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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fehlalarm: 894 Euro, weil der Rauchmelder piepte



Angriffstrupp
17.11.2011, 08:41
Als Familie Dalbek aus Schleswig nicht zu Hause war, rief eine Nachbarin die Feuerwehr. Leider ein Fehlalarm - und teuer.

Es war ein sonniger Juni-Sonntag, den Jessica und Mike Dalbek mit ihrer kleinen Tochter am Strand in Eckernförde verbrachten. Als sie am Abend nach Hause kamen in ihre Mietwohnung am Brautsee, erzählte ihnen eine Nachbarin: Die Feuerwehr war da. Denn aus dem Schlafzimmer der Dalbeks war ein lautes Piepen gedrungen. Die Nachbarin hatte vorsichtshalber zum Telefon gegriffen und die "112" gewählt.

Es war ein Fehlalarm, wie ihn Rauchmelder immer wieder einmal auslösen, sei es, weil sie mit einer Staubwolke in Berührung kommen oder mit Mücken. Die Dalbeks hatten den Vorfall schnell vergessen. Bis vor wenigen Tagen. Da fand Mike Dalbek ein Schreiben der Stadt Schleswig im Briefkasten. Eine Rechnung über 894 Euro für den "Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig - Fehlalarm ausgelöst durch Rauchmelder". Der Fachdienst Ordnung schlüsselte penibel auf, wie sich der Betrag zusammensetzt: 281 Euro für den Leiterwagen, 282 Euro für zwei weitere große Löschfahrzeuge, 31 Euro für den Kommandowagen und 300 Euro für den Einsatz von 20 Feuerwehrleuten.

Familie Dalbek ist kein Einzelfall...

Quellen und weiter:
http://www.shz.de/nachrichten/top-thema/article//894-euro-weil-der-rauchmelder-piepte.html

http://www.feuerwehr.de/news/2011/11/13/rauchmelder-piepst-einsatz-gebuehrenpflicht.php
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Was sagt man den dazu? Das gibt es doch normal nicht, oder?

überhose
17.11.2011, 10:54
Was sagt man den dazu? Das gibt es doch normal nicht, oder?

"Es ist im Bereich des Möglichen, dass die Rechnung gänzlich zurückgezogen wird", teilte die Stadtverwaltung auf shz-Nachfrage mit. Bis dahin seien aber rechtliche Unsicherheiten zu klären.
...
Wie damit umzugehen ist, war in dieser Woche Gesprächsthema bei einem Treffen von Ordnungsamtsleitern aus ganz Schleswig-Holstein. Sie suchten nach Wegen, die Zahl der Fehlalarme zu reduzieren, und sie diskutierten auch die Frage der Gebühren. Dies wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Viele ländliche Gemeinden verschicken nach Rauchmelder-Fehlalarmen keine Rechnungen. Städte wie Schleswig mit relativ großen Freiwilligen Feuerwehren haben in der Regel Gebührensatzungen, auf deren Basis ein Fehlalarm durch eine "Brandmeldeanlage" kostenpflichtig ist. Noch ist nicht endgültig geklärt, ob es sich bei schlichten Rauchmeldern, wie sie in Mietwohnungen üblich sind, um Brandmeldeanlagen handelt.
...Damit ist m.M.n. erstmal alles gesagt. Die Methode der Verwaltung, erstmal einen Gebührenbescheid zu schicken und dann über die Rechtmäßigkeit nachzudenken, ist natürlich maximal blöde. Fies gesagt ist das aber andererseits die schnellste und einfachste Möglichkeit, eine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Bevor einer fragt: Bei "meinen Bescheiden" gehe ich trotzdem gerne den anderen Weg ;-)

Die Frage, wie solche Fehlalarme zu behandeln und insbesondere zu verhindern sind, ist aber doch gar nicht so dumm. Vielleicht liegt da eine Möglichkeit, die Wartung und Instandhaltung von den Dingern zu fördern? Denn wenn man sie nur einmalig an die Decke schraubt, nie Funktionstests oder Staubreinigungen durchführt, dann wird es irgendwann zu Fehlauslösungen kommen. Das hat man bei den ganzen Rauchmelderwerbungen, auch gerne durch die FW, leider selten gehört.
Und dann kann man noch Fragen stellen wie: Wer ist verantwortlich? Der Mieter, obwohl die Anbringung doch Vermieterpflicht ist? Vernünftige Mietverträge sollten heute was dazu aussagen. Dafür muss das Thema aber nunmal thematisiert werden.

Weitere nette Fragen um dieses Problem: Welcher Kräfteansatz ist bei Rauchmeldern seitens der FW überhaupt loszujagen? Alles, was kommt, weil Wohnungsbrand mit Menschenleben in Gefahr? Obwohl Rauchmelder andererseits, wie BMA, im frühen Entstehungsstadium auslösen sollen? Obwohl man im Umkehrschluss sagen könnte: Piept der Rauchmelder, hauen die (vernünftigen) Menschenleben aus den Räumen ab, ergo nix mit Lebensgefahr? Würde hier nicht vielleicht eine Gruppe reichen?

Lt. der Homepage der Feuerwehr Schleswig, wo dieser o.g. "Präzedenzfall" jetzt läuft, haben die wirklich sehr häufig mit Rauchmelderfehlalarmen zu tun. Kenne ich so bisher noch nicht, und kann mich selbst an keinen derartigen Einsatz in den letzten 10 Jahren erinnern, obwohl wir auch früh auf die Werbeaktionen aufgesprungen sind (und wir in meinem Wohnort übrigens jetzt bei der Ankündigung der Weihnachtsfeier für den Förderverein (= 3/4 Dorf) mehrmals gebeten werden, doch keine Rauchmelder mehr bei der Tombola zu verschenken, weil die hätte schon jeder). Woran liegen solche "regionalen Unterschiede" bei den Fehlalarmen?

Was auf dieser Homepage aber auch auffällt: Die Spanne an Einsatzkräften, die beim Stichwort "Rauchmelder" in der Einsatzliste genannt wird (gut, hab jetzt nicht alle angesehen), reicht von stolzen 24 Mann (Hurra, Löschzug mit Reserve) bis zu 5 Mann (Hurra? Kastrierte Staffel?). Haben die "Verursacher" hier alle einen Bescheid erhalten? Wenn ja, würde mich die Höhe mal stark interessieren.

Alles nicht so einfach, aber wie der Bericht aussagt, machen sich da jetzt schon einige Stellen Gedanken drum - und das ist auch gut so.

Angriffstrupp
17.11.2011, 11:25
Ich kenne das nur so das wenn man böswillig die Feuerwehr (oder auch Polizei oder Rettungsdienst) ruft, haftet man! Grundsätzlich muss man wenn man den Verdacht hat, dass Gefahr für Personen oder Sachwerte besteht " Hilfe holen" ( Auslösen des Rauchmelders bei verschlossener Tür unbedingt schlussfolgern!) sofort die Feuerwehr verständigen.
Das steht z.B ja auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Aspekte_bei_Hilfeleistung#Situation_in_ Deutschland

Alex22
17.11.2011, 11:58
Es soll ja nicht der Zahlen der die Hilfe gerufen hat, sondern der Betreiber der den Hilferuf durch seine Anlage "veranlasst" hat.

Florian 40
17.11.2011, 12:16
Das finde ich nicht schön mit der Rechnung.
Bei uns piepen diese blöden Rauchmelder auch ohne jeden Grund sehr oft los. Einige hier im
Haus sind schon so genervt gewesen und haben die Dinger wieder abgebaut. Ich selber hatte
meinen auch mal abgenommen als er mitten in der Nacht ohne jeden Grund zwei mal meinte
lospiepen zu müssen. Ich hatte die ganze Wohnung kontrolliert und es war auch ein Fehlalarm.
Beim 2. Fehlalarm nach gut 30 Minuten flog das Mistding in einen gefüllten Wassereimer.

Und die bei uns verbauten Rauchmelder sind keine Billigdinger und produzieren trotzdem einen
Fehlalarm nach dem nächsten.

Angriffstrupp
17.11.2011, 12:17
Es soll ja nicht der Zahlen der die Hilfe gerufen hat, sondern der Betreiber der den Hilferuf durch seine Anlage "veranlasst" hat.

Ja schon, aber es besteht in Schleswig-Holstein eine Rauchwarnmelderpflicht nach § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein, und von daher müsste das Land Schleswig - Holstein auch den Einsatz bezahlen, denn wen ich nicht gesetzlich verpflichtet wäre hätte ich son Teil ja nicht, und daher hätte der Rauchwarnmelder nicht ausgelöst in meiner Wohnung, und dann hätte niemand die Feuerwehr rufen müssen.

Angriffstrupp
17.11.2011, 12:18
Das finde ich nicht schön mit der Rechnung.
Bei uns piepen diese blöden Rauchmelder auch ohne jeden Grund sehr oft los. Einige hier im
Haus sind schon so genervt gewesen und haben die Dinger wieder abgebaut. Ich selber hatte
meinen auch mal abgenommen als er mitten in der Nacht ohne jeden Grund zwei mal meinte
lospiepen zu müssen. Ich hatte die ganze Wohnung kontrolliert und es war auch ein Fehlalarm.
Beim 2. Fehlalarm nach gut 30 Minuten flog das Mistding in einen gefüllten Wassereimer.

Und die bei uns verbauten Rauchmelder sind keine Billigdinger und produzieren trotzdem einen
Fehlalarm nach dem nächsten.

Das kann aber sehr Teuer werden... *gg*

Florian Ww
17.11.2011, 12:22
Hallo,

bei uns in der VG wird wie folgt gehandelt.
Alles was mit F beginnt wird über denn Feuerpfennig abgehandelt (kein Bescheid).
Alles was mit H/W etc. anfängt wird mit einem Bescheid belohnt,
wobei ein nettes Gespräch mit dem VG-Chef, Wunder wirkt.

Über die rechtlichen Seite.....seit ca. 10 Jahren sind die Rauchmelder bei jeden Neubau pflicht.
Leider ist die Pflege etc. rechtlich nicht geregelt,
somit würde ich sagen.......muß dieses irgenwann durch ein Gericht geregelt werden.

Mir ist auch nicht bekannt, das in der Beschreibung (für den Endverbraucher) irgenwas von reinigen des Sensor etc. steht.
Soviel ich weiss, steht dort nur der Interval des Batteriewechsels sowie das in regelmäßigen Abständen der Test-Button betätig werden soll.

Meine persönliche Erfahrung, ich habe vor 12 Jahren bei meinem Neubau die einfachen Rauchmelder installiert.
Außer mal die Batterien zuwechsel und dabei mit dem Test-Spray die Geräte zutesten, habe ich nichts gemacht.
Vor drei Jahren habe ich die einfachen RM gegen die Funkmelder gewechselt.
Mit den Funkmelder verfahre ich genauso.....und bis jetzt hatte ich keinen Fehlalarm.

Bis jetzt wüßte ich nicht, das ein LZ von uns, wegen einen privaten Rauchmelder (Fehlalarm) ausgerückt ist.

Wobei wir schon ausgerückt sind, weil die Bewohner durch einen RM alarmiert wurden sind (Realalarm).

Grüße,
Jörg

überhose
17.11.2011, 12:40
Ja schon, aber es besteht in Schleswig-Holstein eine Rauchwarnmelderpflicht nach § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein, und von daher müsste das Land Schleswig - Holstein auch den Einsatz bezahlen, denn wen ich nicht gesetzlich verpflichtet wäre hätte ich son Teil ja nicht, und daher hätte der Rauchwarnmelder nicht ausgelöst in meiner Wohnung, und dann hätte niemand die Feuerwehr rufen müssen.Wären die Kommunen nicht gesetzlich verpflichtet, Feuerwehren vorzuhalten, entstünde das Problem nicht => soll doch das Land bezahlen.
Wäre ich nicht durch Bundes- und Landesgesetze verpflichtet, Steuern zu zahlen, würden meine Kontoauszüge ganz anders aussehen => sollen doch Bund/Land ihren Kram selber bezahlen.
Merkste was?


bei uns in der VG wird wie folgt gehandelt.
Alles was mit F beginnt wird über denn Feuerpfennig abgehandelt (kein Bescheid).
Alles was mit H/W etc. anfängt wird mit einem Bescheid belohnt,Wenn WW in deinem Namen auf RLP deuten lässt, habt ihr mit dem Verwaltungsgericht wenigstens eine Flatrate vereinbart?
Und was ist ein Feuerpfennig?

Florian Ww
17.11.2011, 12:59
Moin Überhose,

Ja,....Rheinland Pfalz

wer hat den keine "Flat" in der heutigen Zeit ;-))

In der Grundstücksteuer, wird ein Teil der Steuer, für das Feuerwehrwesen eingesetzt.
Dieses war, vor hundert Jahren mal "ein Pfennig",
daher Feuerpfennig....äähh muß ich Dir den "Pfennig" erklären??? *duckundweg*

Aktuelle Diskusion in RLP:
2012-2013 sollen von diesen Beitrag, 6 Mil.€ in die allg. Steuerverwaltung fließen.
Link: http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Alarm-bei-der-Feuerwehr-Land-will-sparen-_arid,334047.html


Grüße,
Jörg

nederrijner
17.11.2011, 13:40
Da sich solche Fälle in den nächsten Jahren häufen werden, bietet es sich m. E. an, für das Stichwort "F Heimrauchmelder" einen geringeren Kräfteansatz (Gruppe oder gar Staffel) vorzusehen - wenn sich bei der Notrufabfrage keinerlei Hinweise auf einen tatsächlichen Brand oder eine Personengefährdung ergeben.

Das hat mehrere Vorteile:
a) Der Aufwand für die (freiwillige) Feuerwehr reduziert sich. Denn mal ehrlich, auch wenn es sich durchsetzt, derlei abzurechnen, tragen häufige Einsätze dieser Art nicht gerade zur Motivation/Entlastung der FA bei. Selbst wenn der Einsatz der Stadtkasse dient.

b) Der finanzielle Schaden für die Betroffenen hält sich in Grenzen.

c) In der überwiegenden Anzahl der Fälle wird es sich entweder um einen blinden Alarm, Täuschungsalarm oder um einen "Brand" handeln, der mit einer Gruppe beherrscht werden kann (Essen auf Herd, Kerze o. ä.).[1]

Persönlich halte ich es auch für legitim, bei dieser Vorgehensweise gänzlich auf den Kostenersatz zu verzichten. Gerne werden in allen möglichen Diskussionen die Totschlagargumente "Was kostet ein Menschenleben?" bzw. "Wenn es nur ein Leben rettet!" verwendet, die Feuerwehren machen sich (m. E. zu Recht) für die Verbreitung von Heimrauchmeldern stark. Da kann man nicht im Gegensatz eine derart kontraproduktive Verfahrensweise wünschen.

Denn mal ehrlich, die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines solchen Fehlalarms zu werden dürfte zumindest gefühlt (vmtl. aber auch real) größer sein, als die einen echten Brand zum Opfer zu fallen. Das Ergebnis der Abwägung wird demnach konsequenterweise für viele lauten, den Rauchmelder nach dem ersten Fehlalarm wieder abzunehmen.

[1] "Ja, wenn es aber doch brennt!?!" - Ja, wenn es doch brennt, kann man mit einer Staffel/Gruppe zumindest wirksame Erstmaßnahmen einleiten. Dieses Restrisiko muss man in Kauf nehmen. Es ist ein Kompromiss, den ich gegenüber dem obigen Szenario (Rauchmelder verschwinden wieder aus Angst vor hohen Kosten) bereit bin, einzugehen.

marka
17.11.2011, 14:13
Über den Sinn bzw. Unsinn von Rauchmeldern oder der Installationspflicht solcher braucht man, glaube ich zumindest, nicht zu diskutieren.

Es sollte vielmehr darüber nachgedacht werden, nur Rauchmelder zuzulassen, die gewisse Anforderungen erfüllen.

Logisch, dass so ein 4,50 € - Baumarktteil nicht die Zuverlässigkeit bietet, wie ein VdS-geprüfter Melder für 70,00 €.

Ich selbst habe in meinem Haus mehrere Melder von Minimax installiert.
Hier kam es nur in einem Fall zu einem Fehlalarm. Auslöser war nach einem Feuerwehreinsatz die im Hausflur noch arg nach Brandrauch riechende Einsatzkleidung, die dort zur Reinigung zwischenlagerte. In sofern also meiner Meinung nach durchaus im Rahmen.
In Küche und Badezimmer habe ich übrigens keine Rauch- sondern Flammenmelder verbaut, da es in solchen Räumen häufig zu Fehlalarmen kommt, wenn optische Melder (Quasi eine Lichtschranke, die durch Dampf oder Rauch beeinträchtigt wird) verbaut sind.
Flammenmelder arbeiten nach einem optischen Prinzip, welches die Lichtverhältnisse analysiert. Treten Lichterscheinungen auf, wie sie bei Flammenbildung vorkommen, lösen die Melder aus.

Das ist zwar bei Schwelbränden problematisch, die hier ja (zunächst) keine offene Flammenbildung auftritt, aber man kann es auch übertreiben...

nederrijner
17.11.2011, 14:21
Logisch, dass so ein 4,50 € - Baumarktteil nicht die Zuverlässigkeit bietet, wie ein VdS-geprüfter Melder für 70,00 €.
So logisch ist das m. E. gar nicht.


Hier kam es nur in einem Fall zu einem Fehlalarm. Auslöser war nach einem Feuerwehreinsatz die im Hausflur noch arg nach Brandrauch riechende Einsatzkleidung, die dort zur Reinigung zwischenlagerte.
Verstehe ich nicht, der Rauchmelder "riecht" doch nicht, ob es nach Feuer riecht, sondern reagiert auf Partikeln (Aerosole!) die in seine Messkammer gelangen. Wie man das mit Einsatzkleidung, die im Flur lagert, schaffen will, kann ich nicht nachvollziehen (davon, dass die Einsatzkleidung wenn es so wäre direkt in die Waschmaschine gehören würde, mal abgesehen).


optische Melder (Quasi eine Lichtschranke, die durch Dampf oder Rauch beeinträchtigt wird)
Das stimmt leider nicht so ganz. Optische Rauchmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip, entscheidend ist also nicht die Beeinträchtigung/Unterbrechung der Lichtschranke, sondern der Einfall von an in der Luft dispergierten Partikeln gestreutem Licht in einem Sensor, der außerhalb der Achse des Lichtes montiert ist.

Florian Ww
17.11.2011, 14:22
Hallo Nederrijner, >>> Antwort Nr.11

das Problem ist nur die Alarmierung.......dort wo noch Analog alarmiert wird.
bzw. keine RIG für einen "klein Alarm" übrig ist...warum auch immer.
Wieviel Leute (welche) läßt Du bei einem klein Alarm, alarmieren?
Wenn die Sirene geht, kommen Leute. Wenn Du Glück hast sind es nur 9 Leute,
wenn Du Pech hast, sind es 20.
Wenn möchtest Du nach Hause schicken...wie oft lässt Er/Sie, es mit sich, machen?
Lohnfortzahlung muß die Gemeinde zahlen, auch für 10min.

Meine Erfahrung.....beim Tagesalarm bekommste das LF gerade (mit viel Glück) voll,
somit sind Deine Vorgabe ja erfüllt. (ländl.Bereich mit einer FFw)
Wenn Du doppel Glück hast (oder auch nicht, nach Deiner Meinung;-) folgen zwei Leute mit dem TSF.

Feuerwehreinsätze nur nach der Wirtschaftlichkeit einzuteilen, kann (nach meiner Meinung) schnell nach hinten gehen.
Im Ausland sehen wir viele Beispiele ,wie es ist, wenn zb. die Infrastruktur nicht ggb. ist.

Aber das ist ein anderes Thema, welches nicht "hier" zu debatte steht.

Grüße,
Jörg

überhose
17.11.2011, 14:26
Ja,....Rheinland PfalzDann schenkt eurer Verwaltung zu Weihnachten einen Kommentar zum LBKG, da stehen zum Kostenersatz interessante Dinge drin ;-)


In der Grundstücksteuer, wird ein Teil der Steuer, für das Feuerwehrwesen eingesetzt.
Dieses war, vor hundert Jahren mal "ein Pfennig",Was du meinst, ist die Feuerschutzsteuer? Die hatte mit "Grundstückssteuern" auch schon zu Pfennigszeiten nichts zu tun: http://www.gesetze-im-internet.de/feuerschstg_1979/BJNR023530979.html


Logisch, dass so ein 4,50 € - Baumarktteil nicht die Zuverlässigkeit bietet, wie ein VdS-geprüfter Melder für 70,00 €.Meine Baumarktteile haben alle das VdS-Zeichen, CE auch, und keine 4,50 gekostet.

Florian Ww
17.11.2011, 14:35
Hallo Überhose,

Danke, wußte ich nocht nicht...ist aber logisch ;-)
Ich bin davon ausgegangen, das die von der Grundstücksteuer abziehen.

Grüße,
Jörg

PS. Meine haben auch das VDS/CE-Zeichen und habe keine 70€ gekostet (nur als Info).

Florian Ww
17.11.2011, 14:40
Hallo, ich bins nochmal...sorry ;-)

Weiss eigentlich jemand, ob bei den Rauchmelder,
die Test-Funktion, die Summen-Schaltung testet
oder nur, billig ausgedrückt, die Akustic/LED?

Grüße,
jörg

nederrijner
17.11.2011, 14:41
Was übrigens bei günstigen Rauchmeldern teilweise auch der Grund für solche Fehlalarme ohne erkennbaren Grund sein kann: Schwache Batterien.

Ich hatte mal einen Rauchmelder, der hat leere Batterien über den ganz normalen Alarmton angezeigt. Das ist natürlich Mist und diesen Melder habe ich dann auch aus Angst vor Alarmen in meiner Abwesenheit entsorgt und gegen einen ersetzt, der bei schwacher Batterie nur einen leisen Piepton absondert (den man erst beim zehnten Mal dem Rauchmelder zuordnet).

Derlei Probleme sind natürlich hausgemacht.

Angriffstrupp
17.11.2011, 14:55
Mal so ganz nebenbei, so ein Rauchmelder ist ja (fast) nix anderes als eine BMA, richtig?
Da fällt mir ja wieder spontan das Thema BMA im Feuerwehrhaus, was hier http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=52665 zu finden ist, und da steht dan im Beitrag Nr.10 " Die Brandmeldeanlage heißt Brandmeldeanlage, weil sie einen Brand meldet.
Irgendwelche Ausrückeordnungen im Rahmen von "erst mal einen zum kucken schicken" sind für alle Objekte oberhalb des Niveaus eines Lagers für Schlüpfergummi sträflicher Leichtsinn! " , nach zu lesen hier:http://www.funkmeldesystem.de/foren/showpost.php?p=409261&postcount=10 , also ist das doch hier nix anderes, oder ? Also von daher alles richtig gemacht!
Und dann kann man z.B nach § 61 HBKG Kostenersatz verlangen, siehe hier:http://www.jurpc.de/hessenrecht/31_oeffentliche_sicherheit/312-12-hbkg/paragraphen/para61.htm
Und damit dürften Sie wohl zahlen müssen!
Echt Kacke sowas....

nederrijner
17.11.2011, 15:00
Mal so ganz nebenbei, so ein Rauchmelder ist ja (fast) nix anderes als eine BMA, richtig?
Nicht richtig.

marka
17.11.2011, 15:12
Nicht richtig.
Richtig!
Ein Rauchmelder meldet ein Ereignis nur lokal, eine BMA meldet dies an eine übergeordnete Stelle.
Dies kann ein Sicherheitsunternehmen, oder auch die zuständige Leitstelle sein.

Eine an die Leitstellen angebundene BMA muss auch bestimmte technische Eigenschaften aufweisen, siehe hier: Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (http://www.leitstelle-nord.de/media/custom/1719_90_1.PDF?1246959694)

Angriffstrupp
17.11.2011, 15:29
Richtig!
Ein Rauchmelder meldet ein Ereignis nur lokal, eine BMA meldet dies an eine übergeordnete Stelle.
Dies kann ein Sicherheitsunternehmen, oder auch die zuständige Leitstelle sein.

Eine an die Leitstellen angebundene BMA muss auch bestimmte technische Eigenschaften aufweisen, siehe hier: Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (http://www.leitstelle-nord.de/media/custom/1719_90_1.PDF?1246959694)

Das ist mir bekannt, aber sonst ist kein gravierender Unterschied vorhanden.

nederrijner
17.11.2011, 15:53
Das ist mir bekannt, aber sonst ist kein gravierender Unterschied vorhanden.
Bezüglich der Zuverlässigkeit (und damit der produzierten Sicherheit, aber auch den Kosten) ist ein erheblicher Unterschied vorhanden.

Brandmeldeanlagen sind kein Selbstzweck, sondern immer in die verschiedenen Maßnahmen eines Brandschutzkonzeptes eingebunden.

Astra12
17.11.2011, 21:16
sind die im Artikel genannten Mieter der Wohnung überhaupt für die Kosten zuständig?
der Rauchmelder gehört ja zur Wohnung und dem Vermieter,der hat die auch installieren lassen.
wenn die Heizung spinnt,muß der Vermieter ja auch zahlen und reparieren. oder ?

Hobbyfunker
17.11.2011, 23:31
Eine Rechnung seitens der Feuerwehr bzw. Stadt für einen durch einen Rauchmelder-Fehlalarm ausgelösten Feuerwehreinsatz ist eine Frechheit! Da wird dem Bürger ständig erzählt "Rauchmelder retten Leben" und dann sowas...

Bei uns in der Stadt wird auch bei einem ausgelösten, privaten Rauchmelder nicht nur die zuständige Wache der BF losgeschickt, sondern auch noch die zuständige(n) freiwillige(n) Löschabteilung(en). Und das ist auch gut so, denn: Es könnte ja mal wirklich brennen.

Gruß, Hobbyfunker

nederrijner
18.11.2011, 09:04
das Problem ist nur die Alarmierung.......dort wo noch Analog alarmiert wird.
bzw. keine RIG für einen "klein Alarm" übrig ist...warum auch immer.
Tjanu, wenn ich jetzt schreibe, dass die analoge Alarmierung in meinen Augen auf diesem Standard nicht mehr zeitgemäß ist, ziehe ich mit ziemlicher Sicherheit einigen Unmut auf mich. ;)


Wieviel Leute (welche) läßt Du bei einem klein Alarm, alarmieren?
Wenn die Sirene geht, kommen Leute. Wenn Du Glück hast sind es nur 9 Leute,
wenn Du Pech hast, sind es 20.
Wenn möchtest Du nach Hause schicken...wie oft lässt Er/Sie, es mit sich, machen?
Lohnfortzahlung muß die Gemeinde zahlen, auch für 10min.
Ich würde so viele Leute alarmieren, wie ich brauche, um die gewünschten sechs/neun Funktionen zu besetzen. Das lässt sich nicht pauschal sagen. Das Gute ist ja: In einer Gemeinde, in der die Feuerwehr ausschließlich per Sirene alarmiert wird, wird es statistisch nicht so häufig zu derartigen Rauchmelder-Fehlalarmen kommen wie in Städten mit 50.000 Einwohner oder mehr. Für diese Städte, die teilweise auch "nur" über eine reine FF verfügen, muss man sich schon etwas ausdenken, wie man die Belastung im Rahmen hält. Ebenso für Städte mit BF, in denen solche Einsätze teilweise mehrmals in der Woche auflaufen - da kann man m. E. nicht mehr die FF immer dazu alarmieren.

Das Schöne ist ja: Die Praxis zeigt, dass es funktioniert, wenn man will. Sowohl solche (wechselnden) Kleinalarmschleifen als auch die Tatsache, dass die überzähligen Leute wieder nach Hause bzw. zur Arbeit gehen.


Meine Erfahrung.....beim Tagesalarm bekommste das LF gerade (mit viel Glück) voll,
somit sind Deine Vorgabe ja erfüllt. (ländl.Bereich mit einer FFw)
Wenn Du doppel Glück hast (oder auch nicht, nach Deiner Meinung;-) folgen zwei Leute mit dem TSF.
Eine FF in einer ländlichen Gegend wird so einen Rauchmelder-Fehlalarm auch eher verkraften, wenn er denn ein oder zwei Mal im Jahr auftritt.

Quittung
18.11.2011, 23:50
Ich würde gerne auch mal meine Meinung kundtun:
Ich vermute - wie schon erwähnt - die Batterien bei sonem Billig-Teil leer waren und der somit losgegangen ist. Ist ja schön und gut wenn die Nachbarn aufmerksam sind und gute Ohren haben, aber wieso zur Hölle können die nicht erstmal an der Tür klingeln und sich erkundigen oder durchs Fenster gucken ob wirklich Rauch zu sehen ist ? Dann hätte man so einen Quatsch schonmal von vornherein vermeiden können.

In meinem 30.000 Einwohner Kaff und ausschließlich Freiwilligen Wehren im ganzen Kreis vermute ich mal, dass sowas als Feu1 Unklare Feuermeldung eingestuft wird.
Bedeutet: Melederalarmierung der örtlichen LG, wer dann kommt fährt raus und fertig.

Ich bezweifel dass da irgendwelche Rechnungen gestellt werden, was können denn die Anwohner dafür wenn während ihrer Abwesenheit die bekloppten Nachbarn was piepen hören und direkt die 112 wählen ? Und wie gesagt, die Jungs machen das ja auch Ehrenamtlich, wie kann dann die Stadt kommen und noch was verlangen, die können froh sein dass sie sowas haben und nicht die Leute monatlich fest bezahlen müssen.

Dr.MirakulixX
19.11.2011, 01:45
Ja die machen das als Ehrenamt aber je nach Job, Tageszeit etc bei weiten nicht umsonst. Wenn 10 Leute alles stehen und liegen lassen um da hin zu fahren zählt die Stadt ihr Gehalt. Was jetzt nicht heißen soll das ich das gut finde was da abgeht. Nein nicht wirklich ! Aber sowas sollte man vielleicht wirklich durch Mindestanforderungen an Rauchmelder zumindest teilweise in den Griff bekommen. Ich persönlich denke das Rauchmelderfehlalarme zu 90% daher kommen das die Geräte nicht oder falsche gewartet werden (siehe Batterie und Verschmutzung). Und auch wenn es in dem fall (erst mal) weh tut denke ich sollte man. Ihr über die Nachbarn schimpfen nein die haben in meinen Augen alles richtig gemacht. Kann man von seinem Nachbarn (der wahrscheinlich nicht FW-Mann (SB) ist) das er mal eben erkunden geht. Ins Fenster schauen ? Okay im EG möglich aber im 3 oder so ? Und dann will ich dich mal sehen wenn der Nachbar dir sagt dein Scheiß Rauchmelder hat um 10.05Uhr angefangen zu bimmeln als um 11.31Uhr das Feuer zu sehen war habe ich dann die Feuerwehr angerufen. Etwas überspitzt aber was würdest du dem dann sagen ?

Rauchmelder sind mehr als Sinnvoll und wie jedes Technische Gerät nicht 100%ig sicher. Aber persönlich Fahr dann lieber mal zu nen "Fehlalarm" als nochmal zu lesen drei Menschen ums Leben gekommen nachdem sie den Rauchmelder aus Kostengründen wieder abgeschafft haben...
Schönes WE

Alex22
19.11.2011, 06:38
Ich bezweifel dass da irgendwelche Rechnungen gestellt werden, was können denn die Anwohner dafür wenn während ihrer Abwesenheit die bekloppten Nachbarn was piepen hören und direkt die 112 wählen ?

Das Problem war aber, es war nicht irgendwas, sondern eben ein Rauchmelder.

überhose
19.11.2011, 08:22
Interessant wäre es ja eigentlich schon, wenn es "irgendwas" gewesen wäre. Die Waschmaschine meiner Vermieter hier im Haus meldet z.B. ihr "Hallöchen, bin fertig" mit Pieptönen, die denen unserer Rauchmelder sehr ähnlich sind. Nur, dass sie nicht unbegrenzt laufen, sondern halt nur wenn sie gerade fertig geworden ist. Und was piept in deutschen Haushalten sonst noch so, was Nachbarn hören und verwechseln könnten: Trockner, Mikrowellenherd, Ofen, Uhren/Wecker, Handy/Telefon...


Und wie gesagt, die Jungs machen das ja auch Ehrenamtlich, wie kann dann die Stadt kommen und noch was verlangen, die können froh sein dass sie sowas haben und nicht die Leute monatlich fest bezahlen müssen.Genau, und diese kostenlosen Typen bringen auch ihre kostenlosen Autos und die kostenlosen Geräte mit...

Angriffstrupp
19.11.2011, 09:33
Fakt ist doch das es gesetzlich voergeschrieben ist ( die Rauchmelder ) da muss sich aber der Gesetzgeber bitte schön was einfallen lassen bezüglich der Kosten ( siehe Fehlalarme ).

nederrijner
19.11.2011, 09:52
Fakt ist doch das es gesetzlich voergeschrieben ist ( die Rauchmelder ) da muss sich aber der Gesetzgeber bitte schön was einfallen lassen bezüglich der Kosten ( siehe Fehlalarme ).
Die Argumentation greift m. E. zu kurz: Brandmeldeanlagen sind in den meisten Fällen auch bauaufsichtlich gefordert, trotzdem muss der Betreiber die Kosten für einen Fehlalarm ggf. bezahlen.

Dennoch halte ich es aus diversen Gründen (s. o.) für erforderlich, solche Einsätze ohne Kostenersatz zu erbringen, da es sonst dem Ziel der weiten Verbreitung von Rauchmeldern entgegen stünde.

Für NRW kann ich im FSHG auch keine Möglichkeit eines Kostenersatzes entdecken, andere Bundesländer haben das anscheinend anders geregelt. Interessant in diesem Zusammenhang wird z. B. auch die Einführung von eCall.

F64098
19.11.2011, 10:16
Einzige Aufgabe des Rauchmelders ist es, schlafende Personen zu wecken.
Und dann kommt ein offensichtlich undefinierter Handlungsspielraum Dritter.

Einen Rauchmelder mit einer "richtigen" BMA gleichzusetzen, ist jedoch Unsinn.
Wobei es auch bei offiziell abgenommenen Anlagen (Rauch)Melderpositionen gibt, die die regelmäßige Falschauslösung vom ersten Tag an in sich tragen (Küche, Staplerparkplatz,...)


MfG

Frank

Astra12
19.11.2011, 11:17
Die Argumentation greift m. E. zu kurz: Brandmeldeanlagen sind in den meisten Fällen auch bauaufsichtlich gefordert, trotzdem muss der Betreiber die Kosten für einen Fehlalarm ggf. bezahlen. ........

.

hier kommen wir zum Punkt wo ich sage ,die Rechnung ging .wenn überhaupt, an den Falschgen. der Betreiber ist ja der Vermieter, der hat die installiert (oder lassen) der muß die warten lassen ect. ,
Ich glaube nicht das der Mieter da rum fummeln darf,irgenend einen Einfluß auf Gerät hat (ob Baumarkt ,Marke ect.) ,es gehört ihm ja garnicht.
also warum bekommt er dann die Rechnung ??? Der Schornsteinfeger schreibt die rechnung ja auch an den Vermiter, das das am Ende umgelegt wird ist was anderes.

überhose
19.11.2011, 20:39
Fakt ist doch das es gesetzlich voergeschrieben ist ( die Rauchmelder ) da muss sich aber der Gesetzgeber bitte schön was einfallen lassen bezüglich der Kosten ( siehe Fehlalarme ).Ach hätte ich noch alles auf dem Konto, was wegen gesetzlichen Vorschriften an den Gesetzgeber geflossen ist...