ich habe zwar ein bisserl gesucht, aber leider keinen passenden Beitrag im Forum gefunden. Weiß einer von Euch, wer eigentlich RS ausbilden darf? Dazu habe ich leider in der RSanV nichts gefunden.
Reicht da ein RA aus?
Danke für die Info.
Tobi
25.06.2007, 19:35
Walmsburger
Also, einer unserer Kameraden in der FF ist Lehrrettungsassistent, daß sollte wohl die entsprechende Quali sein oder irre ich da?
Meinst Du den praktischen Teil oder den theoretischen Teil?
25.06.2007, 22:42
Pille112
Tja, das ist relativ einfach gesagt...
...JEDER...
...der nach dem Bund/Länder-Abkommen eine Anerkennung als sog. "andere Stelle" bekommen hat, darf/kann eine Schule/Ausbildungsstelle für RettSan eröffnen und betreiben.
Dabei werden nicht die fachlichen Qualifikationen der sog. Ausbilder geprüft sondern nur der Inhalt des eingereichten Lehrplans (sollte güntigerweise dem LP der HiOrgs entsprechen) nebst eigenen/verwendeten Foliensatz und einen geeigneten Raum mit Lehrmitteln (Rea-Puppe, Tafel/Leinwand und Projektor, Toiletten für Männlein und Weiblein getrennt), wenn das vorhanden ist fällt das Urteil über die Zulassung in der Regel positiv aus.
Ergo: Jeder der von einer solchen Schule als Lehrkraft/Dozent beschäftigt wird kann RettSan ausbilden.
Es ist zwar paradox, aber für die Ausbilder in LSM/EH gelten da härtere/andere Regelungen und Voraussetzungen um ausbilden zu dürfen.