen einfach nicht gelten, diese würden also schlicht und einfach nicht alarmiert sondern höchstens durch das Piepen des Melders Informiert und hätten demzufolge weder eine Einsatzpflicht, noch einen Anspruch auf freistellung gegenüber Ihrem Arbeitgeber, der deshalb wiederum keinen Anspruch auf Lohnausfallerstattung hat.
Würde man das Gesetz so auslegen, das jeder FW´ler zu JEDEM Alarm kommen müsste, so dürfte es ja keine Gruppenbildung, wechselnde Bereitschaften und Tag/Nacht unterscheidungen mehr geben.
In jeder Gemeinde nur noch eine RIC/Schleife für alle.
Und zum Brand der freistehenden Mülltonne auf dem Schulhof rücken dann 45 Mann aus, wovon die Hälfte beim Nichtstun 30Eur. die Stunde kostet.
Gruß
Carsten
Huiuiui, wenn des wirklich der Fall wäre (was natürlich keiner hofft), dann denke ich, dass in so einer entsprechenden FW der Dienst eingestellt wird / werden kann.Zitat:
Zitat von QuattroFW
Hi,
wenn es so ist, dass dann der Dienstbetrieb gefährdet währe, dann geht das natürlich keinesfalls.
Ich glaube das bezweifelt hier wirklich KEINER!!!
Aber es gibt ja durchaus, wenn auch selten, Wehren, wo auch ohne die sich gerade an der Arbeitstelle befindlichen Aktiven eine mehr als ausreichende Personaldecke besteht.
Was sollte dagegen sprechen wenn in einer solchen Situation die arbeitenden Aktiven ersteinmal in der zweiten Reihe stehen. Dieses dient ja zudem nicht nur der Gemeinde, die dadurch Geld spart und dieses für andere ZWecke wieder ausgeben kann(Es wird ja pauschal abgerechnet), zum anderen dient es aber auch dem AN, der nur noch bei wirklich großen Sachen die Arbeitsstelle verlassen muss und so den Ärger im Betrieb absolut minimiert.
Gruß
Carsten