Transport eines Patientenrollstuhles im KTW - rechtliche Lage?
Vor einiger Zeit gab es ein Urteil, daß das RD-Personal Gepäckstücke von Patienten auf Anweisung seines Arbeitgebers mitnehmen muss. Damals gab es für den Mitarbeiter eine Abmahnung, welche bestätigt wurde.
Wie ist es nun mit Patientenrollstühlen? Der Patient wird in den Tragestuhl gesetzt, welcher vorschriftsmäßig im Fahrzeug verankert werden kann.
Der Rollstuhl wird zwischen den Begleitersitz und den Tragentisch geklemmt.
Allerdings ohne Gurte bzw. ohne spezielle Haltevorrichtung.
Wer haftet im Falle eines Unfalls für Schäden, welche durch den evtl. herumfliegenden Rollstuhl entstehen (Verletzungen des Transportführers, bzw. des Patienten)?
Wer haftet im Falle eines Schadens am Rollstuhl?
Muß die Versicherung des Arbeitgebers zahlen oder kann Sie sich auf "grobe fahrlässigkeit" berufen?
Befestigen von Rollstühlen
Bei uns hat jeder RTW und KTW für Rolli's extra 2 Spanngurte zum sichern.
Das ist eine klasse Lösung, finde ich und ist schnell gemacht. Das war für unsern Dienstherren auch die kostengünstigste Lösung => und alle sind zufrieden.
Nur TV-Geräte nehmen wir grundsätzlich nicht mit!!!
Mitnahme von Rollstuhl / Rollator im KTW
1.Frage Haftung + Verantwortung: ganz klar der Fahrzeugführer bzw. der Rettungsdienstleister.
Transport von solchen Geräten wird öfters gemacht aber wehe es passiert etwas.
Dann wird sicher der Geschädigte “nichts mehr wissen“. Kommt es durch einen im KTW nicht richtig gesichertem Rollstuhl zum Unfall ist der Erste Anlaufpunkt der Fahrzeugführer, nicht der Halter! Bedeutet dann: § 223 Körperverletzung
2.Frage Wie wird’s gemacht:
Sehen wir einmal die Praxis; Im Krankentransport kommt es oft vor das viele Taschen u.Geräte dem Patienten mitgegeben werden.(Manchmal ist der halbe Kleiderschrank dabei)
Dies muss aber alles überschaubar bleiben, der beim Patient sitzende Betreuer (RS) hat trotz Rollator/Rollstuhl noch Platz zum Sitzen. Das “Gepäck“ist mit Spanngurt/Halteband zu sichern.
Weitere Frage:
Ist es ein zusammenklappbarer Rollstuhl oder gar ein Elektrorolli ? Auf “Transport-Experimente“ mit Elektrorolli sollte sich niemand einlassen. Der KTW-Krankentransportwagen ist kein Gütertaxi oder Lieferwagen !
>>> Geht es dem Patient dann während der Fahrt unerwartet schlecht musst Du das ganze Zeug beiseite räumen oder gar raus auf die Straße kippen um Arbeitsplatz zu schaffen !!! <<<
Die Rettungsdienstfahrzeuge sind Weltweit verschieden (Platz/Raummaße) darum muss jedes Team selbst abschätzen was mitgenommen wird und was nicht bzw. wer und was versichert ist.
Klappbare Rollstühle am Notsitz sichern
Hallo!
Wir hatten auch schon oft das Problem im KTW solche Rollstühle mitzunehmen.
Das sind ja zum größten Teil klappbare, also machen wir den Rollstuhl immer zusammen und klappen den Notsitz hoch. Nun kann man mit den Gurt den Rollstuhl wunderbar sicher (+ Bremsen anziehen). Diese Variante hat sich bis jetzt immer bewährt.
Natürlich ist da weniger Platz, aber man kann den Patienten (wenn er es tolleriert) mal auf die Trage legen und kann sich auf den Tragestuhl setzen.
Ciao!