Moin moin,
Wer lesen kann, ist klar im VorteilZitat:
Original geschrieben von blue-devil-lg
Zum Glück waren beide Polizei-Kanäle auf Grund von Störungen gerade geblockt ...
Gruß, Mr. Blaulicht
Druckbare Version
Moin moin,
Wer lesen kann, ist klar im VorteilZitat:
Original geschrieben von blue-devil-lg
Zum Glück waren beide Polizei-Kanäle auf Grund von Störungen gerade geblockt ...
Gruß, Mr. Blaulicht
@ ebi und nobbi
Der Polizeikanal hatte den ganzen Abend ständig den Scanner blockiert, weil immer wieder Träger ohne Inhalt erkannt wurden, dafür habe ich dann diese nette Taste "L/O" auf meinem Scanner!
Letzte Nacht habe ich lediglich den Feuerwehrkanal angehabt (was mich eh am meisten interessiert und das "Gesabbel" der Polizei viel zu oft den Scanner blockiert) und konnte deshalb auch nicht hören, dass mein Kennzeichen abgefragt wurde. Der Gedanke, dass das noch kurioser gewesen wäre, kam mir allerdings auch schon.
Wer meint die Story wäre gefakt, soll meinetwegen denken was er will. Ich weiß was letzte Nacht bei mir los war und das mein Auto jetzt mit kaputter Heckscheibe in der Werkstatt steht. Ich wollte ja auch lediglich wissen, ob es andere hier gibt die ähnliche Situationen schon erlebt haben.
Schönen Abend noch,
Lars
Hallo,
gab in der Nachbarstadt einen der wurde mit seinem Auto angehalten (AVK) und dann hörten die Polizisten plötzlich den Funk im Auto weil der Angehaltene vergessen hat den Funk auszumachen....
Witzig
1. Wer von euch glaugbt das die deutsche Polizei, die genug mit richtigen Verbrechern zu tun hat, im Internet surft und irgendwelchen BOSlern, die über die strenge schlagen Verfahren an den hals texten. Gibt es irgendwo in diesem Forum einen ernsthaften BEweis dafür?
2. Ansonsten wie die Pinguine in MADAGASGAR:
lächeln und winken
@ hannibal:
Mein Reden! Solange die Polizei einen nicht auf frischer Tat erwischt, sehen die bestimmt nicht den Handlungsbedarf.
@ Christian:
Weißt Du ob es für denjenigen Konsquenzen gegeben hat?
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es auch Polizisten gibt, die mit einer mündlichen Verwarnung die Sache beruhen lassen, solange man denen nicht dumm kommt und glaubhaft erklären kann, dass man den Sacnner nur zum Spaß benutzt.
Sprich: Keine Absicht hat schnell als Gaffer zu einer Unfallstelle zu fahren oder ähnliches.
Da unsere Polizei hier z.B. sehr positiv auf die Feuerwehr zu sprechen ist, lässt sich da vermutlich über einiges reden. Und jetzt bitte keine blöden Bemerken a la "laut TKG und TRBOS ist das aber eine Starftat u.s.w.", denn ich denke das Wissen wir alle hier, aber es sind halt auch nicht alle Polizisten sture Paragraphenreiter!
Lars
@Lars,Zitat:
Original geschrieben von blue-devil-lg
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es auch Polizisten gibt, die mit einer mündlichen Verwarnung die Sache beruhen lassen,
Und jetzt bitte keine blöden Bemerken a la "laut TKG und TRBOS ist das aber eine Starftat u.s.w.", denn ich denke das Wissen wir alle hier,
aber es sind halt auch nicht alle Polizisten sture Paragraphenreiter!
Lars
welche Art von Bemerkungen hättest denn gerne ?? Nur die, die nach deinen Vorstellungen sind ?
Ganz so einfach ist es nicht, denn du hast ja richtig erwähnt: es ist eine Straftat !
Bei einer Straftat m u s s die Polizei handeln. Sie hat keinen Spielraum: mündliche Verwarnung oder Anzeige, sie muss die Anzeige durchziehen, sonst mach sich der Polizeibeamte strafbar, das hat nichts mit sturen Polizisten zu tun.
mfg
Ebi
Hallo
Also wenn ich das so lese bekomme ich Angst ;) Ihr seit da aber sehr lässig was das abhören von Behördenfunk mittels einen Funkscanner angeht.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, ein paar Gerichtsurteile rauszusuchen.
Urteile:
Amstgericht Homburg
Abhören des Polizeifunks kann teuer werden
Das Amtsgericht Homburg-Efze hat am 19. Juli 2004 einen türkischen Staatsangehörigen aus dem Raum Homberg-Efze wegen Abhören des Polizeifunks in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Nachdem bei einer Hausdurchsuchung der betriebsbereite, mit BOS-Frequenzen programmierte und an eine Breitbandantenne angeschlossene Scanner vorgefunden wurde, gestand der nicht vorbestrafte Angeklagte im Jahre 2003 in einem Zeitraum von etwa zehn Monaten zwei Mal Polizeifunk gehört zu haben. Der Angeklagte wurde in der Hauptverhandlung anwaltlich nicht vertreten. Das Urteil ist rechtskräftig. ( AG Homberg-Efze 2620 Js 38051/03 Ds ).
mitgeteilt von:
Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
AMTSGERICHT STUTTGART BAD CANNSTATT
URTEIL
B4 Cs 2278/02
Strafsache gegen
den am XX.XX.XX in XXXX geborenen, in XXXX, XXXX wohnhaften geschiedenen Ingenieur XXXX XXXX
wegen unerl. Abhören von Nachrichten u.a.
Das Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt hat in der Sitzung vom 21. März 2003, woran teilgenommen haben
Richter ------
als Vorsitzender
Oberstaatsanwalt ----
als Beamter der Staatsanwaltschaft
Rechtsanwalt -----
als Verteidiger
Justizsekretär --------
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
1.
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Abhörens von Nachrichten und Nötigung zu der
Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30,-- Euro, insgesamt 2.100,-- Euro verurteilt.
Bremen: 3600 Euro Geldbuße für Abhören des Polizeifunks
Der 44-jährige Walter S. aus Bremen muß 3600 Euro Geldbuße zahlen, weil den Polizeifunk abgehört hatte.
Der Frührentner war der Polizei aufgefallen, als er an einem Einsatzort Videoaufnahmen machte, die er an private Fernsehsender verkaufen wollte. Die Beamten entdeckten in seinem Fahrzeug einen Decoder und einen Funkscanner in ausgeschaltetem Zustand, der aber auf eine Polizeifrequenz eingestellt war. Die Polizisten erstatteten Anzeige wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz, und so landete der Fall vor dem Bremer Amtsgericht.
Der Amtsrichter erklärte, dass der Besitz eines Scanners nicht strafbar sei, wohl aber das Abhören des Polizeifunks. Weil der Angeklagte geständig war, bot ihm der Richter an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 3600 Euro einzustellen. Damit war der Angeklagte einverstanden. Der Scanner und der Decoder wurden eingezogen.
***********************************************
Also gebe euch einen guten Rat, seit vorsichtig in Bezug auf Funkscanner/Handscanner/Tischscanner und was es sonst noch si gibts.
Gruß Uwe
Mich würde mal interessieren wie die ersten zwei Fälle der Polizei bekannt wurden??
@ Ebi:
Die Polizei muss auch handeln, wenn jemand zu schnell, ohne Gurt, mit Handy am Ohr etc. Auto fährt, aber auch da habe ich schon in einigen Fällen persönlich erlebt, dass es nur eine mündliche Verwahnung gegeben hat. Die gleiche Möglichkeit besteht also auch, wenn die Polizei der Meinung ist, dass von dem Scannerbeseitzer keine Gefahr oder Bedrohung (z.B. der Scannerbesitzer im Beitrag von Hauptlöschmeister, der mit der Kamera) ausgeht und die Polizisten freundlcih sind.
Ich denke, die meisten hier sind sich der eigentlichen Gefahr bewusst, der wir uns aussetzen, aber im Normalfall habe ich z.B. nicht mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen.
Gruß,
Lars
@Lars,Zitat:
Original geschrieben von blue-devil-lg
@ Ebi:
Die Polizei muss auch handeln, wenn jemand zu schnell, ohne Gurt, mit Handy am Ohr etc. Auto fährt
Lars
nein eben nicht.
Es ist ein Unterschied ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wie das, was du oben erwähnt hast , da hat die Polizei einen gewissen Spielraum, sie kann.......(Opportunitätsprinzip)
oder eine Straftat . Hier besteht kein Spielraum,(Legalitätsprinzip).
die Polizei muss....... § 163 StPO (sri aber ich musste den § angeben).
mfg
Ebi
OK, vermutlich hast Du damit recht, aber wir sind eigentlich schon ziemlich weit vom Eigentlichen Thema entfernt.
Überschrift ist ja eigentlich "Glück gehabt", sprich: Ich bin mir der Gefahr, der ich mich mit meinem Scanner aussetze, durchaus bewusst. Aber wie einige ja auch schon geschrieben haben, hat die Polizei vermutlich besseres zu tun, als in irgendwelchen Foren oder ähnlichem nach Straftätern bzgl. BOS-Funk zu suchen.
Die Hauptgefahr denke ich, besteht immer noch darin durch einen blöden Zufall auf frischer "Tat" erwischt zu werden, was mir fast passiert wäre. Daher auch das Thema: Glück gehabt!
Ist es denn so selten, dass man nur knapp am entdeckt werden vorbeischrammt, dass sonst niemand anderes eine Geschichte dazu hat?
Lars
Tach zusammen !
Bei einer Verkehrskontrolle staunten die Kollegen nicht schlecht, als Sie ein 8B-1 auf dem Rücksitz liegen sahen. Da ich aber auch mein Werkzeug und anderes Einbaumaterial ( das aber alles im Kofferraum ) dabei hatte war die Kontrolle ruck-zuck überstanden... die haben nicht mal mehr nach Führerschein und Fahrzeugpapieren gefragt, gleich die erste Frage war "was haben Sie da für ein Gerät im Auto, was machen Sie damit ?" Kurz erklärt was Sache ist, Werkzeug und Auftragsschein im Kofferraum gezeigt und schon war der Scanner auf dem Beifahrersitz keine Rede wert...
~Joe~
Hallo Joe,
ich glaube, dass deine Geschichte gefakt ist. *gggg*Zitat:
Original geschrieben von Joe aus Hö
Tach zusammen !
Bei einer Verkehrskontrolle staunten die Kollegen nicht schlecht, als Sie ein 8B-1 auf dem Rücksitz liegen sahen. Da ich aber auch mein Werkzeug und anderes Einbaumaterial ( das aber alles im Kofferraum ) dabei hatte war die Kontrolle ruck-zuck überstanden... die haben nicht mal mehr nach Führerschein und Fahrzeugpapieren gefragt, gleich die erste Frage war "was haben Sie da für ein Gerät im Auto, was machen Sie damit ?" Kurz erklärt was Sache ist, Werkzeug und Auftragsschein im Kofferraum gezeigt und schon war der Scanner auf dem Beifahrersitz keine Rede wert...
~Joe~
Erst ist es der Rücksitz und dann der Beifahrersitz, alles sehr unglaubwürdig! *ROFL*
Gruß
Sebastian, der sich einfach nicht zurückhalten konnte!
Servus!
Der Hobbyermittler hat aber vernachlässigt, dass Joe einmal von einem 8B-1 auf dem Rücksitz und das andere Mal von einem Scanner auf dem Beifahrersitz geschrieben hatte...
Gruß
Alex
Hallo Quietschphone,
so schnell wird man nachlässig!
Mea maxima culpa!
Gruß
Sebastian