Frage: Dienstränge Bayern
Hallo!
Ich hab ein paar Fragen bezüglich der Dienstränge in den freiwilligen Feuerwehren in Bayern. Ich kann im Feuerwehrgesetz Bayern leider nichts dazu finden.
Und zwar:
1. Wenn man einen Führungsdienstrang besitzt (z.B. Löschmeister), dann aus der FF austritt und nach ein paar Jahren wieder dazugeht, verliert man dann seinen Dienstrang und fängt wieder beim Feuerwehrmann an oder bleibt der Führungsdienstrang erhalten? Textstelle im Feuerwehrgesetz Bayern?
2. Wo steht im Feuerwehrgesetz, dass der ranghöchste Kamerad die Führung des Fahrzeugs/der Gruppe übernimmt? Stimmt das überhaupt?
3. Muss der betroffene im Falle einer Degradierung über selbige informert werden? Darf der Kommandat nach Lust und Laune degradieren und befördern?
Vielen Dank schonmal!
mfg Feuerwalze