mit grünlicht zum gerätehaus!!!
Hallo,
ich habe gehört das man in mehreren Landkreisen in Bayern ab dem 01.01.2004 mit dem privat PKW mit einem grünen Rundumlicht oder Frontblitzer (grün) von Zuhause zum Gerätehaus im Einsatzfall fahren darf.
Weiß jemand von euch darüber bescheid?
Wo darf man das machen?
mfg
gull
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
@ alex22: lies mal ganz genau alle vorschriften die das Bay IM dazu erstellt hat und du wirst sicher nicht finden, das du bei nem normalen FW einsatz das zeug nutzen darfst!!!
ich such mal schnell auf ner internen BRK seite, da ist das alles recht nett mit den schreiben des IM vorhanden.
ich häng das an...
@ etienne: was is den daran so schlimm, wenn das streng gehandhabt wird? und das andere länder das nicht machen, naja, dafür können wir bayern ja nix!
Balulicht und Einsatzhorn wie in USA
Hallo!
Also, ich denke auch wie Alex22 das viele, nicht die meisten, aber viele hier gerne Blaulicht und Einsatzhorn an ihrem PKW hätten ( oder sogar haben ).
Ich würde die Ausrüstung auch befürworten, allerdings mit den entsprechenden Auflagen, Technisch gesehen wie auch rechtlich. Wie diese im einzelnen aussehen könnten muss weiter eroiert werden, ich kann natürlich auch die negativen Seiten nachvoll ziehen und verstehen...
Aber dennoch bleibt es ein Wiederspruch in sich, man als Feuerwehr oder DRK oder THW oder was auch immer ( jaja auch DLRG ) auf der einen Seite eigentlich " verpflichtet " ist eine gewisse Hilfsfrist einzuhalten, was heißt die Einsatzbereitschaft so schnell wie möglich herzustellen, auf
der anderen Seite aber der Gesetzgeber einem da "noch" Steine in den Weg legt und die Hilfsbereitschaft einschränkt!
Z.zt. gilt die Mißbräuliche Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn an Einsatzfahrzeugen als Ordnungswidrigkeit und wird mit 20€ geahndet!
Zuzügl. dem was man darüber hinaus damit verbunden noch macht also z.b. schneller fahren, Mißachtung von Rotlicht etc. Gefährdung usw.
Natürlich umso härter wenn diese an einem PKW gar nicht zugelassen sind...
Ich würde sogar behaupten, das der Anteil derer die Kopflos mit Blaulicht fahren eher gering ist gegnüber denen die es sinvoll u.u. auch gar nicht einsetzen, weil sie eh um die Ecke schon sind oder wohnen!?
Auch kann ich das Argument nicht gelten lassen : " ... damit sie noch schneller ins Gerätehaus rasen... !" Warum wird denn Blaulicht und Einsatzhorn immer mit schnell fahren oder sogar rasen gleich gestellt !?
Blaulicht und Einsatzhorn bedeutet andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen ...( Ironie an ) Damit ich ungehindert zügig fahren kann...aber nicht den neuen Zeitrekord der NEF-Fahrer breche !!! ( Ironie aus )
Aber um nochmal zum Thema zurück zukommen, Grünlicht würde z.zt. auch nicht gehen, da grünes Lichtsignal bereits im Straßenverkehr verwendet wird!
MfG