"Der Rettungsdienst" ist i.d.R. eine Aufgabe des jeweiligen Landkreises oder eines Zweckverbands.Zitat:
Original geschrieben von Rettungsbaby
Hi,
ich bin nachwievor der meinung dass auch die Feuerwehr dem "Rettungsdienst" angehört.
Die Feuerwehr ist eine Aufgabe der Städte und Gemeinden.
Von daher paßt das schon organisatorisch nicht unter einen Hut.
Daß es evtl. kreisfreie Städte mit BF, Trägerschaft des RD und Nichtmitwirkung der BF im RD gibt, kann durchaus sein. Aber auch hier gehört die Feuerwehr nicht zum RD obwohl der Aufgabenträger für beide Bereiche identisch ist.
Letztlich muß man sich mal das jeweilige Rettungsdienstgesetz durchlesen. Eine grundsätzliche Zugehörigkeit "der Feuerwehr" zu "dem Rettungsdienst" ist jedoch ausgeschlossen.
MfG
Frank