Überjacke = Warnweste ?!?!
Hallo Forum!
Vorhin führte ich mal wieder eine heiße Diskussion.
Es ging darum, ob es laut FwDV, UVV oder sonswas _zwingend_ erforderlich ist, bei Einsätzen im Straßenverkehr zusätzlich über die Überjacke (nach HuPF 1) eine Warnweste zu tragen.
Nun habe ich mal in der Dienstvorschrift 1 nachgelesen. Dort heisst es im Abschnitt 2.2, dass man zwar immer Warnkleidung tragen muss, diese aber entweder aus Warnweste oder aus Überjacke bestehen kann.
Damit ist die Diskussion eigentlich entschieden, oder nicht?
Es geht mir nicht darum, ob eine Warnweste über der Überjacke ratsam ist, oder nicht.
Eben nur, ob es ZWINGEND ist.
Wie wird das bei euch gehandhabt?
Danke und Gruß
Wenn Du Hupf 1 hast sollte das reichen!
Aber viele Wehren, haben noch die ältere Version Blaue Einsatzbekleidung, mit dem roten Feuerwehr-Schulter-Lätzchen, und das reicht im Strassenverkehr nicht aus. Wenn wir zum Strassenfegen fahren, dürfen wir die Hupf1 nicht anziehen, weil lt., unserm Wehrführer die guten Klamotten durch das Bindemittel eingesaut werden. Also ziehen wir uns über unseren blauen Klamotten eine Sicherheitsweste über, um der UVV gerecht zu werden.