Irrelevant.Zitat:
Zitat von WernerG
Eine Ausnahmegenehmigung für den §55 Abs. 4 StVZO kann der "TÜV" sicherlich nicht erteilen. Die DIN 14610 regelt die weiteren technischen Details.
MfG
Frank
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Irrelevant.Zitat:
Zitat von WernerG
Eine Ausnahmegenehmigung für den §55 Abs. 4 StVZO kann der "TÜV" sicherlich nicht erteilen. Die DIN 14610 regelt die weiteren technischen Details.
MfG
Frank
das system muss man m.e. nicht ändern nur ergänzen
1. yELP find ich für die POL ne ganz dolle Sache aber halt nur da
2. Farbe, gor sei dank sind die Zeiten vorbei in denen sogar die Felgen schwarz lackiert wurden. Sehen und gesehen werde. Deshalb FZG auch in der FW Silber kaufen, bekleben, Auch nit Kontrastfarben d.h. rot mit gelber Streifen macht in NRW ne BF mit nem großen D, weiss nur nicht mehr welche
3. Konturmarkierung, haben wir an den neuen RTW super sache um gesehen zu werden kostet auch nicht zu viel
4. Mehr Licht. Sagte schon Schiller. § Blaulichter sind bei häufig benutzen Fahrzeugen zu wenig, Frontblitzer und zusätzliche LED Module sind kein unötiger scheiß!
Nachtrag: ausserdem müssten bei einem Neuen System unendlich viele Privat PKW mit anderen unrechtmäßigen SOSI ausgestattet werden. Das Kostet. Wo sollen die Leute das gelg hernehmen?
Es sei denn es wird von noch weiter "oben" bestimmt das es so sein soll...Zitat:
Zitat von F64098
Eben. Du wirst in Südhessen und Nordbaden sehr sehr viele Fahrzeuge finden, die mit amerikanischem Sondersignal fahren, nämlich Feuerwehr, Krankenwagen und MP der US Armee.Zitat:
Zitat von Hasenmelker
Übrigens fuhren (und fahren?) die Feldjäger in den USA und Kanada nicht mit europäischem SoSi durch die Gegend...
in irgendeiner Zeitung stand das die Amis wenn sie Leitern für Amerika bei Metz kaufen unbedingt Pressluft Fanfaren haben wollen.
Zitat:
Zitat von Ebi
Ich kann nur wiedergeben was mir damals gesagt wurde. Und das war das an ein paar wenigen Autobahnpolizeifahrzeugen Rote Rundumkennleuchten getestet wurden.
Vielleicht hast du es einfach nur nicht mitbekommen. Wenn in NRW irgendwo ein Feuerwehrauto mit Lila Rundumkennleuchte rum fährt krieg ich das auhc nicht mit *gg
Also rote Kennleuchten halte ich auch für ein Gerücht, aufjedenfall für Hessen.
Die einzigen Änderungen die es diesbezüglich gab, ist ebend jenes ''YELP'' (AnhalteSignal) und den intergrierten ''Suchscheinwerfer'' in der RKL..
Gruß
-Z L-
hhmm wer weiss. Hatten die jedenfalls damals gesagt. Das ist jetzt bestimmt auch schon 4 Jahre her.
Und wenn sie es 10 mal gesagt haben..Zitat:
Zitat von tower911
auch vor 4 Jahren ... bis heute ... gab es und gibt es das in HE nicht.
mfg
Ebi
Die Polizeifahrzeuge, die mit dem "Yelp"-Siganl und dem Scheinwerfer nach vorne ausgestattet sind/waren haben auch ne rote Blitzleuchte im Balken nach vorne, die zusätzlich zum anhalten auffordern soll. Diese rote Lampe sieht man allerdings von außen nicht sofort, da sie hinter dem grünen Gitter sitzt.
Bei der BF Erfurt fährt übrigens ein VRW mit amerikanischem Signalhorn.
Kann man hier im Einsatz sehen: http://web223.rom073.server4you.de/lz1.wmv
Der Link stammt von der Seite http://www.blauvideo.de
Hi,
ja das ist klar mit der roten Leuchte.
Aber es ging ja um rotes Rundumlicht in Verbindung mit blauem.
Und das gibt es nun mal nicht.
Ebi
Bild: YELP
Dieses YELP is ja genau so verbaut wie die BSX Blitzer bzw das legendäre NA schild quasi hinter der Gitterplatte
was ich sehr geil finde sind die DOWN lights
Hey,
mal ne Frage nebenbei:
Darf ich mir diese Signal so ohne weiteres auf ein Neues FW-Fahrzeug schrauben und betreiben oder bedarf das einer gesonderten Genehmigung ?
Ist das irgendwo geregelt ?
Gruß
-Z L-
Hoi,
Ja, ist es ;) nämlich in der StVZO *g* Der "Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung" :) wär hätte es gedacht *hihi*
Naja, auf jeden Fall gibts da nen Paragraphen der das mit Blaulich und Martinshorn (Wechseltonhorn usw.) Regelt. oder warens 2 Paragraphen für jeden einen? Glaub schon ;)
Wenns dich mehr inter essiert einfach mal google bemühen und nach der StVO und der StVZO suchen :)
MfG Fabsi
Hallo,
Auszug aus der StVZO:
§55 (auszug)
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
Ergo: Keine Sirenen auf zugelassenen Fahrzeugen. Und wenn es doch jemand aufgrund einer Ausnahmegenehmigung hat, dann hat er kein Wegerecht nach §38 StVO, da er dafür das Einsatzhorn braucht!