Zitat von
thilo
Nein, kein Hoax, sondern definitiv Vorgabe unserer Rechtsabteilung.
Der Haftpflichtbereich ist demnach abgedeckt, jedoch ist im Kaskoversicherungsbereich "der Versicherer von der Leistung befreit, wenn der Versicherungsnehmer durch den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Inwieweit die Verwendung eines mobilen Navigationssystems Ursache für das Unfallereignis ist, ergibt sich in der Regel aus der Einzelfallprüfung."
Auch ist von Regressnahme seitens der BG bei einem Unfall die Rede, "wenn bei der Verwendung eines solchen Gerätes grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.[...]Eine Verwendung eines Navigationsgerätes trotz Untersagung durch die BG wird in der Regel grob fahrlässig sein."