Versicherungsschutz im Einsatz
Hallo,
wir haben gerstern Feuerwehrübung gehabt,
und dann sind wir auf folgende Situation gekommen.
In der UVV sagte unser Ausbilder, das man erst versichert ist, wenn man das Haus verlässt, doch zwei Leute in unserer Wehr sind gerade auf Maschinisten Lehrgang, und die haben gemeind, das man ab dem Zeitpunkt versichert ist, wenn man den Einsatzalarm wahrnimmt, was stimmt denn jetz???
Könnt ihr mir weiterhelfen???
Versicherung ab Meldungseingang
Hallo!
Du bist versichert sobald der Melder geht und du den Einsatz wahrnimmst. Als klassisches Beispiel wenn du dich auf dem weg nach draußen auf der Treppe überschlägst, fällt das auch in den Versicherungsschutz.
Gruß
Reissdorf