Urteil OLG Celle zu Mobilfunkgeräten im Stassenverkehr - Auswirkung auf BOS-Funk?
Das OLG Celle hat sich zur Definition von Mobilfunkgeräten im Sinne des §23 StVO geäussert:
http://openjur.de/u/31059-311_ssrs_29-09.html
Hat das jetzt Auswirkungen auf den BOS-Funk? Grundsätzlich besteht ja auch hier die Möglichkeit der Überleitung in öffentliche Telefonnetze (zumal ja auch die Vermittlung durch eine Zentrale genannt wird).
Nach meiner Interpretation....
... besteht zur Zeit grundsätzlich keine Gefahr der Auswirkung auf den BOS-Bereich! Selbst wenn es die Möglichkeit von Überleitungseinrichtungen gibt, stellt sich die Frage, wer sei hat und wie oft sie tatsächlich in welchem Zusammenhang und vor allem während der Fahrt genutzt werden.
Viel interessanter wird es natürlich mit der auf uns zukommenden neuen Technik, die mit dem Funkgerät Telefonie grundsätzlich möglich macht, soweit die Technik "freigeschaltet" wird.
Denn dann zieht der 1. Leitsatz des Urteiles zu 100%!
MfG