Ernennung bzw. Bestellung zum Gruppenführer?
Hi! Ich habe auf unserer LFKS damals gehört, dass der Gruppenführer zur Übernahme seiner Aufgaben, vom Bürgermeister dazu ernannt werden muss. Der Gruppenführer ist ja ein Vertreter der obersten Führungsaufgaben des Bürgermeisters. Da der BM diese Aufgaben nicht wahrnehmen kann bestellt er sich ja diese Führungskräfte. Nun hätte ich gern erfahren wo das drinsteht, dass man als Unterführer (GF) oder als Führer (ZF) bestellt oder ernannt werden muss. Habt ihr da ne Ahnung? Ich vermute in der FWDV 100 kommt das zum tragen.
Was habt ihr für Erfahrungen damit gemacht?
Gruss, Uwe!