Ist etwas OT, aber mancher ist hier wohl etwas blauäugig...
OT
Zitat:
Zitat von
hias
Beispiel wenn ich jez schreib ich will ein LF20/16 mit zwei Geräteräumen pro Seite dann können einige Hersteller schon mal gar nicht anbieten weil sie das nicht bauen können, trotzdem ist die Ausschreibung rechtlich korrekt...
Und wenn das ein entsprechender Hersteller in den falschen Kragen bekommt, dann wartet Ihr mit der Beschaffung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens (2-5 Jahre, wenns blöd läuft, bis Du erneut ausschreiben darfst!) wegen unerlaubter Ausschreibungskriterien etc. - "nur 2 Geräteräume" musst Du erst mal einsatztaktisch und vor allem gerichtsverwertbar begründen können... Der Wettbewerb wird härter...
Wenns einmal geklappt hat, heißt das nicht, in Zeiten europaweiter Ausschreibungen, das nächste Mal klappts wieder.
Übrigens manche Hersteller ausschließen - "ausschließen" gibts nicht, Konventionalstrafen wegen zu langer Lieferzeiten etc. gibts schon...
Gut, ich muss zugeben, jeder kann in seine Ausschreibung schreiben, was er will, wenn es nur vor Gericht tatsächlich auch begründbar (nach örtlichen Gegebenheiten, hihi) ist...
Ich warte auf das erste HLF10/20 mit 18t Fahrgestell. (Oder gibts das schon, natürlich nach örtlicher Gegebenheit??)