Hallo
Mal eine Frage, dir mir gerade aufgefallen ist.
Was muss ein Händler beachten, wenn er gebrauchte nicht RoHS konforme Funkgeräte verkauft? Als Beispiel GP 320... Nach welchen Richtlininen muss er sich wie verhalten?
Grüße
Florian
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Hallo
Mal eine Frage, dir mir gerade aufgefallen ist.
Was muss ein Händler beachten, wenn er gebrauchte nicht RoHS konforme Funkgeräte verkauft? Als Beispiel GP 320... Nach welchen Richtlininen muss er sich wie verhalten?
Grüße
Florian
Hi Florian,
siehe hierzu direkt in der Richtlinie selber nach:
Der Wiederverkauf von Gebrauchtgeräten kann man als "Wiederverwertung" einstufen.Zitat:
Zitat von RoHS
Daher ist ein solcher Weiterverkauf ohne besondere Auflagen möglich.
Anders sieht es aber genaugenommen bei "Neugeräten" (Lagerbestand) aus.
Hier könnte man jetzt darum streiten ob diese bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Zwischenhändler "in den Verkehr" gebracht sind", oder das erst bei Abgabe an den Endkunden der Fall ist. Eine Inverkehrbringung darf aber NICHT mehr erfolgen!
Je nach Rechtsauffassung dürften diese NEUGERÄTE dann nicht mehr vrkauft werden!
Gruß
Carsten