Frontblitzer ab gewisser "Blaulichthöhe" vorgeschrieben
Hallo, meine Frage ist, ob es irgendwo eine Vorschrift gibt, dass Fahrzeuge die mit Blaulicht ausgestattet sind ab einer gewissen Fahrzeughöhe auch mit Frontblitzern ausgestattet werden müssen?!
Oder kann man das nur machen und muss es nicht?
Bundesland wäre Sachsen, es geht um einen betrieblichen Krankentransport, der sich auch im Bereich der StVO bewegt (auch mal mit Blaulicht).
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Frontblitzer ...
Hallo !
"Frontblitzer oder auch Straßenräumer " sind grundsätzlich erlaubt,
ob sie an allen Fahrzeugtypen Sinn machen, will ich hier gar nicht Diskutieren:
§52 StVZO Abs.3 heißt es u.a.:"...Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)."
Das setzt natürlich voraus, das das Fahrzeug Blaues Blinklicht nach §52 StVZO Abs.3 führen darf!
mfG
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Vielleicht kann ich ja ein wenig dazu beitragen, was wie zulässig ist.
In dem Merkblatt steht alles das drin, was nach § 52 StVZO bei Kennleuchten zulässig ist.
Nicht vergessen, es ist das zulässig, was ausdrücklich erlaubt oder ausdrücklich vorgeschrieben ist.