ACK. Aber einfach so weiterfahren könnte IMO in die Hose gehen.Zitat:
Zitat von hannibal
Druckbare Version
ACK. Aber einfach so weiterfahren könnte IMO in die Hose gehen.Zitat:
Zitat von hannibal
taschenatlas rettungsdiest wars glaub ich , sonst muß ich morgen noch mal schauen
Da drängen sich mir die Fragen auf:Zitat:
Zitat von Christoph41
1. Warum muß ein HLF mit 1/8 First Responder fahren??
Stichwort "VU mehrere" ist für mich ein 'normaler' VU und hat nix mit FR zu tun oder?
2. Wir rücken nachts nahezu immer mit 1/7 aus Tags über sogar 1/5;1/6 (okay Tagsüber sind wir vermutlich nicht die ersten an der Einsatzstelle)
aber wofür sind die die 1-2 Leutz SO unverzichtbar?
Kein Angriff oder ähnliches, zzt. nur nicht nachvollziehbar :-)
Dann solltet ihr mal nach der neuen FwDV 3 üben, selbst die Feuerwehrführung hat mittlerweile erkannt, daß ein Gruppenfahrzeug am Tag mangels Personal oft nur noch als Staffel ausrückt.Zitat:
Zitat von Christoph41
Ihr habt kein Recht der Welt eine Straftat zu begehen, da nützen auch keine Sonderrechte. Und auch ihr seid in der Feuerwehr ersetzbar und genau deswegen greift auch kein rechtfertigender Notstand mehr.
Moin Alarma,Zitat:
Zitat von alarma
zu 1. - ich habe es fast befürchtet, dass meine Aussage bzw. die Ergänzung des Satzes mit den Worten "First Responder" zu missverständlich war.
Da stimme ich 100% mit dir überein - das HLF kommt zur technischen Hilfe, welche natürlich medizinische Erstversorgung und die vorbereitung der Personenrettung mit einschließt. Das hat mir FR nichts zu tun.
zu 2. - hast du schon einmal eine Gruppe bei einer solchen Einsatzlage geführt? Natürlich geht nicht alles immer nach Lehrbuch, aber der Personalbedarf sprengt alle Grenzen. Wir fahren wenn irgend möglich immer mit einer vollen Löschgruppe raus. Das funktioniert auch tagsüber, wenn auch eventuell mit den erwähnten 1-2 Minuten Wartezeit. Und ich würde auch noch 3 Minuten oder länger warten. Ich habe es selbst erlebt was es bringt mit zu wenig Personal an eine Einsatzstelle zu kommen. Da sind die paar Minuten nichts.
@Alex22:
FwDV 3 ist bereits ein großes Thema bei uns, aber wie schon erwähnt:
Wir haben das Personal um auch das erste Fahrzeug mit 1/8 zu besetzen. Mir tut der Einsatzleiter Leid, der einen größeren Brandeinsatz oder eine technische Hilfe mit mehreren Verletzen mit einer Staffel beginnen muss.
Danke für Eure Beiträge und Einschätzungen!
Gruß Christoph
Sorry so nen großen Schei* hab ich schon lange nicht mehr hier gelesen.Zitat:
Zitat von Christoph41
Lieber wartet man "DREI" in Zahlen nochmal 3 Minuten auf den 9 Mann? aber hauptsache man fährt voll besetzt raus?
Ist jetzt nicht dein Ernst?
Du weißt schon was 3 Minuten sind, oder? die entscheiden zwischen Leben und Tod oder ob nur ein Mülleimer brennt oder das Haus fast in Vollbrand steht.
Hallo Alex22,
ja es ist mein voller Ernst! Aber was du nicht Wissen und Kennen kannst, sind die Umstände, die Struktur und die Alarmpläne in meinem Bezirk.
Ich muss mich Entschuldigen dass ich in einem kleinen Beitrag nicht die gesamte Alarm und Ausrückeordnung des Stadtgebietes darlegen kann mit allen Ihren Sonderfällen. Aber du kannst mir glauben dass ich mir meine Aussagen sehr gut Überlege und auch die Führung im Einsatzfall.
Sehr gut überlegt hast DU Dir deine Antwort wohl nicht, wenn schon im ersten Satz das Wort "Sch..." gebrauchst, und trotz Unkenntnis der Situation ein Pauschalurteil abgibst.
Vielleicht sollte ich kurz noch erwähnen, dass bei einer solchen Lage BEI UNS die Einsatzstelle immer von 3 Stützpunktwehren angefahren wird, teils mit sehr Ähnlichem Anfahrtsweg (ELW und auch VRW). Ich habe sehr viele Erfahrungen diesbezüglich gesammelst. Ein qualifiziertes Einsatzmanagement bei solchen Lagen erfordert Personal.
Achtung: Diese Aussagen beziehen sich auf größere Einsätze, hat mir FR gar nicht zu tun. Wir haben mehrere RA in der Abteilung und es kann vorkommen dass wir zur Medizinischen Erstversorgung auch bei Internistischen Notfällen gerufen werden.
Alex sei so gut, und beschränke Dich auf das Thema mit dem Wegeunfall- also nicht falsch verstehen, ich diskutiere sehr sehr gerne über solche Dinge. Aber in diesem Thread bringt das wirklich nichts und ich habe auch nicht die Zeit hier Ausrückeordnungen zu diskutieren.
Gruß Christoph
um eins klarzustellen- die ffw hat auf der anfahrt zu dringlichen einsätzen zum gerätehaus sonderrechte.
es gibt aber regionen wo dies per dienstanweisung verboten ist.
das bundesrecht dominiert aber, und somit endet eine ordnugs oder strafrechtsprüfung mit dem subsummieren des !§ 34 stgb!, analog siehe owig.
dies ist in der rechtssprechung gefestigt.
ein ausschluß aus der ffw ist somit rechtlich mit hoher wahrscheinlichkeit auch nicht haltbar.
ich denke den § 34 muß ich hier nicht noch einmal definieren, und auch nicht wie er zu interpretieren ist.
weiter ist meiner meinung (und meiner strafrechtsausbildung) nach die Vu - flucht nach dem anruf ( soviel zeit muß vor ort sein-110)bei der pol ausgehebelt. würde es die pol anweisen, würde ich aber an der schadensstelle verbleiben.
ich würde mich freuen wenn die sonderrechtsdiskussion endlich ein ende hätte, die ffw kann die sonderrechte nicht untersagen. das problem ist nur das der ffw angehörige sie den anderen verkehrs-tn nicht zeigen kann.
da es ja wie man weiß genug bumsbirnen in der fw gibt, die im straßenverkehr ausrasten würden wenn sie hören würden das sie sonderrechte haben, muß man halt irgendwas in den raum stellen ,um das schlimmste zu vermeiden.
die ausbildung in der ffw ist halt meist ein besserer umtrunk und keine rechtliche überprüfung von maßnahmen und verhaltensweisen.--leider--
bitte nicht sauer sein, ich spreche aus erfahrung.
ps..nach 5 minuten atemstillstand ist in der regel feierabend...was sind da 3 minuten???????????????????????????????????????!!!! !!!
zum Thema:
Wir hatten einmal einen derartigen Fall: winterliche Straßenverhältnisse. Ein Kamerad beim Abbiegen die Kontrolle verloren und in ein gemauertes Bushaltehäuschen gefahren. Da das nur noch ca. 100m vom GH entfernt war, ist er ausgestiegen (war kein allzu schlimmer Aufprall-->unverletzt) und zum GH gelaufen. An E-Stelle (BMA) einen Polizisten angesprochen und Unfall gemeldet.
Gab keine Komplikationen; auch nicht von der Gemeinde, der das Häuschen gehörte. Nach ein paar Wochen wurde es abgerissen, da es eh keine Funktion mehr hatte. Was die Kosten angeht, muss ich Bedarfsfall den Kameraden mal fragen, ob er eine Rechnung von der Gemeinde bekommen hatte. (was ich allerdings nicht annehme)
betr Einsatztaktik
Es ist sicherlich schwer eine fremde AAO nur Via net auseinanderzuklamüsern
seit aber getrost es gibt FF die N U R mit vollbesetztem Zug ausrücken;
betr Warten bei Eigenunfall
Es gab ein Urteil das ein Verkehrsteilnehmer eine angemessene Zeit nach einem Unfall an der Örtlichkeit zu verbleiben hat.
Anschliessend ist die Pol zu verständigen
in diesem Fall ist meines Erachtens nach die angemessene Zeit sehr gering; wenn bei schnellstmöglicher Meldung an die Pol handelt es sich nicht um unerlaubtes Entfernen
Wichtig ist aber das man vorher sich mit der Polizei kurz zu schliesen ob diese die Meinung auch teilt und ggf ein gemeinsames Proc festzulegen.
Damit sollten dann alle Klarheiten bereinigt sein
Sorry, aber hier geht es nicht um Sonderrechte.Zitat:
Zitat von thorben1248
Die angessene Zeit warten bezieht sich nicht auf wie eilig du es hast, sondern auf wann könnte der Unfallgegner kommen.Zitat:
Zitat von hannibal
quizfrage:
gab es dazu schon ein Urteil
@ alex22
ein komplettes LF wegen Sachschaden aus dem Verkehr zu ziehen find ich recht mutig..
Warum denken hier manche, nur weil sie in der Feuerwehr sind stehen sie über den Gesetzen?
Ich stehe nicht über den Gesetzen, ich finde das hier ist eine Auslegungssache..
und das man nicht einfach weg fahren sollte sondern vorher sich schlau machen wie die Rechtslage ist und wie die örtliche Pol sie auslegt