Fragen zur Fahrzeugbeladung vom LF 8 TW 14
Hi,
Mich würde interessieren, ob sich die Beladung der niedersächsischen LF 8 nach technischer Weisung 14 von der Beladung der ehemaligen LF 8-6 nach DIN 14530, Teil 5 unterscheidet und wenn ja, wie? Warum wurde vom Land Niedersachsen solche eine technische Weisung ausgegeben? Ein Löschgruppenfahrzeug ohne Wassertank ist, meiner Ansicht nach, einsatztaktisch benachteiligt. Wurde bei dieser technischen Weisung nicht nachgedacht, oder gibt es einen näheren Hintergrundgedanken?
Und da mich die technischen Weisung noch weiter interessieren, würde mich auch gleich die technische Weisung 15 vom TLF 8-18 interessieren. Was hat es damit auf sich? Bisher ist mir kein Unterschied aufgefallen.
Hat vielleicht jemand einen Link oder Dokument mit den technischen Weisungen? Gibt es im Netz noch irgendwo Beladelisten für die TLF 8-18 und evtl. LF 8 (alte Norm, ohne Wassertank!)
Gruß