Weitergabe privat aufgenommener Fernsehbeiträge
Moin moin,
ich beziehe mich hier auf diesen Threat
Um es kurz zusammenzufassen: Einer sucht einen Fernsehbeitrag, den er (warum auch immer) verpasst hat. Mehrere andere antworten, dass die Weitergabe von privat aufgenommenem Fernsehmaterial nicht legal sei.
Mich würde interessieren, warum das so ist. Schliesslich stehen keinerlei finanzielle Interessen dahinter, zweitens hätte der Anfragende die Sendung auch selbst aufgezeichnet.
Zur nächsten Frage: Darf ich dann eigentlich Sendungen, die ich privat vom Fernsehen aufnehme, im Ausbildungsabend zu Demonstrationszwecken zeigen? Wie handhabt Ihr das? Als Beispiel möchte ich hier Fersehberichte über Einsätze anbringen, bei denen man selbst dabei war und/oder in dem Beitrag sogar vorkommt.
Gruß, Mr. Blaulicht
RICHTIGSTELLUNG: Wer hats aufgenommen: 01.09.06 - 20:15 - N3 - Südheide in Flammen?
Da Quietschphone einfach den vorherigen Thread nach dem eigenen Posten einer unwahren Aussage geschlossen hat, muss ich hier einen weiteren Thread aufmachen, denn das möchte ich so nicht hingestellt lassen.
Wenn hier schon die Hobbyjuristen und "Aus-Spaß-anderen-ans-Bein-Pinkler" die Oberhand haben, dann wäre es doch schön, wenn diese sich jedenfalls einmal das nötige Wissen anlesen würden, bevor sie es herumposaunen. (Wer sich angesprochen fühlt, darf sich jetzt gerne aufregen!)
Ein Blick ins Urheber-Gesetz von 2003 (Neufassung) sagt im §53 folgendes:
Zitat:
Zitat von Urheber-Gesetz §53
(1)Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Demnach ist es nicht nur zulässig, sich für den Privatgebrauch Mitschnitte von Radio- oder Fernsehsendungen selbst herzustellen, sondern sogar diese zum gleichen Zweck zu vervielfältigen oder sogar, sich diese durch eine dritte Person vervielfältigen zu lassen!!!
Damit dürften jetzt wohl die richtigen Rahmenbedingungen für die entstandene Diskussion geschaffen sein.
Ich frage daher nochmal nach, ob jemand zufällig diesen Bericht auf N3, gesendet am 01.09.2006 um 20:15, mit dem Titel "Norddeutsche Katastrophen - Die Südheide in Flammen", aufgezeichnet hat und diese Aufnahme nicht mehr braucht oder sie mir einmal ausleihen würde. In diesem Fall bitte eine PM an mich.
Herzliche Grüße,
Funkwart