UK4AA Lampen/Halter an Schuberth F200, F210, F220
Hallo zusammen!
Bei uns in der Stadt tobt aktuell eine leidige Diskussion, was das Anbringen von Helmhalterungen an die Helme Schuberth F200, F210 und F220 betrifft. Unser SBI hat irgendwo mal aufgeschnappt, dass das Anbringen von nicht mit dem Helm geprüften Teilen verboten ist (was an sich ja erstmal richtig ist) und hat sofort rund 30 (privat beschaffte) UK4AA Lampen samt Halter aus dem Verkehr ziehen lassen.
Die entsprechenden Kameraden sind nun natürlich zurecht etwas verärgert. Die Helmlampen haben sich seit Jahren sehr gut bewährt und bei keinem anderen Thema wurde bisher so konsequent ein "Verbot" in Kraft gesetzt. Ich denk nur daran, dass ja das Anbringen von Zubehör an PSA/PA generell nicht zugelassen ist, folgt man sturr den Aussagen des Herstellers.
Diskussionen mit unserem SBI endeten bis dato immer mit der Aussage, dass Schuberth das so verlangt und wir uns daran halten müssen. Die letzte Woche hat er sogar mit einem Produktverantwortlichen von Schuberth telefoniert, der folgende Gründe offenbarte:
1.) man kann mit der seitlich abstehenden Lampe am Helm im Innenangriff irgendwo hängenbleiben und kommt nicht mehr weg, weil ...
2.) ... die Halterung keine Sollbruchstelle hat.
3.) Der Halter ist aus Metall und leitet somit Strom, ist also am Helm nach UVV nicht zugelassen.
Ich find die Argumente lächerlich, da die sich alle widerlegen lassen:
1.) Schuberth bietet selbst Stirnlampen an, die deutlich mehr Angriffspunkte zum hängenbleiben bieten. (http://kse-lights.com/kse2_de/wp-con...berth_f220.pdf)
2.) Schon etliche Halter sind bei uns an der selben Stelle am Plastik gebrochen, weil man mit der Lampe irgendwo hängen geblieben ist, ohne dass sich der Helm vom Kopf gezogen hat. Eine Sollbruchstelle ist also vorhanden.
3.) Der Halter der Schuberth-Lampe ist ebenfalls aus Metall. Außerdem ist die UK4AA, die Helmschale, sowie das Innenleben aus Kunststoff. Wo soll der Strom aus dem kleinen Stück Metal des Halters hinfließen.
In meinen Augen sind das nur Argumente um potentielle Käufer für die eigene Lampe zu gewinnen und den Rest des Wettbewerbs einfach auszuschließen. Trotzdem das offensichtlich ist und bei vielen anderen Zubehörteilen und Ausrüstungsgegenständen die wir nutzen sicher auch so ist, wird NUR bei den Helmlampen dieses radikale Vorgehen durchgesetzt.
Stand ist nun, dass Schuberth IN WENIGEN WOCHEN eine eigene Helmhalterung für die UK4AA Lampen herausbringen will und wir die dann kaufen wollen.
Nun ein paar Fragen dazu:
- Hat jemand Informationen darüber, dass Schuberth eine Helmhalterung für die oben genannten Modelle herausbringen oder bestehende nachträglich zulassen will?
- Wenn es für das aktuelle Modell F220 eine Zulassung für einen bestimmten Halter gibt, nützt uns das gar nichts, da wir durchgehend noch das Modell F210 besitzen. Richtig?
- Gibt es im Bundesgebiet noch eine Feuerwehr, die nur auf Grund dieser Produkthaftung das Tragen von diesen Helmhaltern generell verbietet? (Siehe dazu die Umfrage)
- Wie würdet ihr weiter vorgehen, sollte sich herausstellen, dass Schuberth doch keinen zugelassenen Halter auf den Markt bringt, bzw. eben nicht für den F210?
Danke und Gruß
Joachim
PS: Bitte keine Diskussionen über das private Beschaffen von Ausrüstungsgegenständen und den Sinn und Unsinn von Helmlampen allgemein.
Helmlampen in HH verboten
Hallo Gemeinde,
hier die Antwort aus dem Stadtstaat:
1. Hat jemand Informationen darüber, dass Schuberth eine Helmhalterung für die oben genannten Modelle herausbringen oder bestehende nachträglich zulassen will?
Auf Nachfrage teilte die Landesfeuerwehrschule mit, dass Schuberth angebl. etwas auf den Markt bringen will, das geprüft ist und momentan für HH neue Helme erprobt werden, von denen einige wohl eine integrierte Lampe haben (sollen). Wir tragen allerdings noch Schuberth 110 und 120.
2. Gibt es im Bundesgebiet noch eine Feuerwehr, die nur auf Grund dieser Produkthaftung das Tragen von diesen Helmhaltern generell verbietet?
Ja, die Feuerwehr Hamburg für alle 18 BF- und 87 FF-Standorte, also alle FM (SB). Weil zwar die Leuchten (sogar mit ex-Schutz) und Helme (gem. DIN 14...) Normen entsprechen und zugelassen sind, das Bindeglied - der Halter, welcher auch immer (Kunststoff oder Metall) - vom Helmhersteller (hier Schubert) - aber nicht.
Anm.: Manche setzen sich einfach drüber hinweg, nutzen sie trotzdem und riskieren... ein Diszi (BF) oder eine Abmahnung (FF). Manche Wachführer/Wachabteilungsführer und Wehrführer scheinen die Helmlampen auch einfach zu dulden...
Die Nutzer stecken sich halt die Lampe dann an die Brust- (FuG-Tasche mit Knickkopf und Clip bei UK4AA) oder in die Jackentasche.
Ich rede hier nur von der UK4AA. Einwände, dass eine Lampe nicht ex-geschützt ist, gibt es aber auch. Allerdings schleppen wir auch nicht ex-geschützte Hand-FuG in die Einsatzstelle...
3. Für den Schuberth 220 gibt es lt. Schubert-Website Halter und Lampen. Die wohl auch an den 210 passt - ist aber ein Riesenteil.
siehe hier: http://www.altmaerkischer-feuerschut.../4?shop_param=
Gruss, FDNY911