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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FuGe als Wehrführer ???



Storno
10.07.2008, 17:00
Hallo,

eine Frage ist es in Bayern erlaubt das Wehrführer ( 8/1, 8/2 ) ein provat 4m Funkgerät besitzen und benutzen ...!

Ich Frage deshalb:

Vor kurzen Alamierung Florian xxx!

Kurz darauf Leistelle yyy von Florian xxx 8/1 kommen...!

Hier Leitstelle...!

Florian xxx 8/1 auf dem Weg zum Gerätehaus...!

Leitstelle verstanden...!


Sowas hab ich jetzt schon mindestens 3 mal gehört...


Mfg

Quietschphone
10.07.2008, 17:09
Servus!

In BY ist es besonderen Führungsdienstgraden vorbehalten auch ausserhalb des Einsatzauftrages Funkgeräte mitzuführen.
Allerdings ist in diesem Fall der Kommandant ja alarmiert, wäre also konkret im Einsatz, aber während des Mitführens ausserhalb eines konkreten Einsatzes könnte es schon Schwierigkeiten geben.

Gruß
Alex

P.S.: In BY gibt es keine Wehrführer!

kunsti
10.07.2008, 17:10
Der Wehrführer muss das FUG ja nicht besitzten, es nur nutzen. Ich denke da spricht nichts dagegen. Er hat ja auch einen funktionsbezogenen Funkrufnamen.

Er benutzt es ja auch nicht privat sondern in der Funktion als Wehrführer.

Ob es Sinn macht, seine Anfahrt ans Gerätehaus mitzuteilen ist eine andere Sache.
Aber wenn er auf der Anfahrt ans Gerätehaus bei der Leitstelle mal anfragen will wie die aktuelle Lage aussieht dann ist das schon in Ordnung.

Postgolf
10.07.2008, 17:20
Bei uns heißen die guten Menschen Ortsbrandmeister und haben alle im Fahrzeug ein 4m Gerät eingebaut oder halt ein HFG...Damit funken die OBM bei Alarm und fragen was anliegt und fahren dann gegebenfalls schon direkt zum Einsatzort um sich schon mal ne Lage zu machen..Auch diese haben eigene Rufnamen...Allso wird es hier bei uns in Niedersachen erlaubt sein..Oder halt geduldet...Weil sagen wird da kein Polizeibeamter was zu :)

abc-truppe
10.07.2008, 17:21
Wir haben auch ein paar "wichtige" Kommandanten, die mitteilen, dass sie jetzt ins Gerätehaus fahren, aber manchmal eben auch die Mitteilung von 8/1, dass er auf der Anfahrt zum Gerätehaus die Einsatzstelle passiert und mitteilen kann, was Sache ist.

Quietschphone
10.07.2008, 17:28
Servus!

Nachlesen kann man das übrigens hier (http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_funkrl_zusatzbest_05_02_07.pdf) unter Punkt 2.2.2.1 bzw. hier (http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_grundsatz_ims_07_03_07.pdf) unter Punkt 5.

Gruß
Alex

Max K.
10.07.2008, 17:33
.
Aber wenn er auf der Anfahrt ans Gerätehaus bei der Leitstelle mal anfragen will wie die aktuelle Lage aussieht dann ist das schon in Ordnung.

Oder er nutzt sein Auto als KDOW und fährt schonmal die E-Stelle an..

Storno
10.07.2008, 17:37
Also ist es als Kommandant jeden erlaubt ein privates 4m FuGe mitzuführen?

Muss dieses angemeldet werden ?

Mfg

Quietschphone
10.07.2008, 17:42
Servus!

Nein, es ist nicht erlaubt!

Gruß
Alex

Funkwehrmann
10.07.2008, 17:48
Ja sag a moi!!

da städ doch ois drinn!!


Alles lesen und alle Fragen bezüglich des BOS-Funks in Bayern sind geklärt.




...
Nachlesen kann man das übrigens hier (http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_funkrl_zusatzbest_05_02_07.pdf) unter Punkt 2.2.2.1 bzw. hier (http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_grundsatz_ims_07_03_07.pdf) unter Punkt 5.
...

hannibal
11.07.2008, 07:37
Also ist es als Kommandant jeden erlaubt ein privates 4m FuGe mitzuführen?

Muss dieses angemeldet werden ?

Mfg

Unterscheide bitte

- privat beschafftes (BOS) Fug
- personengebundener Rufname
- Im (privaten) Fahrzeug verbautes 4m Fung
- offiziell beschafftes 4m HFuG

Wobei ich mit einem 4m HFUG "wenn ich schon mal da bin" nichts machen kann was nicht mit einem Handy geht..

Bergwacht9902
11.07.2008, 09:16
Ich kenne es auch so das der 8/1 die Einsatzstelle direkt anfährt; das FuG nutzt er allerdings nicht privat sondern in ausübung seines Amtes als Wehrführer.