PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privat-PKW mit Warnbalken



Doku112
04.02.2010, 16:46
Hallo,
bei uns gibt es so ne Gruppe im Landkreis die Versorgungsfahrten und sowas ähnliches machen. Kommen halt oft als letzte an der Einsatzstelle an und so. Das ganze läuft bei denen auf privat.
Dafür haben die sich einen alten ELW gekauft um den dafür zu nutzen. Nun meine Frage: das die kein Blaulicht drauf haben dürfen wenn es auf Privat zugelassen ist, ist ja klar. Aber wenn die aus der RTK4 eine OWS machen (also gelbe statt blaue kappen drauf und lautsprecher raus), dürfen die das drauf haben?
Denn ich habe mal gehört dass man zusätzliche Geräte nicht eintragen muss, wenn die ein E-Prüfzeichen haben. Und das hat der Warnbalken ja...
Also dürfen die dass da auch?

DaRealAd
04.02.2010, 17:05
In StVZO §52 (4) steht, auf welche Fahrzeuge eine gelbe Rundumkennleuchte montiert werden darf. Wenn das genannte Fahrzeug unter keine dieser Voraussetzungen fällt, wäre eine Ausnahmegenehmigung nötig.



Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

überhose
04.02.2010, 17:28
Versorgungsfahrten und sowas ähnliches machen.Was soll man sich denn darunter vorstellen?

mdi
05.02.2010, 00:08
Moinmoin,

mir stellt sich mir hier die Frage: Wozu brauchen die das denn? Wenn sie Versorgungsfahrten machen, transportieren sie Dinge von A nach B. Auf der Fahrt gibts kein Gelblicht, an der Einsatzstelle werden sie entweder "eh in die Absperrung gelassen" und brauchen es nicht mehr - oder halt nicht. Am Ladeort muss idR. kein Gelblicht genutzt werden, da es sich regelmäßig nicht um eine Gefahrenstelle handeln wird.

Ansonsten erinnere ich mich dunkel, dass die Lichtaustrittswinkel der Reflektoren je nach Haubenfarbe gestaltet sind, da blau weniger Licht durch lässt als gelb.

Viele Grüße
Martin

funkwart
05.02.2010, 07:13
Moinmoin,

mir stellt sich mir hier die Frage: Wozu brauchen die das denn?

Mensch, das sieht doch SOOOO wichtig aus!!!

Schmunzelnde Grüße,
Funkwart

Snipero
05.02.2010, 09:31
Also mir stellt sich auch die Frage was transportiert werden soll.
Und dann kommt mir noch die Frage was das für eine Gruppe ist?
Und welcher Hilfsorganisation diese angehört? FF? DRK? THW? andere? Weil finde ich schon seltsam wenns eine offizielle Gruppe bei einer Hiorg ist und die aber nur mit ihren Privatfahrzeugen herumfahren.
Auch um weiteres sagen zu können wäre es meiner meinung schon wichtig zu wissen um was für eine gruppe es geht bzw auf welchem Bundesland etc etc.

Ebi
05.02.2010, 09:43
Es ist doch bei diesen bestimmten Gruppen so üblich,
und nichts Besonderes.

siehe hier:
http://www.verkehrsdienst-hessen.de/autos.htm

mfg
e.

sschaebe
05.02.2010, 10:39
http://www.verkehrsdienst-hessen.de/autos.htm


Bei diesen Autos handelt es sich dann wohl um Pannenhilfsfahrzeuge. Diese dürfen lt. StVZO §52 (4) (einige Beträge weiter oben) ne gelbe Rundumkennleuchte führen.

Gruß
Simon

Ebi
05.02.2010, 11:45
Hallo,
bei uns gibt es so ne Gruppe im Landkreis die Versorgungsfahrten und sowas ähnliches machen. Kommen halt oft als letzte an der Einsatzstelle an und so. Das ganze läuft bei denen auf privat.
Dafür haben die sich einen alten ELW gekauft um den dafür zu nutzen. Nun meine Frage: das die kein Blaulicht drauf haben dürfen wenn es auf Privat zugelassen ist, ist ja klar. Aber wenn die aus der RTK4 eine OWS machen (also gelbe statt blaue kappen drauf und lautsprecher raus), dürfen die das drauf haben?
Denn ich habe mal gehört dass man zusätzliche Geräte nicht eintragen muss, wenn die ein E-Prüfzeichen haben. Und das hat der Warnbalken ja...
Also dürfen die dass da auch?

Tja, dann wissen wir aber immer noch nicht was diese Gruppe eigentlich macht..
mfg
e.

überhose
05.02.2010, 12:18
Bei diesen Autos handelt es sich dann wohl um Pannenhilfsfahrzeuge. Diese dürfen lt. StVZO §52 (4) (einige Beträge weiter oben) ne gelbe Rundumkennleuchte führen.Das ist wiederum an Voraussetzungen geknüpft, über deren Gegebenheit ich mir in diesem Fall nicht sicher bin:

2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,Demnach wird ein Fahrzeug eines privaten Menschen nicht als Pannenhilfsfahrzeug gelten können (sonst wäre ja jedes Auto in D ein Pannenhilfsfahrzeug, eine Einrichtung zum Abschleppen haben ja alle...).

sschaebe
05.02.2010, 12:41
Das ist wiederum an Voraussetzungen geknüpft, über deren Gegebenheit ich mir in diesem Fall nicht sicher bin:
Demnach wird ein Fahrzeug eines privaten Menschen nicht als Pannenhilfsfahrzeug gelten können (sonst wäre ja jedes Auto in D ein Pannenhilfsfahrzeug, eine Einrichtung zum Abschleppen haben ja alle...).

Ja schon, aber ich denke der Verkehrdienst Hessen e.V. zählt zu den Verbänden des Verkehrsgewerbes und die Fahrzeuge zu der auf der Website Beschreibungen vorhanden sind, sind IMHO als Pannenhilfsfahrzeuge anerkannt.

Gruß
Simon

Farin80
05.02.2010, 12:47
Ohweia, sogar der Wohnwagen hat ne RKL gelb..

Ebi
05.02.2010, 12:56
Es ist doch bei diesen bestimmten Gruppen so üblich,
und nichts Besonderes.

siehe hier:
http://www.verkehrsdienst-hessen.de/autos.htm

mfg
e.

Über diesen "Verkehrsdienst" haben wir ja schon oft hier im Forum geschrieben.
Ich möchte dazu auch nichts mehr sagen, da waren genug negativ Aktionen im hessischen Bereich, besonders auf den hess. Autobahnen.
e.

Doku112
05.02.2010, 16:45
Okay, habe mich beim TÜV gemeldet und die haben gesagt dass es okay ist da auch Versorgungsfahrten auf die BAB gemacht werden und dort im Stand das Gelblicht eingeschalten werden darf zur Absicherung.
Lediglich die neue Fahrzeughöhe muss eingetragen werden.
Schade dass hier mir niemand helfen konnte.

überhose
05.02.2010, 16:50
1. Wieso sollte ein Internetforum eine bessere Antwort geben können wie die zuständige Stelle (hier TÜV)?
2. Kommen noch mehr Info's über diese "Versorgungstruppe"?

Doku112
05.02.2010, 17:02
Die Versorgungsgruppe gehört zur FF und macht halt die "einfachen" Versorgungsfahrten. Also dinge welche nicht dringend sind.
Nebenbei wird das Fahrzeug mit durch die Bild- und Pressestelle genutzt. Also wenn der Pressesprecher vor Ort muss.
Da das ganze halt keine offizielle Abteilung der FF ist, wird es privat Unterstützt.
So habe ich mir das alles erklären lassen. Besitze ja nicht selbst das Fahrzeug und habe auch nicht selbst bei TÜV nachgefragt.
Kann also durchaus sein dass es nicht 100%ig stimmt.

Fabpicard
05.02.2010, 17:30
Kleiner Tip noch, da es ja ein Privat-PKW ist:

Wenn ihr da dauerhaft nen Balken draufpappt, dann verbraucht ihr, generell mehr Sprit...

Kauft euch ne Movia-D o.ä. in Gelb und pappt die per Magnethalterung dann aufs Dach, wenn ihr auf der BAB usw. steht...
Dann braucht ihr euch überhaupt nix eintragen lassen ^^

MfG Fabsi

Doku112
05.02.2010, 17:42
Kleiner Tip noch, da es ja ein Privat-PKW ist:

Wenn ihr da dauerhaft nen Balken draufpappt, dann verbraucht ihr, generell mehr Sprit...

Kauft euch ne Movia-D o.ä. in Gelb und pappt die per Magnethalterung dann aufs Dach, wenn ihr auf der BAB usw. steht...
Dann braucht ihr euch überhaupt nix eintragen lassen ^^

MfG Fabsi

Naja, es sollte schon auf der Anfahrt drauf sein damit sie eingeschaltet werden kann sobald das Fahrzeug hällt. Und das ist auf so einem mobilem Dachträger. Die OWS4 sitzt dann quasi auf der Dachreeling. Muss das dann auch nicht eingetragen werden???

Fabpicard
05.02.2010, 18:56
ALLES was irgendwie fest am Fahrzeug verbaut ist und/oder wären der Fahrt eingeschaltet ist, muss prinzipiell mal eingetragen werden...

Man kann einen Balken (auch wenns mir persönlich beim ows hoch kommt *g*) auch als Abnehmbar eintragen lassen...

Aber wenn ihr die Movia aufs Dach pappt, kurz bevor ihr auf die BAB auffahrt und einschaltet sobald ihr anfangt abzubremsen... Naja, erlaubt ist es NICHT... aber die POL die ja meistens an der Einsatzstelle ist, wird euch dann in den aller aller wenigsten Fällen ne Knolle für schreiben...
Wobei es natürlich passieren Kann...

MfG Fabsi

Doku112
05.02.2010, 19:01
ALLES was irgendwie fest am Fahrzeug verbaut ist und/oder wären der Fahrt eingeschaltet ist, muss prinzipiell mal eingetragen werden...

Man kann einen Balken (auch wenns mir persönlich beim ows hoch kommt *g*) auch als Abnehmbar eintragen lassen...

Aber wenn ihr die Movia aufs Dach pappt, kurz bevor ihr auf die BAB auffahrt und einschaltet sobald ihr anfangt abzubremsen... Naja, erlaubt ist es NICHT... aber die POL die ja meistens an der Einsatzstelle ist, wird euch dann in den aller aller wenigsten Fällen ne Knolle für schreiben...
Wobei es natürlich passieren Kann...

MfG Fabsi
KANN oder MUSS der Balken dann eingetragen werden? Also wenns angenommen so ist: Am Gerätehaus wird die OWS draufgemacht und dann wird zur E-Stelle gefahren. Natürlich mit ausgeschaltenem Balken.

Naja glaube ich auch nicht dass die dann ne Knolle bekommen, aber was würde denen im schlimmsten Fall den blühen?
Stilllegung des Fahrzeuges?

TropicOrange
05.02.2010, 19:09
KANN oder MUSS der Balken dann eingetragen werden? Also wenns angenommen so ist: Am Gerätehaus wird die OWS draufgemacht und dann wird zur E-Stelle gefahren. Natürlich mit ausgeschaltenem Balken.


MUSS, solange keine Allgemeine Betriebserlaubnis dabei ist, was wohl kaum der Fall sein wird.




Naja glaube ich auch nicht dass die dann ne Knolle bekommen, aber was würde denen im schlimmsten Fall den blühen?
Stilllegung des Fahrzeuges?

Ich glaube, die Cops können den Rückbau anordnen, Stillegung halte ich für ein bisschen übertrieben, gerade wenns nur eine abnehmbare Anlage ist.. Im Falle des Unfalles wird der Versicherungsschutz auch flöten gehen.

Ich würde mich hier auf keinerlei Experimente einlassen. Gerade als Vertreter der BOS, wenn auch privat oder als "Zuarbeiter" hast du eine gewisse Vorbildfunktion. Dessen solltest du dir bewusst sein.

Doku112
05.02.2010, 19:20
MUSS, solange keine Allgemeine Betriebserlaubnis dabei ist, was wohl kaum der Fall sein wird.

Naja, Dinge mit E-Prüfzeichen müssen eigentlich ganz offiziell nicht eingertagen werden. Und das hat die OWS ja...

Na gut, da habt ihr schon sehr weitergeholfen. danke.

TropicOrange
05.02.2010, 20:50
Naja, Dinge mit E-Prüfzeichen müssen eigentlich ganz offiziell nicht eingertagen werden. Und das hat die OWS ja...




Bist du dir da wirklich sicher?

Ich habs so in Erinnerung, dass Teile ohne E-Prüfzeichen überhaupt nicht eingetragen werden können/dürfen, da sie nach StVZO für den Betrieb nicht zulässig sind.
Haben die Leuchten ein solches E-Prüfzeichen musst dus trotzdem mit dem Teilegutachten beim TÜV antreten und es eintragen lassen.
Nur mit ABE bist du in dem Fall von der Eintragungspflicht befreit.

So wars zumindest bei meinem Dad, der als Kreisbrandmeister eine abnehmbare SoSi-Anlage für seinen Privat-PKW hat.


Meine Angaben sind ohne Gewähr.
Mach dich auf jeden Fall beim TÜV ordentlich schlau. Wenn ein Unfall passiert und raus kommt, dass da irgendwas nicht in Ordnung ist, is Polen sowas von offen.

Doku112
05.02.2010, 20:52
Bin ich mir 100%ig sicher.
Das E-Prüfzeichen und ich glaube auch das CE-Zeichen muss da sein um es nicht beim TÜV eintragen zu müssen. Man(n) soll zwar den Einbau beim TÜV vorzeigen aber man bekommt dort keine Abnahme sondern der sagt nur "mh okay". Kann man sich also auch sparen das vorzuführen...

TropicOrange
05.02.2010, 21:04
Bin ich mir 100%ig sicher.


ok, dann glaub ich das mal. :) Kann gut sein, dass ich da irgendwas durcheinander geworfen hab mit KBA-Nummer, etc...

Fabpicard
06.02.2010, 00:25
Tja, dann muss ich dich leider enttäuschen...

Das CE lassen wir jetzt einfach mal weg... Das geht nicht nur KFZ Anbauteile an, das würd hier zu weit gehen...


Das ominöse "E-Prüfzeichen" ist eine Bestätigung, dass das Produkt den ECE-Richtlinien der United Nations entspricht...

Bei blauen Rundumkennleuchten ist das dann beispielsweise die ECE R65

Mehr dazu hier: http://www.unece.org

Baust du jetzt also die hinteren Rückleuchten aus und "geschwärzte" wieder ein, dann Müssen die IMMER nach passender ECE geprüft sein...
In den meisten Fällen wirst du zur Vereinfachung auch gleich eine ABE mitbekommen...

Die befreit dich zwar nicht 100%ig von einer Eintragung, aber zumindest fast :)

Sprich: baust du 50 Teile an dein Auto, die zwar alle für sich einzeln ne ABE haben, dann gilt die aber meistens nur bei fast unverbasteltem Auto ;)

MfG Fabsi

Snipero
06.02.2010, 17:20
Man hätte freilich helfen können. Aber es kamen zu wenig infos.
Ich meine so als Beispiel wir sind eine Betreeuungs-SEG und machen auch versorgungsfahrten. Aber wir haben Dienstfahrzeuge mit Blaulicht.

Es kamen schlicht und einfach zu wenig informationen um irgendwas sagen zu können.

Astra12
06.02.2010, 17:51
also mit Sicherheit wirste gelbe und blaue und sonstige Kennleuchten eintragen lassen müssen,
verstehe aber immer noch nicht den Sinn des ganzen,warum man mit nem Privatfahrzeug den Kram hinterher fahren muß. wenn bei uns alle Fahrzeuge ausgerückt sind,muß halt jemand anderes gerufen werden. dafür hat ja jeder Ort ne Wehr:)
oder das privat beschaffte Fahrzeug (z.b. über den Förderverein oder Spender) der Wehr offiziell zuschreiben,dann bekommt es auch passende Beleuchtung.

Actros
06.02.2010, 18:28
Die frage ist, ob sowas überhaupt eingetragen wird...

Wir haben hier oft Probleme, das Baufahrzeuge die RKLs demontieren lassen müssen, da sie nicht eingetragen werden. Die Firmen haben nicht die entsprechende Berechtigung dazu.

Und wenn sie Eingetragen werden, dann ist es Zwingend erforderlich, das das Fahrzeug mit Rot/weißen Reflektorstreifen vorne und hinten ausgestattet ist, und wer will das schon freiwillig an seinem Privaten PKW haben ;o)

Jesus
25.02.2011, 09:33
also wenn ich das richtig verstehe gehts nur darum die Leuchte einzuschalten wenn das Fahrzeug am Einsatzort steht. Quasi als Warnung!
Meiner Meinung nach wäre die schon empohlene Magnetleuchte da die beste Lösung.
Die kannst wenn du sie brauchst "draufbappen" und nachher wieder runter machen somit hast keine Probleme beim TÜV!
Wenn du ne feste Leuchte aufbaust dann musst du die auch eintragen lassen da du ja die Fahrzeugausmaße änderst! Kann mir allerdings nicht vorstellen das du das bei nem privaten PKW ohne die oben schon erwähnten Nutzungsbereiche überhaupt eingetragen bekommst?!
Im übriegen hast du mit der Leuchte keinerlei Sonderrechte wenn du nicht auch die Rot/Weiß Aufkleber an deinem Fahrzeug hast!!!
Also wäre es in deinem Fall ja nur auf dem stehen Fahrzeug am EO und wenn du da die Warnblinkanlage einschaltest reicht das eigentlich auch!
Wenn man auf blink blink steht dann lieber die Magnetlösung! ;)

Max K.
25.02.2011, 16:11
Also wäre es in deinem Fall ja nur auf dem stehen Fahrzeug am EO und wenn du da die Warnblinkanlage einschaltest reicht das eigentlich auch!

Aber das sieht doch nicht so wichtig aus...

Etienne
26.02.2011, 01:39
Die Versorgungsgruppe gehört zur FF der... Da das ganze halt keine offizielle Abteilung der FF ist, wird es privat Unterstützt.

Merkst du das, dass du dir selber in einem Beitrag wiedersprichst? Entweder gehört sie zur Feuerwehr oder nicht. Ganz einfach. In meinen Augen, ich kann mich täuschen, geht es nur darum einen Warnbalken eintragen zu lassen damit es wichtig aussieht unabhängig vom Nutzwert. Deshalb auch mehrfach der Vorschlag mit der RKL als Magnetversion.

Zumal sich mir die Frage stellt, wie die Gruppe (wen auch immer womit auch immer) auf der Autobahn eine Versorgung machen will mit einem Privatwagen. Wie wollt ihr denn zum Beispiel durch einen Stau fahren? Sonder- und Wegerechte habt ihr ja schon mal nicht.

Welche Feuerwehr ist das denn und welches Bundesland?

Also manchmal frage ich mich wirklich, ob manches ernst gemeint ist.

F64098
26.02.2011, 15:34
Merkst du das, dass du dir selber in einem Beitrag wiedersprichst?

Er hat sich ja auch beim TÜV gemeldet, aber nicht selbst mit dem TÜV gesprochen.


Welche Feuerwehr ist das denn und welches Bundesland?

Versuchs mal hiermit: http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=43089


Also manchmal frage ich mich wirklich, ob manches ernst gemeint ist.

Tja...

MfG

Frank

Etienne
26.02.2011, 16:51
Hey Frank.

Wenn man so die Themen verfolgt (das was du zum Beispiel verlinkt hast) bin ich nur noch am Kopfschütteln. Eine Gruppe, die Versorgung macht. Eine andere macht Dokumentation. Die eine will einen Gelblichtbalken eintragen lassen, die andere CB-Funk in Feuerwehrfahrzeugen einbauen. Ich glaube wir werden verschaukelt und das ist alles privat. Meine Meinung.

ahk
01.03.2011, 08:03
Hier habe ich noch ein schönes Beispiel gefunden. Sehr schick, mit Mini-Balken und Frontblitzern...
Das Auto hat ein Kennzeichen aus einem Bayerischen Landkreis.
Gruß,
ahk

k-serv
01.03.2011, 08:56
Das Auto hat ein Kennzeichen aus einem Bayerischen Landkreis.


KBI - KBR?

Obwohl es wohl vom TÜV mitlerweile die Order gibt, fest montierte Frontblitzer bei abnehmbaren Blaulichtern nicht mehr zuzulassen...

Hab ich letztes Jahr auf einer Versammlung des WFV-Hessen gehört.

OK, das gehört hier nicht zum Thema, aber das fand ich eh nicht so spannend...

Gruß Knut